Momentan scheint das mit dem Hochladeformular eindeutig zu sein
"Hiermit versichere ich, dass der Urheber dieser Datei einer
Veröffentlichung unter
den oben genannten und auf der Seite "Wikipedia:Urheberrechte beachten"
detailliert
beschriebenen Bedingungen zustimmt, bzw. dass die Datei "Public Domain"
ist."
Nach dem Hochladen besteht allerding die Möglichkeit diesen Lizenzstatus zu verändern:
Geben Sie dann bei [Beschreibung] unbedingt Lizenzstatus ("GNU-FDL" oder
"Public
Domain", siehe unten) und Bildquelle (z. B. "selbst fotografiert") an
(Achtung! Bilder
ohne Lizenzhinweis müssen aus rechtlichen Gründen leider gelöscht
werden)!
IMHO sind aufgrund der Zustimmung im Formular zum Hochladen der Bilder ALLE Bilder immer Public Domain.
???
Gruß, Heinz
* Heinz h-j.luecking@t-online.de [2004-10-19 20:36]:
IMHO sind aufgrund der Zustimmung im Formular zum Hochladen der Bilder ALLE Bilder immer Public Domain.
Nein, das ist Quatsch. Mit dem Häckchen versicherst du, dass das Bild mindestens soweit frei ist, dass es unter der GFDL verbreitet werden kann. Auf der Bildbeschreibungsseite konkretisierst du das, indem du angibst, ob es nun GFDL oder public domain ist.
Gruß, Matthäus Wander.
Quatsch? und wieso versichere ich dann beim Hochladen, dass "... die Datei 'Public Domain' ist."
Heinz
"Matthäus Wander" theo@swznet.de schrieb im Newsbeitrag news:20041019185442.GA31586@swznet.de... * Heinz h-j.luecking@t-online.de [2004-10-19 20:36]:
IMHO sind aufgrund der Zustimmung im Formular zum Hochladen der Bilder
ALLE
Bilder immer Public Domain.
Nein, das ist Quatsch. Mit dem Häckchen versicherst du, dass das Bild mindestens soweit frei ist, dass es unter der GFDL verbreitet werden kann. Auf der Bildbeschreibungsseite konkretisierst du das, indem du angibst, ob es nun GFDL oder public domain ist.
Gruß, Matthäus Wander.
lOn Tue, Oct 19, 2004 at 09:04:38PM +0200, Heinz wrote:
Quatsch? und wieso versichere ich dann beim Hochladen, dass "... die Datei 'Public Domain' ist."
Stimmt, da hat jemand ein gutes Sprachgef�hl. Ich bin grad am �ndern.... bitte warten...
ciao, tom
na ja,
"Ein Werk gilt als gemeinfrei (engl. public domain), wenn es keinem Urheberrecht unterliegt."
Dann doch lieber den Urtext hineinstellen. Oder besser noch die Möglichkeit geben zwischen verschiedenen Lizenzen wählen zu können. Mit dem Link sind die Texte immer noch erstmal Public Domain.
Heinz
"Thomas R. Koll" tomk32@gmx.de schrieb im Newsbeitrag news:20041019194255.GB20787@tomk32.homelinux.org... lOn Tue, Oct 19, 2004 at 09:04:38PM +0200, Heinz wrote:
Quatsch? und wieso versichere ich dann beim Hochladen, dass "... die Datei 'Public Domain' ist."
Stimmt, da hat jemand ein gutes Sprachgefhl. Ich bin grad am ndern.... bitte warten...
ciao, tom
Hallo Heinz,
Tuesday, October 19, 2004, 10:52:06 PM, you wrote:
na ja,
"Ein Werk gilt als gemeinfrei (engl. public domain), wenn es keinem Urheberrecht unterliegt."
Das ist eine ziemlich unsinnige Formulierung, da ein Werk in Deutschland immer dem Urheberrecht unterliegt, das der Urheber zudem auch nicht abtreten kann. Wohl aber kann er sein Werk zur gemeinfreien Verwendung freigeben.
MfG Olaf
Mag ja sein. Aber kann es nach der Zustimmung zu "Public Domain" nachträglich in "GNU-FDL" umgewandelt werden?
Heinz
"Joerg-Olaf Schaefers" listen@fx3.de schrieb im Newsbeitrag news:545884875.20041019225857@fx3.de... Hallo Heinz,
Tuesday, October 19, 2004, 10:52:06 PM, you wrote:
na ja,
"Ein Werk gilt als gemeinfrei (engl. public domain), wenn es keinem Urheberrecht unterliegt."
Das ist eine ziemlich unsinnige Formulierung, da ein Werk in Deutschland immer dem Urheberrecht unterliegt, das der Urheber zudem auch nicht abtreten kann. Wohl aber kann er sein Werk zur gemeinfreien Verwendung freigeben.
