Hallo an die Liste,
vor einigen Monaten hatte ich hier meine Probleme mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild -Kunst geschildert, die der Meinung war, dass ich ein Bild von einer Skulptur eines bosnisch-schwedischen Künstlers, das ich in Slowenien aufgenommen hatte, unrechtmäßig auf meiner Homepage veröffentlicht hätte. Mit dem Hinweis auf §59 Urheberrechtsgesetz (Abbilungen von bleibenden Werken im öffentlichen Raum dürfen ohne Genehmigung veröffentlicht werden) hatte ich erst mal Ruhe.
Nun hatte sich vor zwei Wochen, vermutlich auf Hinweis der VG Bild-Kunst, der Künstler selbst bei mir gemeldet, "to make a deal according to the regulations of copyright of art". Ich schrieb ihm meine Position zurück und dass ich nicht daran dächte, Geld dafür aufzuwenden, dass ich das Bild auf meiner Homepage habe. Er antwortete draufhin: "I think you misunderstood my letter, of course I didn't mean anything about money. By "deal" I meant that if you want to publish my work, I want to have my name and the name of the sculpture beside it."
Nun dachte ich mir, dass diese Anfoderungen ja nicht viel anders als die von GNU-FDL sind (mir ist schon bewusst, dass da noch Unterschiede existieren) und recherchierte etwas zu ihm. Dabei kam für mich heraus, dass er inzwischen durchaus enzyklopädiewürdig ist und deshalb habe also einen Artikel über ihn erstellt (http://de.wikipedia.org/wiki/Emir_Krajisnik) und dort auch das in Frage stehende Bild eingefügt (das zugegebener Maßen nicht mal bester Qualität ist.). Dann habe ich den Künstler gebeten, sich doch mal den Artikel anzuschauen, ohne den Hinweis zu vergessen, dass es sich um eine freie Enzyklopädie handelt. Er schrieb mir draufhin (am 1. Juli): "thank you very much for your efforts, I have read your article on Wikipedia, and appreciate your time and commitment." Das fasste ich nun als Freigabe des Bildes auch unter GNU-FDL auf, obwohl ich ja immer noch der Meinung bin, das ich es ohnehin hätte einstellen können.
Letzte Woche erhielt ich nun eine Brief der VG Bild-Kunst, geschrieben am 2. Juli, mit folgender Hauptaussage: "Herr Krajisnik ist mit der Online-Nutzung grundsätzliche einverstanden und verzichtet ausnahmsweise auf eine entsprechende Vergütung. Der Urheber besteht allerdings drauf, den folgenden Copyright-Vermerk anzubringen: ©VG Bild-Kunst Bonn, 2004, Emir Krajisnik, "Adriatic Dream". Auf meine eigentliche Argumentation, dass das Bild ja sowieso frei sei, ging man aber wieder nicht ein.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich praktisch die Freigabe des Urhebers für den Wikipedia-Artikel habe, aber von der VG nur eine begrenzte Freigabe mit Copyright bekommen habe. Diese hat mir nun eine Frist bis zum 16. Juli gegeben, diesen Vermerk anzubringen (was ja zumindest innerhalb der Wikipedia gar nicht möglich ist).
Gibt's hier eurerseits vielleicht ein paar hilfreiche Anmerkungen zum Problem. Über entsprechende Antworten würde ich mich freuen.
Beste Grüße
Martin Zeise (aka Mazbln)
Wenn der Urheber das Copyright nicht an die VG abgetreten hat, reicht seine Erlaubnis. (IANAL)
Magnus
Martin Zeise wrote:
Hallo an die Liste,
vor einigen Monaten hatte ich hier meine Probleme mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild -Kunst geschildert, die der Meinung war, dass ich ein Bild von einer Skulptur eines bosnisch-schwedischen Künstlers, das ich in Slowenien aufgenommen hatte, unrechtmäßig auf meiner Homepage veröffentlicht hätte. Mit dem Hinweis auf §59 Urheberrechtsgesetz (Abbilungen von bleibenden Werken im öffentlichen Raum dürfen ohne Genehmigung veröffentlicht werden) hatte ich erst mal Ruhe.
