Hi,
momentan läuft ja die 2. Runde gegen die Softwarepatente der EU und einige prominente Webseitenbetreiber wie z.B. Klaus Knoppix (knoppix.de) oder die GNU Foundation (gnu.org) haben ihre Startseiten entsprechend umgestaltet.
Auch in der Wikipedia wurde das Thema andiskutiert, fand aber wohl nicht besonders viel Beachtung: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Hauptseite#Kein_Protest_gegen_Softwa... (zugegeben erst seit gestern)
Gibt es hier auf der Liste einen Konsens, dass wir die Hauptseite entsprechend umgestalten? Fände ich nicht schlecht...
Gruß
Thomas
Thomas Luft schrieb:
Gibt es hier auf der Liste einen Konsens, dass wir die Hauptseite entsprechend umgestalten? Fände ich nicht schlecht...
Beim letzten mal haben wir den Kasten "Aktuell" dafür genutzt, da einige gegen eine vorgeschaltete Seite (wie bei knoppix.de) waren. Ich denke das ist ein akzeptabler Kompromiss. Allerdings wirbt der Kasten ja schon für die Qualitätsoffensive, das wird dann wohl etwas voll. Vielleicht ein eigener "Protest"-Kasten?
Kurt
Kann mir jemand den Satz:
<Diese Webseite und die meiste Software wird illegal in Europa werden, wenn <diese gefährliche Richtlinie ohne korrigierende Änderungen angenommen wird.
erklären? Was soll europäisches Patentrecht mit Programmen zu tun haben, die auf einem Server in den USA laufen?
Andrsvoss
Hallo,
Am Dienstag, 13. April 2004 22:21 schrieb Andreas Voß:
<Diese Webseite und die meiste Software wird illegal in Europa werden, wenn <diese gefährliche Richtlinie ohne korrigierende Änderungen angenommen wird.
erklären? Was soll europäisches Patentrecht mit Programmen zu tun haben, die auf einem Server in den USA laufen?
Weil die Lokalität des Server nicht mehr maßgeblich ist. Hartes Beispiel: Jemand aus DE vertreibt Kinderpornos auf einem Server in Hintersonstwoland mit der Domaine blafasel.tld.
Auch wenn technisch das Recht dieses Landes gilt, wo der Server steht, so ist es zumindest in DE Fakt, daß wenn zweifelsfrei festgestellt werden kann, daß der Inhaber (und/oder admin-c) aus DE kommt, so kann dieser nach deutschem Strafrecht verknackt werden.
Das ist imho aber schon länger so.
Deswegen wird wohl auch die Patenterie greifen, selbst wenn der Server technisch in Amiland steht, aber die Betreiber (wir die Wikipedianer) aus DE kommen.
bis dahin
Martin
<Diese Webseite und die meiste Software wird illegal in Europa
werden,
wenn <diese gefährliche Richtlinie ohne korrigierende Änderungen angenommen wird.
erklären? Was soll europäisches Patentrecht mit Programmen zu tun
haben,
die auf einem Server in den USA laufen?
Weil die Lokalität des Server nicht mehr maßgeblich ist. Hartes Beispiel: Jemand aus DE vertreibt Kinderpornos auf einem Server
in
Hintersonstwoland mit der Domaine blafasel.tld.
Auch wenn technisch das Recht dieses Landes gilt, wo der Server steht,
so
ist es zumindest in DE Fakt, daß wenn zweifelsfrei festgestellt werden kann, daß der Inhaber (und/oder admin-c) aus DE kommt, so kann dieser
nach
deutschem Strafrecht verknackt werden.
Das ist imho aber schon länger so.
Deswegen wird wohl auch die Patenterie greifen, selbst wenn der Server technisch in Amiland steht, aber die Betreiber (wir die Wikipedianer)
aus
DE kommen.
Sicher nicht. Du verwechselst die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Verbreitung von Pornografie, bei der Weltrechtsprinzip gilt, mit der Verletzung von Patenten, bei denen stets Territorialitätsprinzip gilt. Die von einem Patent gewährten Exklusivrechte kann der Erteilungsstaat denknotwendig nur für sein eigenes Territorium erteilen. Besteht beispielsweise nur ein deutsches Patent, so können alle Benutzungshandlungen außerhalb Deutschlands nicht beanstandet werden. Probleme könnten allerdings auftreten, wenn das Verfahren gerade die Interaktion mit dem Nutzer betreffen sollte.
Im übrigen erklärt das aber nicht, wieso aus der europäischen Richtlinie folgen soll, dass demnächst die WP illegal wäre.
Andrsvoss
On Tuesday 13 April 2004 22:49, Andreas Voß wrote:
Sicher nicht. Du verwechselst die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Verbreitung von Pornografie, bei der Weltrechtsprinzip gilt, mit der Verletzung von Patenten, bei denen stets Territorialitätsprinzip gilt. Die von einem Patent gewährten Exklusivrechte kann der Erteilungsstaat denknotwendig nur für sein eigenes Territorium erteilen. Besteht beispielsweise nur ein deutsches Patent, so können alle Benutzungshandlungen außerhalb Deutschlands nicht beanstandet werden.
