Ich habe gerade festgestellt, daß viele Bilder ohne hinreichende Berechtigung übernommen werden.
Beispiele:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Sedna.jpg http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Duesseldorf_am_Rhein_(klein).jpg
Habe die auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%F6schkandidaten/Urheberrechtsverlet... eingetragen, und auch mal http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechte_beachten aktualisiert.
Insgesamt scheint das ganze aber symtomatisch zu sein.
Wie können wir die Benutzer da besser sensibilisieren?
Jens
Aloha,
ich hab' keine Ahnung wg. Duesseldorf, aber zu Sedna nochmal ganz klar: das Bild gibt's auf mehreren NASA-Seiten, z.B.: http://www.spitzer.caltech.edu/Media/releases/ssc2004-05/ http://www.jpl.nasa.gov/releases/2004/85.cfm
Das Caltech gibt als Lizenz http://www.spitzer.caltech.edu/copyright.shtml die nicht ganz GFDL ist, weil dort eine Formulareinsendung fuer commercial use verlangt wird. Die JPL-Lizenz dagegen ist GFDL-konform: http://www.jpl.nasa.gov/images/policy/index.cfm Eine solche ambivalente Situation trifft auf viele NASA-PR Bilder, und auch viele andere astronomische PR-Bilder zu. Zumindest fuer die NASA gilt soweit ich weiss aber der Grundsatz, dass oeffentlich finanzierte Bilder oeffentliches Eigentum sind.
Rivi
Ich habe gerade festgestellt, daß viele Bilder ohne hinreichende Berechtigung übernommen werden.
Beispiele:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Sedna.jpg http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Duesseldorf_am_Rhein_(klein).jpg
Habe die auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%F6schkandidaten/Urheberrechtsverlet... eingetragen, und auch mal http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechte_beachten aktualisiert.
Insgesamt scheint das ganze aber symtomatisch zu sein.
Wie können wir die Benutzer da besser sensibilisieren?
Jens
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
T.Rivinius@lsw.uni-heidelberg.de writes:
Die JPL-Lizenz dagegen ist GFDL-konform: http://www.jpl.nasa.gov/images/policy/index.cfm
OK, sieht gut aus. Gibt es eine Liste GFDL-konformer Lizenzen?
Jens Müller jens.mueller@ira.uka.de writes:
Wie können wir die Benutzer da besser sensibilisieren?
Und das ist IMO echt wichtig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Stadtbergen:
Herkunft und Lizenz des Wappens? -- JensMueller 22:17, 15. Mär 2004 (CET)
Von meiner Gemeinde wo ich wohne (Muss man das schriftlich haben? Ist sicher kein Problem. Hat das jeder schriftlich von jeder Stadt hier in Wikipedia bekommen? Wappen und Flaggen haben doch keine Lizenzbedingungen, oder?) --Pietz 01:40, 16. Mär 2004 (CET)
IMO müssen die Hinweise auf den Datei-Hochlade-Seiten _wesentlich_ deutlicher, mit laiengerechten Beschreibungen.
Wobei "Bei [Beschreibung] bitte unbedingt Lizenzstatus ("GNU-FDL" oder "Public Domain") und Bildquelle (z. B. "selbstfotografiert") angeben" eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein dürfte.
Hallo!
Jens Müller schrieb:
IMO müssen die Hinweise auf den Datei-Hochlade-Seiten _wesentlich_ deutlicher, mit laiengerechten Beschreibungen.
Wobei "Bei [Beschreibung] bitte unbedingt Lizenzstatus ("GNU-FDL" oder "Public Domain") und Bildquelle (z. B. "selbstfotografiert") angeben" eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein dürfte.
Für mich schon, weil ich weiß, was "GNU-FDL" ist und was "Public Domain" genau bedeutet. Aber ich bin Informatiker, der sich mit Open Source befaßt.
Zumindest ein Link auf GFDL und PD sollte schonmal helfen.
Für Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen halte ich eine Klärung für erforderlich. Alle davon (auch Schwarz-Rot-Gold) sind AFAIK urheberrechtlich geschützt, aber kein Land wird sich beschweren, daß sein Wappen und seine Flagge in einer Enzyklopädie auftauchen. Was gesetzlich erlaubt ist, mit der Flagge zu machen, ist bei verschiedenen Ländern auch unterschiedlich; in GB gibt es Union-Jack-Tassen, -Regenschirme, wahrscheints auch -Kondome und -Tampons, in Thailand oder Nepal würd ich das nicht versuchen.
