Guten Tag,
wir freuen uns, dass Sie sich für Ihre Programmzeitschrift dafür entschieden haben, Inhalte der Wikipedia [1] zu verwenden. U. a. für solche Zwecke wurde dieses Projekt geschaffen.
Leider haben Sie es bisher versäumt, die Lizenzbestimmungen, unter denen Ihnen diese Texte zur Verfügung gestellt wurden, zu beachten. Die GNU Lizenz für freie Dokumentation (GFDL)[3] erfordert zwingend
- die Nennung der fünf an einem Text beteiligten Hauptautoren - einen eindeutigen Hinweis, dass der Text der GFDL unterliegt - eine Kopie des Lizenztexts von http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html
Wir möchten Sie bitten in der nächsten Ausgabe Ihrer Programmzeitschrift dies nachzuholen (auch wenn Sie in Zukunft keine weiteren Artikel der Wikipedia verwenden wollen).
Als Gentlemens Agreement könnten Sie dies zB. in einem Bericht über die Wikipedia realisieren indem Sie ua. beschreiben, dass Sie in der Vergangenheit Artikel aus der Wikipedia verwendet haben und dabei die Lizenz erwähnen. Dafür können Sie auch den Artikel über die Wikipedia selbst [3] verwenden - unter Einhaltung der GFDL. Damit würden beide Seiten profitieren und das Problem rückwirkend aus der Welt schaffen.
Vorsorglich weisen wir Sie daraufhin, dass jede Verwendung ohne Einhaltung der Lizenz einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Manuel Schneider Ehrenamtlicher Mitarbeiter
Wikipedia - die freie Enzyklopädie
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Donna_Leon http://de.wikipedia.org/wiki/Tiffany_(Firma) http://de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BChst%C3%BCck_bei_Tiffany http://de.wikipedia.org/wiki/Sterlingsilber http://de.wikipedia.org/wiki/Natel http://de.wikipedia.org/wiki/Handy [2] http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_FDL [3] http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia
On 11/29/05, Manuel Schneider [Everything Open] m.schneider@all-things-open.org wrote:
Guten Tag,
wir freuen uns, dass Sie sich für Ihre Programmzeitschrift dafür entschieden haben, Inhalte der Wikipedia [1] zu verwenden. U. a. für solche Zwecke wurde dieses Projekt geschaffen.
danke.
Mathias
wir freuen uns, dass Sie sich für Ihre Programmzeitschrift dafür entschieden haben, Inhalte der Wikipedia [1] zu verwenden. U. a. für solche Zwecke wurde dieses Projekt geschaffen.
danke.
Ich hoffe, es war in unsere aller Sinne. Ansonsten steht es ja jedem frei auch was hinzuschicken. Es wäre nett, wenn man per ML dann davon erfahren könnte.
Grüsse,
Manuel
"Manuel Schneider [Everything Open]" m.schneider@all-things-open.org writes:
Ich hoffe, es war in unsere aller Sinne.
Nicht wirklich. Du hast versäumt darauf hinzuweisen, wie deine Rechte als Autor betroffen sind. So ist dein Schreiben nett gemeint, aber juristisch nicht relevant, denke ich als Jura-Laie.
Nicht wirklich. Du hast versäumt darauf hinzuweisen, wie deine Rechte als Autor betroffen sind.
Ich zitiere aus obigem Mail:
"Leider haben Sie es bisher versäumt, die Lizenzbestimmungen, unter denen Ihnen diese Texte zur Verfügung gestellt wurden, zu beachten. Die GNU Lizenz für freie Dokumentation (GFDL)[3] erfordert zwingend [...] Vorsorglich weisen wir Sie daraufhin, dass jede Verwendung ohne Einhaltung der Lizenz einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt."
Was daran ist missverständlich? Der grösste Teil davon entspricht übrigens dem Textbaustein der für URVs auf Webseiten verwendet wird.
Bleibt noch anzumerken, dass ich als Autor gar nicht betroffen bin, da ich die genannten Artikel nicht verfasst habe (es könnte aber noch weitere Artikel betreffen von denen wir momentan nichts wissen).
So ist dein Schreiben nett gemeint, aber juristisch nicht relevant, denke ich als Jura-Laie.
Soetwas nenne ich ein Paradoxon. Ich unterstelle aber mal, dass Dein Mail auch nett gemeint war und keine unqualifizierte Stänkerei ;-)
Gruss,
Manuel
"Manuel Schneider skribis:
[Karl Eichwalder:]
Nicht wirklich. Du hast versäumt darauf hinzuweisen, wie deine Rechte als Autor betroffen sind.
[...]
Bleibt noch anzumerken, dass ich als Autor gar nicht betroffen bin, da ich die genannten Artikel nicht verfasst habe (es könnte aber noch weitere Artikel betreffen von denen wir momentan nichts wissen).
Genau das meint Karl wahrscheinlich.
Das Urheberrecht ist immer nur vom Urheber (oder jemanden, der vom Urheber ein entsprechendes Recht erhalten hat) einklagbar, nicht von unbeteiligten Dritten.
Paul
Am Dienstag, 29. November 2005 23:45 schrieb Paul Ebermann:
"Manuel Schneider skribis:
[Karl Eichwalder:]
Nicht wirklich. Du hast versäumt darauf hinzuweisen, wie deine Rechte als Autor betroffen sind.
[...]
Bleibt noch anzumerken, dass ich als Autor gar nicht betroffen bin, da ich die genannten Artikel nicht verfasst habe (es könnte aber noch weitere Artikel betreffen von denen wir momentan nichts wissen).
Genau das meint Karl wahrscheinlich.
Das Urheberrecht ist immer nur vom Urheber (oder jemanden, der vom Urheber ein entsprechendes Recht erhalten hat) einklagbar, nicht von unbeteiligten Dritten.
Er klagt es aber noch garnicht ein, sondern macht erstmal auf die URV aufmerksam. Das kann jeder von uns. Er hat ja auch noch nicht mit Konsequenzen gedroht. Dass sie drauf aufmerksamgemacht wurden, darauf kann jeder Autor jetzt verweisen (und ggf. klagen)...
-- Ivo Köthnig