Reinhard Kraasch schrieb:
Vielleicht wäre es auch einmal eine Überlegung wert, die Schnelllöschugen (und Administratorenschnelllöschungen ohne Antrag) anders abzuhandeln - z.B., indem man sie ähnlich wie die Urheberrechtsverletzungen handhabt.
Ist es denn unrealistisch, wenigstens ein 4-Augen-Prinzip einzuführen? Und gilt die 15-Minuten-Frist nicht mehr? Oder bezieht die sich nicht auf SLA? Gruß, rainersti
P.S. Danke allen, die den Stub "gerettet" haben. Etwas funktioniert doch noch:-)