-----Original Message----- From: Klaus Graf [mailto:klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de] Sent: martedì, 14. settembre 2004 17:15 To: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia Subject: Re: [Wikide-l] Re: Bildrechte: US Government hierzulande nicht PD
Da der Urheber keine Verguetung erhaelt, kann der Nutzer auch keine Aufwendungen geltend machen.
Da sehe ich keinen Zusammenhang. Wenn ein WikiReader komplett eingestampft werden muss, weil sich ein Autor überlegt, dass er plötzlich seinen Beitrag doch nicht veröffentlicht sehen will, dann wird er wohl für die gesamten Produktionskosten gerade stehen müssen.
Aber grundsaetzlich ist eine OpenContent-Lizenz aus jur. Sicht immer "wasserdichter" als der Vermerk "Public Domain", ueber dessen enge oder weite Auslegung es Streit geben kann.
Wohl wahr, das betrifft aber nicht den von dir erwähnten Paragraphen 42, den der Urheber in jedem Falle auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn er irgendeine OpenContent-Lizenz verwendet hat.
Bernd.
On Tue, 14 Sep 2004 17:43:43 +0200 "GEHRMANN BERND" BERND.GEHRMANN@gruppotc.com wrote:
Da der Urheber keine Verguetung erhaelt, kann der Nutzer auch keine Aufwendungen geltend machen.
Da sehe ich keinen Zusammenhang. Wenn ein WikiReader komplett eingestampft werden muss, weil sich ein Autor überlegt, dass er plötzlich seinen Beitrag doch nicht veröffentlicht sehen will, dann wird er wohl für die gesamten Produktionskosten gerade stehen müssen.
Wird er? Das duerfen gern die Gerichte entscheiden.
Aber grundsaetzlich ist eine OpenContent-Lizenz aus jur. Sicht immer "wasserdichter"
als
der Vermerk "Public Domain", ueber dessen enge oder
weite
Auslegung es Streit geben kann.
Wohl wahr, das betrifft aber nicht den von dir erwähnten Paragraphen 42, den der Urheber in jedem Falle auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn er irgendeine OpenContent-Lizenz verwendet hat.
Geht es hier darum, Recht zu haben oder moegliche Probleme zu eroertern? OpenConten-Lizenzen regeln im uebrigen solche Rueckrufsrechte.
Zum Ausgangsfall dem US-Regierungs-Copyright hat in http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/copyright_in_go.html Dr. Hirtle freundlicherweise die einschlaegige US-parlamentarische Aeusserung zitiert:
The relevant text for this discussion is as follows:
"The prohibition on copyright protection for United States Government works is not intended to have any effect on protection of these works abroad. Works of the governments of most other countries are copyrighted. There are no valid policy reasons for denying such protection to United States Government works in foreign countries, or for precluding the Government from making licenses for the use of its works abroad."
Once again, however, I am not aware of any agency that enforces a copyright abroad (though I am sure it has happened).
Anfragen von mir an drei US-Regierungsbehoerden mit der Bitte um eine Klaerung laufen noch.
Klaus Graf