klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de schrieb am 14.09.04 14:24:55
Wie ich bereits des oefteren bemerkt habe, bestand dazu nicht der geringste Anlass. Ich bezweifle, dass hier jemand wirklich Ahnung vom oeffentlichrechtlichen Wappenrecht hat (aber genuegend Leute tun so, als haetten sie welche und plustern sich auf). Ich weiss nur, dass in der Wikipedia die Neigung besteht, in Rechtsfragen den Schwanz einzuziehen. Es waere ohne weiteres moeglich, mit Hilfe eines Rechtsanwalts solche und andere Dreistigkeiten zurueckzuweisen bzw. eine juristische Klaerung herbeizufuehren.
Klaus Graf
Ja, die Möglichkeit bestünde, aber wer zahlt diesen Rechtsanwalt? Und ist ein Wappen uns / der Wikipedia so wichtig dass wir dessen Verwendung einklagen müssen? Solange es "nur" um ein Wappen geht, ist das glaube ich nicht notwendig.
rdb -- cent thru freemehl on www.haefft.de
On Tue, 14 Sep 2004 15:21:49 rdb@haefft.de wrote:
Ja, die Möglichkeit bestünde, aber wer zahlt diesen Rechtsanwalt? Und ist ein Wappen uns / der Wikipedia so wichtig dass wir dessen Verwendung einklagen müssen? Solange es "nur" um ein Wappen geht, ist das glaube ich nicht notwendig.
Es gibt nun einmal Kosten, die fallen bei einem professionell betriebenen Projekt an. Rechtsrat ist hierzulande leider nicht als OpenContent erhaeltlich.
Es geht ja nicht um ein einzelnes Wappen, es gab schon mehrere Faelle, dass Stadtverwaltungen der Wikipedia die Nutzung untersagt haben. Ich glaube nicht, dass irgendein gedrucktes Lexikon eine Stadt je um Erlaubnis gefragt hat, ob das Wappen verwendet werden darf.
Wenn eine Stadt das Fotografieren ihres Rathauses verbietet (ob dieses Fotografierverbot nun rechtmaessig ist oder nicht) - lassen wir uns das auch gefallen?
Im uebrigen unterliegen alle Kommunalverwaltungen der Rechtsaufsicht einer vorgesetzten staatlichen Behoerde (Kommunalaufsicht). Sich dort zu beschweren und um Ueberpruefung zu bitten, kostet nichts.
Klaus Graf