Unter http://www.manuscripta-mediaevalia.de/ findet man Digitalisierungen von mittelalterlichen Handschriften. Eine Lizenzanfrage beim Betreiber ergab die folgende Antwort:
die Rechte an den Abbildungen der Handschriften liegen bei den genannten Bibliotheken, denen sie gehören. Daher sind diese Bilder nicht frei kopierbar und können von Ihnen nicht übernommen werden, ohne daß Sie die Genehmigung bei den Eigentümern der Rechte eingeholt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Brandt Bildarchiv Foto Marburg
So wie ich den Absatz unter http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Schutz_f.FCr_Reproduktionen verstehe, besteht aber ohnehin kein Schutz für die Reproduktionen, oder greift hier doch das Archiv- oder Eigentumsrecht? Ansonsten würde sich die Seite als Quelle für Bildmaterial zu mittelalterlichen Themen anbieten.
Barbarossa
Marc Hennemeyer wrote:
Unter http://www.manuscripta-mediaevalia.de/ findet man Digitalisierungen von mittelalterlichen Handschriften. Eine Lizenzanfrage beim Betreiber ergab die folgende Antwort:
die Rechte an den Abbildungen der Handschriften liegen bei den genannten Bibliotheken, denen sie gehören. Daher sind diese Bilder nicht frei kopierbar und können von Ihnen nicht übernommen werden, ohne daß Sie die Genehmigung bei den Eigentümern der Rechte eingeholt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Brandt Bildarchiv Foto Marburg
So wie ich den Absatz unter http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Schutz_f.FCr_Reproduktionen verstehe, besteht aber ohnehin kein Schutz für die Reproduktionen, oder greift hier doch das Archiv- oder Eigentumsrecht? Ansonsten würde sich die Seite als Quelle für Bildmaterial zu mittelalterlichen Themen anbieten.
Die Handschriften sind nicht geschützt, aber die Digitalisate. Die Abbildungen besitzen Editionsschutz, der nach 25 Jahren verfällt. Das heisst, dass Abbildungen vor 1980 frei verwendet werden können. Wie Herr Brandt mitteilt, liegen die Rechte der konkreten Abbildungen bei den Bibliotheken, du solltest also einfach dort mal anfragen, eine ältere Quelle suchen oder die Handschriften selber abfotografieren.
Gruss, Jakob
Die Handschriften sind nicht geschützt, aber die Digitalisate. Die Abbildungen besitzen Editionsschutz, der nach 25 Jahren verfällt. Das heisst, dass Abbildungen vor 1980 frei verwendet werden können. Wie Herr Brandt mitteilt, liegen die Rechte der konkreten Abbildungen bei den Bibliotheken, du solltest also einfach dort mal anfragen, eine ältere Quelle suchen oder die Handschriften selber abfotografieren.
Gruss, Jakob
Ok, werde ich machen. Aber dann würde ich einen juristisch erfahrenen Benutzer darum bitten, sich mal die Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Schutz_f.FCr_Reproduktionen anzuschauen. Für mich wirken die Aussagen dort wirklich so, als ob Praezedenzurteile reinen Vervielfältigungen und Digitalisierungen einen Schutz absprechen.
Grüße,
Marc
Marc Hennemeyer wrote:
Die Handschriften sind nicht geschützt, aber die Digitalisate. Die Abbildungen besitzen Editionsschutz, der nach 25 Jahren verfällt. Das heisst, dass Abbildungen vor 1980 frei verwendet werden können. Wie Herr Brandt mitteilt, liegen die Rechte der konkreten Abbildungen bei den Bibliotheken, du solltest also einfach dort mal anfragen, eine ältere Quelle suchen oder die Handschriften selber abfotografieren.
Gruss, Jakob
Ok, werde ich machen. Aber dann würde ich einen juristisch erfahrenen Benutzer darum bitten, sich mal die Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Schutz_f.FCr_Reproduktionen anzuschauen. Für mich wirken die Aussagen dort wirklich so, als ob Praezedenzurteile reinen Vervielfältigungen und Digitalisierungen einen Schutz absprechen.
Das meint Klaus Graf auch. Solange es nicht grade Corbis ist, sollten wir vielleicht einfach die Bilder übernehmen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, damit endlich mal Klarheit geschaffen wird. Anscheinend sind ja selbst die Juristen unterschiedlicher Meinung (haha, welch ein Kalauer!).
Gruss, Jakob
Wenn man vom Teufel spricht, ist er schon zur Stelle. Ich halte die zitierte Aussage des Bildarchivs Foto Marburg fuer falsch bzw. bestenfalls umstritten.
Ich darf nochmals einige Internetquellen dazu zusammenstellen:
http://blog.schockwellenreiter.de/2951 http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20020513/000195.htm... http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20020729/000371.htm...
Siehe auch: http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital http://archiv.twoday.net/stories/286186/ http://www.hypernietzsche.org/events/lmu/clausing.html
Im Jahr 2000 stellte der BGH fest: Es sei ein "Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung erforderlich, die dann zu verneinen ist, wenn ein Lichtbild oder ein ähnlich hergestelltes Erzeugnis nicht mehr als die bloße technische Reproduktion einer vorhandenen Darstellung ist." http://www.jurpc.de/rechtspr/20010134.htm
Es waere schoen, wenn ALLE offenen Fragen zu Bildrechten im Rahmen der Wikipedia und dieser Liste mit einem Link auf der Diskussionsseite von [[Bildrechte]] präsent wären.
Ich möchte klarstellen, dass ich kein Rechtsanwalt bin und keine Rechtsberatung anbieten darf (aber sehr wohl private Meinungsaeusserungen oeffentlich oder in PM).
Klaus Graf