Ich bin dafür, alle Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen (also Gemeinden, Länder, Behörden, militärische Einheiten bis zur Kompanie) pauschal zu erlauben, weil sie gleichen "Lizenzvereinbarungen" unterliegen wie Wappen. (Deutsche Dienstflagge (schwarz-rot-gold mit Adler) zu hissen, ist eigentlich eine Straftat, weil sie Gebäude des Bundes bezeichnet. Ein Gartenhaus oder ein Fan beim Fußball kann die trotzdem gefahrlos hissen (weil das hier nicht verfolgt wird, was sich aber ändern kann); wenn ein Bürogebäude das macht, das am besten auch noch eine Plakette mit Bundesadler an die Wand hängt, sieht das /gaaanz/ anders aus.)
Gruß Ralf
Ralf Hagen rhagen@dingo.saar.de writes:
Für Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen halte ich eine Klärung für erforderlich. Alle davon (auch Schwarz-Rot-Gold) sind AFAIK urheberrechtlich geschützt,
Nein, urheberrechtlich gerade nicht. Was willst Du an drei Farbbalken urheberrechtlich schützen?
Es gibt uU anderweitige Verwendungseinschränkungen, siehe Wikipedia:Wappen und Diskussion dazu, die haben aber mit dem Urheberrecht zu tun und sind damit für die GFDL irrelevant.
Hallo!
Jens Müller schrieb:
Für Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen halte ich eine Klärung für erforderlich. Alle davon (auch Schwarz-Rot-Gold) sind AFAIK urheberrechtlich geschützt,
Nein, urheberrechtlich gerade nicht. Was willst Du an drei Farbbalken urheberrechtlich schützen?
Erstens: Drei Streifen (ohne Farbe) ist schon geschützt für adidas.
Ansonsten meinte ich auch eher die Wappen.
Es gibt uU anderweitige Verwendungseinschränkungen, siehe Wikipedia:Wappen und Diskussion dazu, die haben aber mit dem Urheberrecht zu tun und sind damit für die GFDL irrelevant.
Das Wissen allgemein ist nunmal leider nicht immer konform mit einer bestimmten Stallman-Lizenz. Nicht nur müssen wir manchmal Kompromisse machen - wir machen sie schon lange, indem in der Wikipedia schon eine ganze Menge gemäß "Fair Use" mit Quellenangebe zitierter Bilder und Texte steht.
Jetzt zu behaupten, man wolle keinen "Fair Use" mehr zulassen, wenn etwas irgendwoher zitiert wird, so müsse das alles der GFDL unterliegen, wird die Wikipedia von jetzt auf gleich in die Bedeutungslosigkeit katapultieren.
Gruß Ralf
* Ralf Hagen rhagen@dingo.saar.de [2004-03-16 20:07]:
Jens Müller schrieb:
Nein, urheberrechtlich gerade nicht. Was willst Du an drei Farbbalken urheberrechtlich schützen?
Erstens: Drei Streifen (ohne Farbe) ist schon geschützt für adidas.
Markenrechtlich, nicht urheberrechtlich.
Gruß, Matthäus Wander.
Jetzt zu behaupten, man wolle keinen "Fair Use" mehr zulassen, wenn etwas irgendwoher zitiert wird, so müsse das alles der GFDL unterliegen, wird die Wikipedia von jetzt auf gleich in die Bedeutungslosigkeit katapultieren.
Wir haben in der dt. WP noch nie fair-use-Bilder zugelassen - dass wir in der Bedeutungslosigkeit verschwunden wären, kann man nun wirklich nicht behaupten.
Uli
Ralf Hagen wrote:
Das Wissen allgemein ist nunmal leider nicht immer konform mit einer bestimmten Stallman-Lizenz. Nicht nur müssen wir manchmal Kompromisse machen - wir machen sie schon lange, indem in der Wikipedia schon eine ganze Menge gemäß "Fair Use" mit Quellenangebe zitierter Bilder und Texte steht.
Glücklicherweise ist letztes nicht der Fall in der deutschsprachigen Wukipedia, und hoffentlich wird es dazu auch nie kommen - das deutsche Recht kennt nämlich keinen "Fair Use", und die Schranken des UrhG sind damit nur bedingt vergleichbar.
MfG -asb
On Tue, 16 Mar 2004, Ralf Hagen wrote:
Jens Müller schrieb:
Für Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen halte ich eine Klärung für erforderlich. Alle davon (auch Schwarz-Rot-Gold) sind AFAIK urheberrechtlich geschützt,
Nein, urheberrechtlich gerade nicht. Was willst Du an drei Farbbalken urheberrechtlich schützen?