Nun hatte sich vor zwei Wochen, vermutlich auf Hinweis der VG Bild-Kunst, der Künstler selbst bei mir gemeldet, "to make a deal according to the regulations of copyright of art". Ich schrieb ihm meine Position zurück und dass ich nicht daran dächte, Geld dafür aufzuwenden, dass ich das Bild auf meiner Homepage habe. Er antwortete draufhin: "I think you misunderstood my letter, of course I didn't mean anything about money. By "deal" I meant that if you want to publish my work, I want to have my name and the name of the sculpture beside it."
Nun dachte ich mir, dass diese Anfoderungen ja nicht viel anders als die von GNU-FDL sind (mir ist schon bewusst, dass da noch Unterschiede existieren) und recherchierte etwas zu ihm. Dabei kam für mich heraus, dass er inzwischen durchaus enzyklopädiewürdig ist und deshalb habe also einen Artikel über ihn erstellt (http://de.wikipedia.org/wiki/Emir_Krajisnik) und dort auch das in Frage stehende Bild eingefügt (das zugegebener Maßen nicht mal bester Qualität ist.). Dann habe ich den Künstler gebeten, sich doch mal den Artikel anzuschauen, ohne den Hinweis zu vergessen, dass es sich um eine freie Enzyklopädie handelt. Er schrieb mir draufhin (am 1. Juli): "thank you very much for your efforts, I have read your article on Wikipedia, and appreciate your time and commitment." Das fasste ich nun als Freigabe des Bildes auch unter GNU-FDL auf, obwohl ich ja immer noch der Meinung bin, das ich es ohnehin hätte einstellen können.
Letzte Woche erhielt ich nun eine Brief der VG Bild-Kunst, geschrieben am 2. Juli, mit folgender Hauptaussage: "Herr Krajisnik ist mit der Online-Nutzung grundsätzliche einverstanden und verzichtet ausnahmsweise auf eine entsprechende Vergütung. Der Urheber besteht allerdings drauf, den folgenden Copyright-Vermerk anzubringen: ©VG Bild-Kunst Bonn, 2004, Emir Krajisnik, "Adriatic Dream". Auf meine eigentliche Argumentation, dass das Bild ja sowieso frei sei, ging man aber wieder nicht ein.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich praktisch die Freigabe des Urhebers für den Wikipedia-Artikel habe, aber von der VG nur eine begrenzte Freigabe mit Copyright bekommen habe. Diese hat mir nun eine Frist bis zum 16. Juli gegeben, diesen Vermerk anzubringen (was ja zumindest innerhalb der Wikipedia gar nicht möglich ist).
Gibt's hier eurerseits vielleicht ein paar hilfreiche Anmerkungen zum Problem. Über entsprechende Antworten würde ich mich freuen.
Beste Grüße
Martin Zeise (aka Mazbln)
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
Hallo Magnus,
Sunday, July 11, 2004, 6:30:59 PM, you wrote:
Wenn der Urheber das Copyright
http://www.jurawiki.de/VRI_2fUrheberrecht - Punkt 2.
nicht an die VG abgetreten hat, reicht seine Erlaubnis. (IANAL)
Sein Urheberrecht kann er nicht abtreten. Wohl aber Verwertungsrechte. Dies geschieht zumindest bei der GEMA afaik pauschal für alle Werke, die nach dem Beitritt [1] geschaffen werden. Ich vermute, dass es bei der VG Bild-Kunst ebenso ist.
MfG Olaf
[1] Kann auch eine VG im Heimatland des Künstlers sein, das klären die VGs dann untereinander.
