Rückschlag für die Pressefreiheit in Europa / Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte untersagt Bildberichterstattung
Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute in Straßburg der Beschwerde von Prinzessin Caroline statt gegeben. Er widerspricht damit der deutschen Rechtsprechung insbesondere einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1999. Dort hatte das deutsche Verfassungsgericht entschieden, dass Personen des Zeitgeschehens die Veröffentlichung von Bildern hinnehmen müssten, die sie in alltäglichen Zusammenhängen in der Öffentlichkeit zeigten. Etwas anderes gelte nur, wenn sie sich erkennbar in einer örtlichen Abgeschiedenheit aufhielten. Die vom Grundgesetz geschützte Pressefreiheit umfasse auch unterhaltende Beiträge sowie deren Bebilderung. Jede Unterscheidung liefe am Ende auf eine Bewertung und Lenkung durch staatliche Stellen hinaus.
Der Gerichtshof in Straßburg hingegen meint, dass die Öffentlichkeit kein legitimes Interesse an dem Privatleben der Prinzessin Caroline habe. "Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs", sagte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), heute in Berlin. Es könne nicht sein, dass die Presse zum Hofberichterstatter degradiert werde. Der VDZ werde sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlege.
"In seiner Entscheidung hat der Gerichtshof die sehr differenzierte Abwägung des Bundesverfassungsgerichts zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz, der in Deutschland hohen Rang genießt, unzureichend berücksichtigt", erklärte der Menschenrechtsexperte Professor Grabenwarter von der Universität Graz. Diese Entscheidung könne Auswirkungen auf jegliche Art von Bildberichterstattung in Europa haben. Das Gericht habe nicht hinreichend die Bedeutung von "public figures" für die öffentliche Debatte gewürdigt, die keine Politiker seien. Der VDZ war auf Antrag zu diesem Gerichtsverfahren beigeladen worden. In seiner Stellungnahme hatte der Verband dargelegt, dass die Rechtsprechung in Deutschland im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe.
ots Originaltext: VDZ Verb.Deut.Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8830
Ich denke nicht dass das auf uns Auswirkungen hat da hier eine Enzyklopädie mit neutralem Standpunkt bezüglich der Personen geschrieben wird und nicht Skandale in 100 px Überschriften mit einem Nacktbild versehen. Beziehungsweise wir werden wahrscheinlich keinen Artikel über eine drei(?) Jahre alte Prinzessin haben, so dass ich persönlich davon ausgehe dass das nicht die Bilder in der Wikipedia betrifft die ja meistens nur informative Porträts sind.
Eric
(wie immer nur als Hinweis ich bin kein Rechtsanwalt)
wenn ich die sache richtig verstehe, geht es doch im urteil im öffentliche personen, die sich privat in der öffentlichkeit aufhalten. soweit ich mich erinnere, haben wir aber wenn überhaupt nur fotos von öffentlichen auftritten/veranstaltungen. macht die sache zwar beim einstellen noch ein stück komplizierter, grob geschätzt würde ich aber behaupten, dass wir derzeit deswegen keine fotos entfernen müssten.
dirk/southpark
Rückschlag für die Pressefreiheit in Europa / Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte untersagt Bildberichterstattung
Rückschlag für die Pressefreiheit in Europa / Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte untersagt Bildberichterstattung
klar jammern die Klatschblätter
ich habe einmal per Zufall mitbekommen wie das abläuft. War in einem kleinen französischen Kaff, in dem die Kinder der Monacos zur Schule gehen (davon wußte ich jedoch nix ...) dann gab's plötzlich vor meiner Nase einen Auflauf von leicht dickbäuchigen, sensationslüsternen älteren Herren, die mit Kameras nur so behängt waren ... dann kam ein Wagen an, eine der von Monacos (Caroline, Stephanie, oder wie die auch immer heißen) stieg aus und entliess ihre zwei Kinder zur Schule (?). Die Kameras klackerten im Dauerfeuer ... ich war völlig überrascht ... ein oder zwei Stunden später stand ich dann in so einem Papierwarenladen (Ansichtkarten kaufen :-) und wer kam rein - wieder die Mutter (von Monaco) mit ihren Kindern - die haben dann Schulhefte eingekauft und so, ganz normal - ich habe mir auch Mühe gegeben, normal zu bleiben :-). Bevor die raus sind, um ins Auto zu stürzen, haben die erstmal alles fest in die Hand genommen und die Mutter hat die Kinder gefragt, ob sie bereit wären ... und dann sind sie im Eiltempo wieder ins Auto gestürzt.
Also ich kann nur sagen, wenn das im Alltag schon so ist ... kann ich solche Klagen und die Entscheidung dazu auch verstehen! Aber ich glaube kaum, daß das Fotos, die bei uns was zum Thema beitragen, betrifft ...
Gruß, Schorsch (schusch)