MfG Olaf
"Ein Werk gilt als gemeinfrei (engl. public domain),
wenn es keinem
Urheberrecht unterliegt."
Das ist eine ziemlich unsinnige Formulierung, da ein Werk in Deutschland immer dem Urheberrecht unterliegt, das der Urheber zudem auch nicht abtreten kann. Wohl aber kann er sein Werk zur gemeinfreien Verwendung freigeben.
Der besondere Charme von CC und anderen Open Content Lizenzen im deutschen Recht liegt darin, dass sie elegant die Unverzichtbarkeit des Urheberrechts umgehen, die es ausschliesst, dass ein freigegebenes Werk in genau dem gleichen Masse "gemeinfrei" ist wie ein Werk nach Ablauf der Schutzfrist.
Das Problem unserer Bilder, die als "gemeinfrei" oder "Public Domain" gekennzeichnet werden, ist, dass im Streitfall eine Auslegung der damit verbundenen Willenserklaerung des Urhebers notwendig und moeglicherweise nicht ganz einfach ist.
Wir hatten das Thema schon. Inzwischen fiel mir, bedingt durch die Beschaeftigung mit dem Referentenentwurf fuer den 2. Korb, der bereits jetzt gueltige § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG auf. Dieser ermoeglicht es, unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht fuer jedermann einzuraeumen. Damit wurde 2002 Open Content gewissermassen "gesetzesfest" gemacht.
Es sollte Aufgabe der hoffentlich bald einsetzenden Wikipedia-Rechtsberatung sein zu klaeren, ob es nicht generell sinnvoll waere, PD und gemeinfrei bei urheberrechtlich noch geschuetzten Bildern durch "Der Urheber raeumt ein einfaches Nutzungsrecht fuer jedermann ein" zu ersetzen. Anders als bei der GNU FDL oder CC oder anderen Lizenzen liegt kein Vertrag vor, sondern eine einseitige Willenserklaerung des Urhebers, die anders als ein voelliger Verzicht auf das Urheberrecht gesetzlich moeglich und vorgesehen ist.
Klaus Graf
Klaus Graf klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de schrieb/wrote:
Der besondere Charme von CC und anderen Open Content Lizenzen im deutschen Recht liegt darin, dass sie elegant die Unverzichtbarkeit des Urheberrechts umgehen, die es ausschliesst, dass ein freigegebenes Werk in genau dem gleichen Masse "gemeinfrei" ist wie ein Werk nach Ablauf der Schutzfrist.
Nein, genau das tun sie meistens gerade *nicht*. Sie brauchen nämlich den Schutz, um sicher zu stellen, dass das Werk auch "frei" bleibt.
Claus
P.S. Das ist die gerade aktuelle Formulierung der Wikipedia.de
Heinz
"Joerg-Olaf Schaefers" listen@fx3.de schrieb im Newsbeitrag news:545884875.20041019225857@fx3.de... Hallo Heinz,
Tuesday, October 19, 2004, 10:52:06 PM, you wrote:
na ja,
"Ein Werk gilt als gemeinfrei (engl. public domain), wenn es keinem Urheberrecht unterliegt."
Das ist eine ziemlich unsinnige Formulierung, da ein Werk in Deutschland immer dem Urheberrecht unterliegt, das der Urheber zudem auch nicht abtreten kann. Wohl aber kann er sein Werk zur gemeinfreien Verwendung freigeben.
MfG Olaf
Joerg-Olaf Schaefers listen@fx3.de schrieb/wrote:
Das ist eine ziemlich unsinnige Formulierung, da ein Werk in Deutschland immer dem Urheberrecht unterliegt, das der Urheber zudem auch nicht abtreten kann.
Es soll Urheber geben, die schon vor 1934 gestorben sind.
Claus
das "oder" ist aber eine gute Neuerung
Heinz
"Thomas R. Koll" tomk32@gmx.de schrieb im Newsbeitrag news:20041019194255.GB20787@tomk32.homelinux.org... lOn Tue, Oct 19, 2004 at 09:04:38PM +0200, Heinz wrote:
Quatsch? und wieso versichere ich dann beim Hochladen, dass "... die Datei 'Public Domain' ist."
Stimmt, da hat jemand ein gutes Sprachgefhl. Ich bin grad am ndern.... bitte warten...
ciao, tom
"Heinz" skribis:
Momentan scheint das mit dem Hochladeformular eindeutig zu sein
"Hiermit versichere ich, dass der Urheber dieser Datei einer Veröffentlichung unter den oben genannten und auf der Seite "Wikipedia:Urheberrechte beachten" detailliert beschriebenen Bedingungen zustimmt, bzw. dass die Datei "Public Domain" ist."
Das "bzw." ist hier als "oder" gemeint.
Sollte man dann auch so hinschreiben.
Paul