----- Original Message -----
(http://de.wikipedia.org/wiki/Emir_Krajisnik) und dort auch das in Frage stehende Bild eingefügt (das zugegebener Maßen nicht mal bester Qualität ist.). Dann habe ich den Künstler gebeten, sich doch mal den Artikel anzuschauen, ohne den Hinweis zu vergessen, dass es sich um eine freie Enzyklopädie handelt. Er schrieb mir draufhin (am 1. Juli): "thank you very much for your efforts, I have read your article on Wikipedia, and appreciate your time and commitment." Das fasste ich nun als Freigabe des Bildes auch unter GNU-FDL auf, obwohl ich ja immer noch der Meinung bin, das ich es ohnehin hätte einstellen können.
Letzte Woche erhielt ich nun eine Brief der VG Bild-Kunst, geschrieben am 2. Juli, mit folgender Hauptaussage: "Herr Krajisnik ist mit der Online-Nutzung grundsätzliche einverstanden und verzichtet ausnahmsweise auf eine entsprechende Vergütung. Der Urheber besteht allerdings drauf, den folgenden Copyright-Vermerk anzubringen: ©VG Bild-Kunst Bonn, 2004, Emir Krajisnik, "Adriatic Dream". Auf meine eigentliche Argumentation, dass das Bild ja sowieso frei sei, ging man aber wieder nicht ein.
vermutlich ist es nicht der Künstler selbst, sondern diese VG Bild-Kunst in Bonn, die hier in die Quere kommt, denn bei GNU-FDL schwimmen ihnen ihre Felle davon.
Der Künstler, der bei ihnen einmal Kunde wurde ist wohl nicht mehr ganz frei. Er wird wohl auch nicht mehr über einige Werke viel anders verfügen können, als wie es ihm die VG Bild-Kunst vorschlägt.
Man kann es schon verstehen, es geht ihnen allen ums Geschäft, sie leben ja davon - oder wollen es wenigstens und die Gesellschaft will nicht, dass die Clienten separate Geschäfte abschließt, auch wenn es nur um die Vergabe von Gratisrechten gehen sollte. Sie wollen auch ihre Duftmarke darauf haben.
Wahrscheinlich muss man mit der Gesellschaft direkt verhandeln und ihnen etwas anbieten, was sie auch irgendwie befriedigt. Doch dazu müßte man eigentlich auch die Verträge der Künstler mit der VR Bild-Kunst einsehen können.
Gruß Ilja
Meiner Meinung nach geht es doch hier nicht um die Rechte des Künstlers sondern um die Rechte des Fotografen an seinem Bild, welches er im öffentlichen Raum gemacht hat.
Da kann ja jeder kommen und für die tausend freien Bilder Tantieme verlangen, nur weil da mal irgendwo ein Springbrunnen ins Bild reinragt, oder eine Skulptur zu sehen ist.
Eigentlich ist das eine Angelegenheit für den Verein. Die könnten sich um Rechtsbeistand bzw. eine Rechtsgutachten kümmern.
Stefan
----- Original Message -----
Meiner Meinung nach geht es doch hier nicht um die Rechte des Künstlers, sondern um die Rechte des Fotografen an seinem Bild, welches er im öffentlichen Raum gemacht hat.
Da kann ja jeder kommen und für die tausend freien Bilder Tantieme verlangen, nur weil da mal irgendwo ein Springbrunnen ins Bild reinragt, oder eine Skulptur zu sehen ist.
Beides trifft zu, aber hier steht wirklich das Kunstwerk im Fokus! Doch die Lösung naht ja schon:
"Quid non est in vikipediae non est in mundo!"
Das haben wir heute herausgefunden. Die Künstler oder Kunst-Verwerter werden wohl bald begreifen, was für Wertzuwachs es für sie bedeutet, in der internationalen Online-Enzyklopädie präsent zu sein. Mit oder ohne Bild(er), mit Lebenslauf und Schuhgröße.