Erstens: Drei Streifen (ohne Farbe) ist schon geschützt für adidas.
also, wie schon jemand geschrieben hat, sind diese drei Streifen geschützt durch das Markenrecht, nicht durch das Urheberrecht. Viele Wappen (wenn nicht gar die meisten, schließlich sind die ja meist "althergebracht") sind viel zu alt, um noch urheberrechtlich geschützt zu sein (nach 70 Jahren nach Ableben des Schöpfers ist damit Schluß, weiteres im entsprechenden Artikel in der Wikipedia). Aber Wappen unterliegen noch anderen Rechten - soweit ich weiß sind das Namensrechte und Hoheitsrechte. Und da fängt unser Problem an -> weiteres dazu auf [[Wikipedia Diskussion:Wappen]] (oder so ähnlich)
Jetzt zu behaupten, man wolle keinen "Fair Use" mehr zulassen, wenn etwas irgendwoher zitiert wird, so müsse das alles der GFDL unterliegen, wird die Wikipedia von jetzt auf gleich in die Bedeutungslosigkeit katapultieren.
"Jetzt" ist falsch - vor geraumer Zeit schon wurde eine Einigung getroffen, daß Bilder entweder der [[GFDL]] unterliegen oder [[Public Domain]] sein müssen. Fair Use gibt es bei uns so nicht! Im Zweifelsfalle bitte konsequent löschen! Und in die Bedeutungslosigkeit versinken wir dadurch auch nicht.
Gruß, Schorsch (schusch)
Schorschi wrote:
Fair Use gibt es bei uns so nicht! Im Zweifelsfalle bitte konsequent löschen!
Na, dann mal viel Spaß beim Löschen von mindestens 80% der Fotos und Abbildungen in der Wikipedia.
Ich habe mal gewagt ein paar in Artikeln über Städte illegal verwendete Abbildungen von Wappen auf der Löschkandidatenseite einzutragen. Dabei bin ich auf *massives* Unverständnis der Leute gestoßen, die diese Abbildungen hochgeladen und dabei eindeutig gegen Urheberrechte verstoßen haben. Auch Diskussionen waren nicht ergiebig und ich konnte keine Einsicht feststellen.
Überhaupt scheint es eine weitverbreitete Praxis zu sein, Bilder einfach nur schnell-schnell hochzuladen und die Bildseite gar nicht auszufüllen. Könnte man dem nicht mit technischen Mitteln entgegentreten und z. B. das Hochladen einer Abbildung nicht erlauben, wenn entsprechende Eingabefelder wie Autor, Quelle und Copyright nicht ausgefüllt sind?
Grüße Jan (a.k.a. Jaybee)
Jan Beckendorf schrieb:
Ich habe mal gewagt ein paar in Artikeln über Städte illegal verwendete Abbildungen von Wappen auf der Löschkandidatenseite einzutragen.
Hallo,
ich schätze, das fast _alle_ Wappen eher Illegal sind. Sofern Genehmigungen vorliegen meist wohl eher nur, weil der genehmigende sich die GNU- Bedingungen nicht bis zu Ende durchgelesen hat.
Überhaupt scheint es eine weitverbreitete Praxis zu sein, Bilder einfach nur schnell-schnell hochzuladen
Davon ist wohl leider auszugehen.
Könnte man dem nicht mit technischen Mitteln entgegentreten und z. B. das Hochladen einer Abbildung nicht erlauben, wenn entsprechende Eingabefelder wie Autor, Quelle und Copyright nicht ausgefüllt sind?
Das wollte ich auch schon lange vorschlagen. Ob's wirklich den Durchbruch bringt möchte ich bezweifeln, aber allein, dass man vor dem Hochladen länger zu tun hat als bisher könnte zum intensiveren Nachdenken anregen. Ich wäre sehr für eine solche Ergänzung der Downloadseite.
Rainer
Könnte man dem nicht mit technischen Mitteln entgegentreten und z. B. das Hochladen einer Abbildung nicht erlauben, wenn entsprechende Eingabefelder wie Autor, Quelle und Copyright nicht ausgefüllt sind?
Das wollte ich auch schon lange vorschlagen. Ob's wirklich den Durchbruch bringt möchte ich bezweifeln, aber allein, dass man vor dem Hochladen länger zu tun hat als bisher könnte zum intensiveren Nachdenken anregen. Ich wäre sehr für eine solche Ergänzung der Downloadseite.
