Reinhard Kraasch schrieb:
Vielleicht wäre es auch einmal eine Überlegung
wert, die
Schnelllöschugen (und Administratorenschnelllöschungen ohne Antrag)
anders abzuhandeln - z.B., indem man sie ähnlich wie die
Urheberrechtsverletzungen handhabt.
Ist es denn unrealistisch, wenigstens ein 4-Augen-Prinzip einzuführen?
Und gilt die 15-Minuten-Frist nicht mehr? Oder bezieht die sich nicht auf SLA?
Gruß, rainersti
P.S. Danke allen, die den Stub "gerettet" haben. Etwas funktioniert doch
noch:-)