Die Menschen sind allgemein eitel und wer als Künstler sein Brot verdienen will, muss schon sehr schauen, dass er seine Haut und seine Arbeit und Ideen auch möglichst teuer verkauft, doch sein Wert wächst mit seinem Ruhm. Aber in diesem "Vanity Fair" ist ein Eintrag in der Wikipedia sicher wichtig. Und der Künstler, sein Agent, seine Mutter, Onkel, Enkel oder Busenfreund können den Eintrag sogar selbst machen! Und das Foto ( die Fotos ) auch selbst - natürlich nur zu Wikipedia-Konditionen platzieren, und früher oder später werden sie es auch tun oder jemanden bitten, der er für sie tut.
Wir können ihnen dabei helfen, es für sie noch leichter oder attraktiver machen, wir können unsere Arbeit möglichst gut weitermachen und dafür sorgen, dass die Medien und Öffentlichkeit dies auch deutlich erfahren, ob Künstler, Kommunen, Kaiser, Könige, Kreaturen, Firmen, Verlage, Agenten, Persönlichkeiten, alle die heimlich oder offensichtlich auf die VIP-Schaukel wollen. Heute geht keine Publicity mehr ohne Web und neben eigener Website (die hat ja schon fast Jeder!) ist eine enzyklopädische Eintragung in der Wikipedia schon eine weitere Treppchenstufe auf dem Weg in die Walhalla.
Also lassen wir uns nicht etwa verwirren und weichklopfen, die Zeit arbeitet ja für uns! Aber neben dieser Zeit müssen auch wir noch jede Menge gute Arbeit in die Wikipedia stecken. Besonders erscheint mir dabei auch noch eine gute und nachhaltige PR-Arbeit für die Wikipedia als besonders wichtig!
Dann sehen eines Tages solche Fragen plötzlich ganz anders aus, dann werden die Spielkarten wieder einmal neu verteilt!
Gruß Ilja
Hallo,
am Sun, 11 Jul 2004 19:59:26 +0200 schrieb Ilja Lorek:
Meiner Meinung nach geht es doch hier nicht um die Rechte des Künstlers, sondern um die Rechte des Fotografen an seinem Bild, welches er im öffentlichen Raum gemacht hat.
Wenn auf dem Bild ein Kunstwerk abgebildet ist, sind die Rechte von Künstler und Fotograf berührt.
Da kann ja jeder kommen und für die tausend freien Bilder Tantieme verlangen, nur weil da mal irgendwo ein Springbrunnen ins Bild reinragt, oder eine Skulptur zu sehen ist.
Richtig.
Das haben wir heute herausgefunden. Die Künstler oder Kunst-Verwerter werden wohl bald begreifen, was für Wertzuwachs es für sie bedeutet, in der internationalen Online-Enzyklopädie präsent zu sein. Mit oder ohne Bild(er), mit Lebenslauf und Schuhgröße.
Naja, schön wär's ;-)
Gruß, Gerhard aka Perrak
Am Sonntag, 11. Juli 2004 20:46, schrieb Gerhard Jahnke:
Kunst-Verwerter werden wohl bald begreifen, was für Wertzuwachs es für sie bedeutet, in der internationalen Online-Enzyklopädie präsent zu sein. Mit oder ohne Bild(er), mit Lebenslauf und Schuhgröße.
Naja, schön wär's ;-)
Keine Bange, WikiPedia ist eine der wenigen Sachen, die ohne Google-Spamming als sehr relevant zu nahezu jedem Thema dort aufgelistet werden ... weil es relevant ist. Jeder der irgendwie PR machen will, muss auch im Web gefunden werden, und das geht nunmal besser, wenn ein entsprechender Eintrag in WikiPedia zu finden ist. Insofern ist die obige Behauptung des Wertzuwachses schon ganz richtig, nur bin ich mir nicht ganz sicher, dass halbstaatliche Institutionen wie solche VGs etc. auch wirklich die Macht haben, zu begreifen.