Aloha
Klahrheit waere in der Tat sehr hilfreich. Es stellen sich naemlich einige Fragen, die mir nicht ganz klar sind. Warum ist die Angabe des Urhebers obligatorisch? Wir gehen bei Text auch davon aus, das der Hochladende der Autor ist (das Gegenteil kommt vor), bei Bildern drehen wir die "Beweislast" aber quasi um, und gehen davon aus, das der Autor ein ungenannter dritter ist, solange nicht ausdruecklich "Eigenautorschaft" oder so geschrieben wird. Das ist letzlich eine Ungleichbehandlung je nach Medienart. Wollen wir das wirklich, und wenn ja warum?
Cheers Rivi
On Wednesday, March 17, 2004 4:28 PM Thomas Rivinius T.Rivinius@lsw.uni-heidelberg.de wrote:
Klahrheit waere in der Tat sehr hilfreich. Es stellen sich naemlich einige Fragen, die mir nicht ganz klar sind. Warum ist die Angabe des Urhebers obligatorisch? Wir gehen bei Text auch davon aus, das der Hochladende der Autor ist (das Gegenteil kommt vor), bei Bildern drehen wir die "Beweislast" aber quasi um, und gehen davon aus, das der Autor ein ungenannter dritter ist, solange nicht ausdruecklich "Eigenautorschaft" oder so geschrieben wird. Das ist letzlich eine Ungleichbehandlung je nach Medienart. Wollen wir das wirklich, und wenn ja warum?
Ja, das wollen (bzw. "müssen") wir,
* weil die Erfahrung gezeigt hat, dass bei Bildern sehr viel häufiger Urheberrechtsverletzungen vorkommen als bei Texten, * weil sich Urheberrechtsverletzungen bei Bildern sehr viel schwieriger aufklären lassen (mangels Suchmöglichkeit á la Google).
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de
Klahrheit waere in der Tat sehr hilfreich. Es stellen sich naemlich einige Fragen, die mir nicht ganz klar sind. Warum ist die Angabe des Urhebers obligatorisch?
Weil der bei Bildern in der Regel ein Recht auf Nennung hat, und weil es uns zweitens den folgenden Punkt einfacher macht:
Wir gehen bei Text auch davon aus, das der Hochladende der Autor ist (das Gegenteil kommt vor), bei Bildern drehen wir die "Beweislast" aber quasi um, und gehen davon aus, das der Autor ein ungenannter dritter ist, solange nicht ausdruecklich "Eigenautorschaft" oder so geschrieben wird. Das ist letzlich eine Ungleichbehandlung je nach Medienart. Wollen wir das wirklich, und wenn ja warum?
Ja wollen wir: Das Problem ist, dass zu viele Bilder hochgeladen werden, die im Grunde irgendwoher geklaut sind. Einen mit Copy-und-Paste übernommen Text finden wir mit recht hoher wahrscheinlichkeit mit google, bei Bildern geht das nicht. Da müssen wir diejenigen, denen "Urheberrecht" nichts sagt, bei jeder Gelegenheit mit dem Holzhammer drauf hinweisen, und das geht am besten, indem man sie zwingt, etwas *aktiv* zu tun, also beispielsweise die Bildseite mit entsprechender Anmerkung zu versehen. Wenn sie dann guten Gewissens "selber gescannt" schreiben, wissen wir, dass wir eingreifen müssen. Bei dem Thema gibt's echt die tollsten Annahmen, was erlaubt sei: Ich hab heut bspw. ein Michael-Jackson LP-Cover gelöscht, das angeblich public domain wäre, weil selber eingescannt.
Uli
On Wednesday 17 March 2004 16:40, Ulrich Fuchs wrote:
Klahrheit waere in der Tat sehr hilfreich. Es stellen sich naemlich einige Fragen, die mir nicht ganz klar sind. Warum ist die Angabe des Urhebers obligatorisch?
Weil der bei Bildern in der Regel ein Recht auf Nennung hat, und weil es uns
Nur wenn er will oder nicht? Ich hab gestern selbsterstelle Grafiken unter expliziter Nennung der GFDL hochgeladen und waer's zufrieden als anonymer Autor, aber nein, geht nich. Und das ist die Frage: Zwingt mich die GFDL zur Nennung meiner Autorenschaft (wenn ja, dann gerne) oder die deutsche WP-community? Ich fand die Entscheidung fuer GFDL-Bilder schon weitgehend genug, noch einen Schritt weiter moechte ich nicht machen.