Nach dieser Argumentation kann ein Neonazi auch nicht dafür belangt werden, wenn er in Kanada eine Webseite ins Netz stellt, die dort legal, hier aber verboten ist. Meines Wissens sind solche Personen aber bei einer Einreise nach Deutschland schon verhaftet und anschließend verurteilt worden.
Wer also garantiert dafür, dass beispielsweise Jimbo bei einer Einreise nach Deutschland nicht zivilrechtlich belangt werden könnte? Mir ist jedenfalls nicht klar, wie du dies ausschließen kannst.
Viele Grüße, Marco
Sicher nicht. Du verwechselst die strafrechtliche Verantwortlichkeit
für
die Verbreitung von Pornografie, bei der Weltrechtsprinzip gilt, mit
der
Verletzung von Patenten, bei denen stets Territorialitätsprinzip
gilt.
Die von einem Patent gewährten Exklusivrechte kann der
Erteilungsstaat
denknotwendig nur für sein eigenes Territorium erteilen. Besteht beispielsweise nur ein deutsches Patent, so können alle Benutzungshandlungen außerhalb Deutschlands nicht beanstandet
werden.
Nach dieser Argumentation kann ein Neonazi auch nicht dafür belangt werden, wenn er in Kanada eine Webseite ins Netz stellt, die dort legal, hier
aber
verboten ist. Meines Wissens sind solche Personen aber bei einer
Einreise
nach Deutschland schon verhaftet und anschließend verurteilt worden.
Wer also garantiert dafür, dass beispielsweise Jimbo bei einer
Einreise
nach Deutschland nicht zivilrechtlich belangt werden könnte? Mir ist
jedenfalls
nicht klar, wie du dies ausschließen kannst.
Du verwechselst die Strafbarkeit nationalsozialistisches Agitation, die nach deutschem recht unabhängig vom Tatort bestraft wird, mit Patenten, die ihrem Wesen nach nur in dem Staat gelten, der sie verliehen hat.
Andrsvoss
On Tuesday 13 April 2004 23:44, Andreas Voß wrote:
Du verwechselst die Strafbarkeit nationalsozialistisches Agitation, die nach deutschem recht unabhängig vom Tatort bestraft wird, mit Patenten, die ihrem Wesen nach nur in dem Staat gelten, der sie verliehen hat.
Ich bin kein Jurist, aber ein Nazi, der in Kanada nationalsoz. Parolen (mündlich) von sich gibt, wird hier nicht belangt werden können; jedenfalls halte ich das für extrem unwahrscheinlich. Hast du einen Beleg für deine Behauptung, dass es in dem Fall eine Verfolgung unabhängig vom Tatort gibt?
Der Unterschied zu dem von mir zuvor geschilderten Bsp. ist, dass eine Webseite in Deutschland abgerufen werden kann. Die Ausdehnung Rechtssystems auf Teile des Internets ist eine extrem schwierige und umstrittene Sache, wie es in dem Buch "code" von Lawrence Lessig sehr schön beschrieben wird.
Mit einer analogen Argumentation könnte es nun möglich sein, einen Anbieter einer Webseite zivilrechtlich zu belangen, obwohl dieser im Ausland sitzt. So hat google bspw. einen Prozeß verloren, in dem es um eine Verletzung des Markenrechtes ging. Dass die Server alle außerhalb von Frankreich stehen hat dabei scheinbar auch keine Rolle gespielt.
Du wiederholst hier ständig, dass Patente nur in dem Staat gelten, stellst aber nicht dar wieweit die nationale Gesetzgebung auf das Internet ausgedehnt wird bzw. in der Zukunft ausgedehnt werden kann.
Viele Grüße, Marco
On Sunday 11 April 2004 15:22, Thomas Luft wrote:
Gibt es hier auf der Liste einen Konsens, dass wir die Hauptseite entsprechend umgestalten? Fände ich nicht schlecht...
meine Zustimmung hätte es auf jeden Fall. Natürlich ist es immer eine zweischneidige Sache als Enzyklopädie Projekt eindeutig Position zu beziehen, aber da unsere gesamte Software auf freier Software aufbaut könnte es uns zumindest direkt betreffen.
Wie ich sehe, ist eine entsprechende Box jetzt auf der Hauptseite -- sehr gut :-)
Viele Grüße, Marco
Marco Krohn wrote:
On Sunday 11 April 2004 15:22, Thomas Luft wrote:
Gibt es hier auf der Liste einen Konsens, dass wir die Hauptseite entsprechend umgestalten? Fände ich nicht schlecht...
meine Zustimmung hätte es auf jeden Fall. Natürlich ist es immer eine zweischneidige Sache als Enzyklopädie Projekt eindeutig Position zu beziehen, aber da unsere gesamte Software auf freier Software aufbaut könnte es uns zumindest direkt betreffen.
Wie ich sehe, ist eine entsprechende Box jetzt auf der Hauptseite -- sehr gut :-)
Viele Grüße, Marco
Jetzt ist er wieder weg und [[Benutzer:Stern]] bittet darum erst eine Diskussion zu führen, bevor der Kasten wieder reinkommt. Ich hab' meinen Senf dazu schon verteilt :-) Gruß
Thomas