Ansonsten wäre es vielleicht auch mal sehr interessant, den prozentualen Anteil biografischer Daten (mit Werken) derzeit aktiver Künstler/ Propheten/whatever zu wissen, der von den jeweiligen Agenten/Agenturen oder so verfasst und eingestellt wurde ... oder eben von den Künstlern selbst (was ich dann als Versagen des Agenten bezeichnen würde).
Gruß, Gerhard aka Perrak
CU/2 Hartwin
Hier die neuesten Entwicklungen in diesem "Fall":
Nachdem ich letzte Woche den Künstler noch einmal konkret auf GNU-FDL (mit Link auf die englische Originalversion) und den Widerspruch zwischen seiner Freigabe mir gegenüber und den Copyright-Forderungen der VG Bild-Kunst hingewiesen hatte, habe ich heute von der VG wieder einen Brief erhalten, dessen Hauptaussage in folgendem besteht:
Man teilt mir also mit, dass die VG Bild-Kunst erfahren hat, "dass Sie sich zwischenzeitlich mit Herrn Krajisnik in Verbindung gesetzt haben. Es ging neben der Nutzung des Werkes ... auf Ihrer Website auch um die Nutzung ... im Rahmen von wikipedia.org. Herr Krajisnik ist mit der kostenfreien Nutzung seines Werkes auf wikipedia.org einverstanden. Auch der Einstellung des Werkes auf Ihrer Privatseite stimmte er grundsätzlich zu, doch fordert er den entsprechenden Copyrightvermerk, um den wir Sie auch in unserem Schreiben vom 2. Juli 2004 gebeten haben."
Das ganze zeigt mir, dass Bild-Kunst keine Ahnung von GNU-FDL hat, denn eine gleichzeitig Copyright- und Copyleft-Vergabe dürfte ja wohl nicht möglich sein.
Nun haben wir (als Wikipedia) zwei Möglichkeiten: Entweder wir nehmen den ersten Satz als Einverständnis, dass das Bild unter GNU-FDL steht und belassen es dabei. Oder wir (ich) führen mal mit der VG Bild-Kunst eine Grundsatzdiskussion über freie Lizenzen, wobei mir dessen Status nach deutschem Recht nicht ganz klar ist. Im Urheberrrechtsgesetz kommt FDL ja nicht explizit vor, was ja vielleicht auch die (noch bestehende) Schwäche der Nutzung von GNU-FDL ind er Wikipedia ist.
Grundsätzlich bleibe ich ja der Meinung, dass ich das Bild von einem öffentlichen Weg (wenn auch in einem eingegrenzten Skulpturenpark) aus aufgenommen habe, und es deshalb so oder so unter GNU-FDL stellen kann. Auf diese Argumentation, die ich ja schon in meinem ersten Schreiben der VG Bild-Kunst nahe gebracht habe, ist man ja bisher überhaupt nicht eingegangen.
Martin
Hallo Martin Zeise,
Saturday, July 17, 2004, 10:09:40 PM, you wrote:
Hier die neuesten Entwicklungen in diesem "Fall":
...
Das ganze zeigt mir, dass Bild-Kunst keine Ahnung von GNU-FDL hat, denn eine gleichzeitig Copyright- und Copyleft-Vergabe dürfte ja wohl nicht möglich sein.
Ach, es ist doch offenbar viel schlimmer, bzw. eigentlich sogar einfacher und erfreulich:
1. Ich kenne mich nun bei den einzelnen GNU-Lizenzen nicht wirklich gut aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass sie eine Hinweis auf die Urheberschaft untersagen (Ganz im Gegenteil, wenn ich mich recht erinnere). Eigentlich halte ich einen solchen Hinweis auch unabhän- gig vom Urheberrecht für selbstverständlich.
2. Auch scheint hier mal wieder einiges an der international unter- schiedlichen Bedeutung des Begriffes "copyright" bzw. der Verwendung des "(c)" zu hängen. Tatsächlich hatte ich Herrn Krajisnik so verstanden, dass er lediglich seinen Namen und den Namen der Skulptur in einer Bildunterschrift wünscht: "I want to have my name and the name of the sculpture beside it". Da steht _nichts_ von einem Copyrightvermerk oder einer Einschränkung der Verwendung.