Thomas Rivinius wrote:
Weil der bei Bildern in der Regel ein Recht auf Nennung hat, und weil es uns
Nur wenn er will oder nicht? Ich hab gestern selbsterstelle Grafiken unter expliziter Nennung der GFDL hochgeladen und waer's zufrieden als anonymer Autor, aber nein, geht nich. Und das ist die Frage: Zwingt mich die GFDL zur Nennung meiner Autorenschaft (wenn ja, dann gerne) oder die deutsche WP-community? Ich fand die Entscheidung fuer GFDL-Bilder schon weitgehend genug, noch einen Schritt weiter moechte ich nicht machen.
Der Sinn der GFDL besteht ja u. a. darin, die freie Verbreitung /gerade/ unter Nennung des/der Vorautors/Vorautoren sicherzustellen. Insofern ist eine Angabe des Namens eigentlich schwerlich verzichtbar.
Alternativ kannst du deine Grafiken jedoch auch als Public Domain hochladen. Ihre Verwendung wäre somit für jeden frei und auf die Nennung deines Namens könntest du auch verzichten.
Grüße Jan (a.k.a. Jaybee)
Der Sinn der GFDL besteht ja u. a. darin, die freie Verbreitung /gerade/ unter Nennung des/der Vorautors/Vorautoren sicherzustellen. Insofern ist eine Angabe des Namens eigentlich schwerlich verzichtbar.
Nein, im Prinzip kämen wir ohne den Namen aus, wenn der Hochlader der Autor ist. Die GNU FDL hat meine ich eine Passage, die besagt, dass die Vorautoren zu nennen sind, "unless they release you from this requirement". Dass lässt sich so interpretieren, dass man bei einem anonymen hochladen/bearbeiten auf diese Anforderung an die folgenden Benutzer verzichtet. Wichtig wäre aber trotzdem, in der Bildbeschreibung irgendwie klar zu machen, dass man das Bild selbst erstellt hat (Beispielsweise ist sowas wie in Deinem Fall die Angabe der verwendeten Software nicht schlecht.)
Uli
On Wednesday 17 March 2004 17:11, Jan Beckendorf wrote:
Thomas Rivinius wrote:
Weil der bei Bildern in der Regel ein Recht auf Nennung hat, und weil es uns
Nur wenn er will oder nicht? Ich hab gestern selbsterstelle Grafiken unter expliziter Nennung der GFDL hochgeladen und waer's zufrieden als anonymer Autor, aber nein, geht nich. Und das ist die Frage: Zwingt mich die GFDL zur Nennung meiner Autorenschaft (wenn ja, dann gerne) oder die deutsche WP-community? Ich fand die Entscheidung fuer GFDL-Bilder schon weitgehend genug, noch einen Schritt weiter moechte ich nicht machen.
Der Sinn der GFDL besteht ja u. a. darin, die freie Verbreitung /gerade/ unter Nennung des/der Vorautors/Vorautoren sicherzustellen. Insofern ist eine Angabe des Namens eigentlich schwerlich verzichtbar.
Alternativ kannst du deine Grafiken jedoch auch als Public Domain hochladen. Ihre Verwendung wäre somit für jeden frei und auf die Nennung deines Namens könntest du auch verzichten.
Lizenztechnisch ja, wikipediatechnisch? Schauen wir der Sache ins Auge, wir stellen mit der strikten Einfuehrung einer solchen Politik alle non-Text uploader unter Generalverdacht. Soweit so gut. (Haben wir schon [[advovatus diavoli]]?) Wenn eine Erklaerung auf Ehre (was das Haekchen ja ist und bei Text auch genau so funktioniert) fuer Bilder nicht vertrauenswuerdig genug ist, sollte ich mich nicht lieber dafuer entscheiden, keine mehr hochzuladen? Gerade Wissenschaftler sind ja eine nicht-null Gruppe hier, solche Erklaerungen abzugeben und ihnen zu vertrauen ist Teil des taeglich Brot.
Ich mach's nicht fett wenn ich keine mehr hochlade, und wenn ich er einzige waere leben wir damit auch gut, aber waer ich's oder hoffen wir das nur?
* Thomas Rivinius T.Rivinius@lsw.uni-heidelberg.de [2004-03-17 16:50]:
Und das ist die Frage: Zwingt mich die GFDL zur Nennung meiner Autorenschaft (wenn ja, dann gerne) oder die deutsche WP-community?
Weder noch, soweit ich das verstehe.
Die GFDL sagt, wenn man ein Werk modifzieren möchte: "Geben Sie auf der Titelseite eine oder mehrere Personen oder Einheiten, die als Autoren auftreten können (...), zusammen mit mindestens fünf der ursprünglichen Autoren der Ursprungsversion an (...), es sei denn diese befreien Sie von dieser Notwendigkeit."
Die Ursprungsautor hat also die Freiheit auf die Nennung seiner Autorenschaft zu verzichten.
Wir fordern: "Zu jedem Bild *muss* eine *Quellenangabe* und die Lizenz auf der Beschreibungsseite gespeichert werden. *Nach Möglichkeit sollten* außerdem eine Beschreibung des Bildes, der *Name des Urhebers* und das Erstellungsdatum eingefügt werden."
Auch hier ist die explizite Nennung des Urhebers nicht notwendig, sofern die Quelle glaubhaft angegeben ist (ich habe bei einigen Bildern z. B. angegeben, dass sie ein Freund fotografiert hat und er der Verbreitung unter der GFDL zustimmt).
Gruß, Matthäus Wander.
Rainer Bielefeld RainerBielefeldNG@BielefeldUndBuss.de writes:
ich schätze, das fast _alle_ Wappen eher Illegal sind. Sofern Genehmigungen vorliegen meist wohl eher nur, weil der genehmigende sich die GNU- Bedingungen nicht bis zu Ende durchgelesen hat.
Bzw. auf diese gar nicht hingewiesen wurde.
Jens Müller jens.mueller@ira.uka.de writes:
Rainer Bielefeld RainerBielefeldNG@BielefeldUndBuss.de writes:
ich schätze, das fast _alle_ Wappen eher Illegal sind. Sofern Genehmigungen vorliegen meist wohl eher nur, weil der genehmigende sich die GNU- Bedingungen nicht bis zu Ende durchgelesen hat.
Bzw. auf diese gar nicht hingewiesen wurde.
im zusammenhang mit zitaten sind die gnu-bedingungen unerheblich. wer zitate ändert, macht sich möglicherweise der fälschung schuldig. wenn du das zitat in einem anderen zusammenhang verwendest, ist es möglicherweise kein zitat mehr. das ist bei wappen nicht anders als z.b. bei gedichten.
On Wed, 17 Mar 2004, Jan Beckendorf wrote:
Ich habe mal gewagt ein paar in Artikeln über Städte illegal verwendete Abbildungen von Wappen auf der Löschkandidatenseite einzutragen. Dabei
wir haben immer noch ein Problem - wir wissen immer noch nicht, ob das illegal ist oder nicht - machen wir nun ein "Zitat", oder "nutzen" bzw. "brauchen" wir das Logo - ich tendiere ja immer noch zum Zitat, aber daß ist ein rechtliches Problem und ich bin auf dem Gebiet Laie. Evtl. (auch schon mal angesprochen) sollten wir einen Passus irgendwo einfügen, so wie er in (fast) jedem Buch vorne so oder ähnlich drinsteht:
Die in diesem Buch erwähnten Soft- und Hardwarebezeichnungen sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. (hier Zitat aus "Das LaTeX Handbuch", Leslie Lamport, 1995)
Es gibt bessere Beispiele, und das ganze müßte eben auch die Hoheitszeichen einschliessen.
das Hochladen einer Abbildung nicht erlauben, wenn entsprechende Eingabefelder wie Autor, Quelle und Copyright nicht ausgefüllt sind?
das Anklicken des GFDL-Buttons sollte eigentlich direkt einen Text auf die Bildbeschreibungsseite befördern - deswegen sollte da die Auswahl bestehen, ob GFDL oder Public Domain. Und nach anklicken steht dann halt auf der Seite, daß das Bild Public Domain oder GFDL ist. Vielleicht sollte man auch noch eine weitere Barriere einbauen: "Ich bestätige hiermit, das ich den Artikel [[GFDL]] (bzw. [[Public Domain]]) gelesen habe und mit den Bedingungen einverstanden bin" (puh, ist das bürokratisch - nein, eigentlich gefällt mir das nicht ...)
Ich sehe auf dem Feld eine echte Aufgabe für den Verein ...
Gruß, Schorsch (schusch)
Schorschi schosch@snafu.de writes:
On Wed, 17 Mar 2004, Jan Beckendorf wrote:
Ich habe mal gewagt ein paar in Artikeln über Städte illegal verwendete Abbildungen von Wappen auf der Löschkandidatenseite einzutragen. Dabei
wir haben immer noch ein Problem - wir wissen immer noch nicht, ob das illegal ist oder nicht - machen wir nun ein "Zitat", oder "nutzen" bzw. "brauchen" wir das Logo - ich tendiere ja immer noch zum Zitat, aber daß ist ein rechtliches Problem und ich bin auf dem Gebiet Laie. Evtl. (auch schon mal angesprochen) sollten wir einen Passus irgendwo einfügen, so wie er in (fast) jedem Buch vorne so oder ähnlich drinsteht:
Die in diesem Buch erwähnten Soft- und Hardwarebezeichnungen sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. (hier Zitat aus "Das LaTeX Handbuch", Leslie Lamport, 1995)
Was haben Zitate denn nun wieder mit Warenzeichen zu tun?