3. Und das wundert mich ein wenig: Weiss die VG Bild-Kunst nicht, wen sie vertritt? Oder sind es etwa keine exklusiven Verträge, wie etwa bei der Gema?
Nun haben wir (als Wikipedia) zwei Möglichkeiten: Entweder wir nehmen den ersten Satz als Einverständnis, dass das Bild unter GNU-FDL steht und belassen es dabei.
Du hast seine Bedingungen doch erfüllt, ich sehe nichts, was einer Verwendung engegenstehen würde (ok, mittelfristig wäre vielleicht ein etwas besseres Foto wünschenswert ,). Oder habe ich was übersehen?
Oder wir (ich) führen mal mit der VG Bild-Kunst eine Grundsatzdiskussion über freie Lizenzen, wobei mir dessen Status nach deutschem Recht nicht ganz klar ist. Im Urheberrrechtsgesetz kommt FDL ja nicht explizit vor, was ja vielleicht auch die (noch bestehende) Schwäche der Nutzung von GNU-FDL ind er Wikipedia ist.
Siehe 3. Entscheidend ist, welche Verträge die Künstler mit der Ge- sellschaft haben. Haben sie keinen Entrechtungsvertrag, der der Ge- sellschaft die alleinige Verwertung überantwortet, kann der Künst- ler weiterhin frei entscheiden, unter welchen Bedingungen er die Nutzung seiner Werke erlaubt.
Grundsätzlich bleibe ich ja der Meinung, dass ich das Bild von einem öffentlichen Weg (wenn auch in einem eingegrenzten Skulpturenpark) aus aufgenommen habe, und es deshalb so oder so unter GNU-FDL stellen kann.
Nein. Siehe den Fineart-Link bei Seiler, den ich gepostet habe. Le- diglich der Betreiber des Skulpturenparks ist so aussen vor.
MfG Olaf, IANAL
<begin name="Martin Zeise" date="Saturday 17 July 2004 22:09"/>
Das ganze zeigt mir, dass Bild-Kunst keine Ahnung von GNU-FDL hat, denn eine gleichzeitig Copyright- und Copyleft-Vergabe dürfte ja wohl nicht möglich sein.
In der Wikipedia würde ich schreiben:
"Bild beschreibt xyz, Künstler ist abc und hat es unter die GNU FDL gestellt." Auf deiner Webseite würde ich dann unter das Bild: "Quelle: de.wikipedia.org, Lizenz: GNU FDL" schreiben.
Eine zweitquellen Angabe würde IMO reichen.
IMO, IANAL & HAND!
Best regards,
da didi
Stefan Kühn wrote:
Meiner Meinung nach geht es doch hier nicht um die Rechte des Künstlers sondern um die Rechte des Fotografen an seinem Bild, welches er im öffentlichen Raum gemacht hat.
Da kann ja jeder kommen und für die tausend freien Bilder Tantieme verlangen, nur weil da mal irgendwo ein Springbrunnen ins Bild reinragt, oder eine Skulptur zu sehen ist.
Eigentlich ist das eine Angelegenheit für den Verein. Die könnten sich um Rechtsbeistand bzw. eine Rechtsgutachten kümmern.
Hatten wir vor (ich hab da schon jemand im Auge dafür, jemand, der sich auch mit der GNU FDL auskennt) - mögt ihr auf Meta-wiki einen Fragenkatalog aufmachen, was ich den alles fragen soll (So präzise wie möglich)? Ich hab auf meta mal eine Seite dafür angelegt: http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen
So ganz unvorbereitet will ich da nämlich nicht hingehen ;-)
liebe Grüße, elian
Stefan Kühn kuehns@uni-trier.de writes:
Meiner Meinung nach geht es doch hier nicht um die Rechte des Künstlers sondern um die Rechte des Fotografen an seinem Bild, welches er im öffentlichen Raum gemacht hat.
das sehe ich so auch. an dem foto kann diese gesellschaft keine recht beanspruchen.
kann man die nicht bald mal wg belästigung belangen?
On Tuesday 13 July 2004 23:30, Karl Eichwalder wrote:
Stefan Kühn kuehns@uni-trier.de writes:
Meiner Meinung nach geht es doch hier nicht um die Rechte des Künstlers sondern um die Rechte des Fotografen an seinem Bild, welches er im öffentlichen Raum gemacht hat.
das sehe ich so auch. an dem foto kann diese gesellschaft keine recht beanspruchen.
???
Der Künstler hat _sämtliche_ Rechte an seinem Werk, insbesondere auch die Lichtbildrechte. Das ist hier schon mehrfach diskutiert worden und steht so auch im Urheberrecht. Wenn die Verwertungsgesellschaft die Verwertungsrechte des Kunstwerkes für Deutschland besitzt, d.h. der Künstler müsste diese der Verwertungsgesellschaft übertragen haben, dann ist sie IMHO im Recht.
Viele Grüße, Marco
Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
Der Künstler hat _sämtliche_ Rechte an seinem Werk, insbesondere auch die Lichtbildrechte.
das hat niemand bestritten. allerdings haben in dieser welt gleichzeitig auch noch andere in diesem zusammenhang gewisse rechte: zitatrecht (inkl. großzitat), panoramafoto (oder wie das heißt), privatkopie, eventuell noch mehr.
Das ist hier schon mehrfach diskutiert worden und steht so auch im Urheberrecht. Wenn die Verwertungsgesellschaft die Verwertungsrechte des Kunstwerkes für Deutschland besitzt, d.h. der Künstler müsste diese der Verwertungsgesellschaft übertragen haben, dann ist sie IMHO im Recht.
deswegen kann diese gesellschaft aber noch lange keinen copyright-anspruch auf das foto erheben (die rechte am foto hat zunächst einmal der fotograph[*])! sie kann versuchen, die publikation des fotos zu verbieten, mehr nicht. sie versucht aber mit drohungen einzuschüchtern.
[*]ausnahmen werden wohl nur bei 2-dimensionalen objekten gemacht; allerdings auch stets nur zum nachteil des privatmanns.
Hallo,
am Sun, 11 Jul 2004 18:15:58 +0200 schrieb Martin Zeise:
anything about money. By "deal" I meant that if you want to publish my work, I want to have my name and the name of the sculpture beside it."
Nun dachte ich mir, dass diese Anfoderungen ja nicht viel anders als die von GNU-FDL sind (mir ist schon bewusst, dass da noch Unterschiede existieren)
Ein wesentlicher Untrerschied besteht darin, dass die GNU-FDL das Recht für Dritte beinhaltet, den Inhalt weiter zu verwenden. ich bezweifle, dass der Künstler Dir das einräumen wollte.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Emir_Krajisnik) und dort auch das in Frage stehende Bild eingefügt (das zugegebener Maßen nicht mal bester Qualität ist.). Dann habe ich den Künstler gebeten, sich doch mal den Artikel anzuschauen, ohne den Hinweis zu vergessen, dass es sich um eine freie Enzyklopädie handelt.
Dann solltest Du seine Zustimmung nicht als Zustimmung zu einer Veröffentlichung unter GNU-FDL auffassen. Die müsste er schon ausdrücklich geben. Ob er genug deutsch versteht, um die entsprechenden Hinweise zu verstehen, fragt sich auch noch.
des Bildes auch unter GNU-FDL auf, obwohl ich ja immer noch der Meinung bin, das ich es ohnehin hätte einstellen können.