Nochmal:
Bei Wappen gibt es zwei Aspekte zu beachten:
1. Die Kennzeichenrechte am Wappen selbst. Die können (das ist noch nicht vollkommen geklärt, wahrscheinlich nicht, aber zB Nettetal behauptet das Gegenteil) uU verhindern, daß wir das Wappen überhaupt zeigen dürfen.
2. Die Leistungsschutzrechte (*g*) an einer konkreten Darstellung des Wappens. Entweder muß der Urheber das freigeben, oder jemand von der Wikipedia muß selbst eine Darstellung malen und freigeben.
Zitieren kann man IMO _aus_ einem Werk, aber doch nicht ein komplettes Werk.
Schorschi schrieb:
Viele Wappen (wenn nicht gar die meisten, schließlich sind die ja meist "althergebracht") sind viel zu alt, um noch urheberrechtlich geschützt zu sein
Ich würde eher davon ausgehen, dass das auf Städte-, Kreis- und Landeswappen nicht zutrifft, zumindest auf die, die heute im Gebrauch sind. Das Wappen von Frankfurt am Main ist zwar im Prinzip noch das gleiche, wie vor 100 Jahren (weißer Reichsadler auf rotem Grund), es ist in der Zwischenzeit aber mehrfach modernisiert worden. Und auch so eine Neuearbeitung erreicht schon Schöpfungshöhe.
Hinzu kommt, dass bei den Gebietsreformen (in den 70/80er-Jahren im Westen, in den 90ern im Osten) viele Städte und Gemeinden zusammen gelegt wurden und sich neue Wappen gegeben haben, die es vorher in der Form noch nicht gab. Auch die meisten heutigen Landkreise sind deutlich jünger als 100 Jahre, so dass die Schöpfer derer Wappen sicher noch nicht mehrheitlich seit 70 Jahren tot sind.
Flups
jens.mueller@ira.uka.de (Jens Müller) schrieb:
Für Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen halte ich eine Klärung für erforderlich. Alle davon (auch Schwarz-Rot-Gold) sind AFAIK urheberrechtlich geschützt,
Nein, urheberrechtlich gerade nicht. Was willst Du an drei Farbbalken urheberrechtlich schützen?
Und selbst wenn, der Urheber ist schon lange lange tot.
Flups
Ralf Hagen rhagen@dingo.saar.de writes:
IMO müssen die Hinweise auf den Datei-Hochlade-Seiten _wesentlich_ deutlicher, mit laiengerechten Beschreibungen. Wobei "Bei [Beschreibung] bitte unbedingt Lizenzstatus ("GNU-FDL" oder "Public Domain") und Bildquelle (z. B. "selbstfotografiert") angeben" eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein dürfte.
Für mich schon, weil ich weiß, was "GNU-FDL" ist und was "Public Domain" genau bedeutet. Aber ich bin Informatiker, der sich mit Open Source befaßt. Zumindest ein Link auf GFDL und PD sollte schonmal helfen.
Ist es wirklich zuviel verlangt, jemanden zu fragen, wenn einem was unklar ist? Muß man das etwa auch ausdrücklich dazu schreiben?
Wie kann ich bestätigen, daß etwas unter GFDL steht, wenn ich nichtmal weiß, was das ist? Naja, die Leute sind immerhin persönlich haftbar, und ich warte gespannt auf das erste Mal, wo jemand die Wikipedia in Anspruch nimmt und die sich am Verursacher schadlos hält.
Tja, PISA ist wohl überall ...
Salaam!
Jens Müller schrieb:
Für mich schon, weil ich weiß, was "GNU-FDL" ist und was "Public Domain" genau bedeutet. Aber ich bin Informatiker, der sich mit Open Source befaßt. Zumindest ein Link auf GFDL und PD sollte schonmal helfen.
Ist es wirklich zuviel verlangt, jemanden zu fragen, wenn einem was unklar ist? Muß man das etwa auch ausdrücklich dazu schreiben?