Ein Bild eines Kunstwerkes ist nicht automatisch frei, wenn es das Kunstwerk selbst nicht ist.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich praktisch die Freigabe des Urhebers für den Wikipedia-Artikel habe,
Nein, die hast Du nicht. Du hast nur die Freigabe für Deine eigene Homepage. Die von Dir zitierte Antwort des Künstlers deutet nicht darauf hin, dass er verstanden hat, was die GNU-DFL bedeutet.
aber von der VG nur eine begrenzte Freigabe mit Copyright bekommen habe. Diese hat mir nun eine Frist bis zum 16. Juli gegeben, diesen Vermerk anzubringen (was ja zumindest innerhalb der Wikipedia gar nicht möglich ist).
Dann sollte das Bild zumindest vorerst aus dem Artikel entfernt werden.
Gibt's hier eurerseits vielleicht ein paar hilfreiche Anmerkungen zum Problem. Über entsprechende Antworten würde ich mich freuen.
Ich befürchte, das ist wenig hilfreich. Aber besser der Artikel enthält kein Bild als eines, das nicht eindeutig legal ist.
Gruß, Gerhard aka Perrak
Gerhard Jahnke Gerhard.Jahnke@gmx.de writes:
Dann sollte das Bild zumindest vorerst aus dem Artikel entfernt werden.
nein, das ist nicht notwendig. höchstens an den server-betreiber könnte darum könnte man einen solchen wunsch herantragen.
Hallo,
am Tue, 13 Jul 2004 23:35:15 +0200 schrieb Karl Eichwalder:
Gerhard Jahnke Gerhard.Jahnke@gmx.de writes:
Dann sollte das Bild zumindest vorerst aus dem Artikel entfernt werden.
nein, das ist nicht notwendig.
Und wieso nicht? Wenn Du bei einer Handlung nicht genau weißt, pb sie zulässig ist oder nicht, dann tust Du es einfach? Das halte ich für eine gefährliche und zudem moralisch sehr zweifelhafte Doktrin.
Das Bild im Artikel zu lassen, stellt möglicherweise einen Verstoß gegen Rechte anderer dar. Das Bild zu entfernen mindert die Qualität des Artikels möglicherweise unnötigerweise. Letzteres wäre ein wesentlich geringerer Schaden, sollte also die Handlung der Wahl sein, selbst wenn man fast sicher ist, dass das Bild keine Rechte verletzt.
höchstens an den server-betreiber könnte darum könnte man einen solchen wunsch herantragen.
Den Satz verstehe ich nicht, da scheint Dir etwas durcheinander geraten zu sein. Solltest Du gemeint haben, dass nur der Serverbetreiber rechtlich belangt werden könnte, dann hast Du möglicherweise recht. Aber das ist ja gar nicht der Punkt, es geht um unseren eigenen Anspruch, nur Bilder zu verwenden, die unter der GNU-DFL stehen. Und daran gibt es in diesem Fall begründete Zweifel.
Gruß, Gerhard aka Perrak
Gerhard Jahnke Gerhard.Jahnke@gmx.de writes:
nur Bilder zu verwenden, die unter der GNU-DFL stehen. Und daran gibt es in diesem Fall begründete Zweifel.
der fotograph hat es unter diese lizenz gestellt, wenn ich mich nicht irre. dabei stört es nicht, daß das fotographierte objekt nicht frei ist (das liegt in der natur der sache!).
Hallo,
am Wed, 14 Jul 2004 20:33:54 +0200 schrieb Karl Eichwalder:
nur Bilder zu verwenden, die unter der GNU-DFL stehen. Und daran gibt es in diesem Fall begründete Zweifel.
der fotograph hat es unter diese lizenz gestellt, wenn ich mich nicht irre. dabei stört es nicht, daß das fotographierte objekt nicht frei ist (das liegt in der natur der sache!).
Das ist den anderen Mails nach zumindest umstritten. Und in einem solchen Fall ist es eben besser, das Bild nicht zu verwenden, bis diese Frage tatsächlich geklärt ist.
Gruß, Gerhard aka Perrak