Wie kann ich bestätigen, daß etwas unter GFDL steht, wenn ich nichtmal weiß, was das ist? Naja, die Leute sind immerhin persönlich haftbar, und ich warte gespannt auf das erste Mal, wo jemand die Wikipedia in Anspruch nimmt und die sich am Verursacher schadlos hält.
Tja, PISA ist wohl überall ...
Jetzt schalt' aber mal 'nen Gang zurück!
Die wikipedia will ein breites Spektrum an Schreibern erreichen, nicht nur Geeks und Nerds.
Also muß sie mit Leuten rechnen, die eine falsche Vorstellung von "Public Domain" haben - oder mit anderen Leuten, die der Meinung sind, wenn was wichtig ist, dann schreibt man "GNU Free Documentation License" und nicht "GFDLFKK".
Warum soll jemand, der sich sicher ist, "PD" bedeutet frei verfügbar, jemanden fragen? Hol' mal die Spritze aus dem Arm, mit wüsten PISA-Beschimpfungen kommt hier niemand weit!
Friede! Ralf
Von meiner Gemeinde wo ich wohne (Muss man das schriftlich haben? Ist sicher kein Problem. Hat das jeder schriftlich von jeder Stadt hier in Wikipedia bekommen? Wappen und Flaggen haben doch keine Lizenzbedingungen, oder?) --Pietz 01:40, 16. Mär 2004 (CET)
Ich habe für den [[Waltershausen]]-Artikel mal versucht, mittels eines Anschreibens an die Stadt eine Genehmigung zur Nutzung des Wapens zu erhalten, aber eine eindeutige Absage bekommen (siehe Diskussion zu diesem Artikel). Andere waren bei anderen Städten da offensichtlich schon erfolgreicher, wie einem früheren Beitrag auf dieser Liste (ich habe ihn jetzt nicht mehr gefunden) zu entnehmen war. Es sieht also doch so aus, als wenn die Städetwappen urheberrrechtlich geschützt sind. Deshalb dürfte es wohl wirklich nötig werden, die nicht explizit für Wikipedia lizenzierten oder allgemein freigegebenen Wappen zu löschen.
Ich habe übrigens bei der Recherche zur Stadt Tampere in Finnland zu den dort veröffentlichten Fotos folgendes gefunden: "The images in the web photo album of the City of Tampere may freely be used in web publications and printed matter dealing with Tampere. © The City of Tampere must be stated as the source of the photos." Das entspricht doch m.E. GNU-FDL oder sieht das jemand anders?
Martin Zeise (Mazbln)
----- Original Message ----- From: "Jens Müller" jens.mueller@ira.uka.de To: wikide-l@wikipedia.org Sent: Tuesday, March 16, 2004 1:51 AM Subject: [Wikide-l] Re: Urheberrechtsverletzungen bei Bildern
Jens Müller jens.mueller@ira.uka.de writes:
Wie können wir die Benutzer da besser sensibilisieren?
Und das ist IMO echt wichtig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Stadtbergen:
Herkunft und Lizenz des Wappens? -- JensMueller 22:17, 15. Mär 2004 (CET)
Von meiner Gemeinde wo ich wohne (Muss man das schriftlich haben? Ist sicher kein Problem. Hat das jeder schriftlich von jeder Stadt hier in Wikipedia bekommen? Wappen und Flaggen haben doch keine Lizenzbedingungen, oder?) --Pietz 01:40, 16. Mär 2004 (CET)
IMO müssen die Hinweise auf den Datei-Hochlade-Seiten _wesentlich_ deutlicher, mit laiengerechten Beschreibungen.
Wobei "Bei [Beschreibung] bitte unbedingt Lizenzstatus ("GNU-FDL" oder
"Public Domain")
und Bildquelle (z. B. "selbstfotografiert") angeben" eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein dürfte.
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
"Martin Zeise" mail@martin-zeise.de writes:
Ich habe für den [[Waltershausen]]-Artikel mal versucht, mittels eines Anschreibens an die Stadt eine Genehmigung zur Nutzung des Wapens zu erhalten,
wir wollen das wappen nicht "nutzen", also benötigen wir keine genehmigung. wir müssen das wappen als bild zitieren, um es dann enzyklopädisch besprechen zu können. da an einer wappendatei möglicherweise leistungsrechte bestehen, sollte wir die jeweilige datei selbst erstellen.
dafür benötigen wir keine erlaubnis, ein derartiges vorgehen ist durch das recht auf (groß-)zitat abgedeckt.
allerdings sollten wir uns überlegen, ob wir das jeweilige wappen stets in übergröße in der daten- oder basistabelle benötigen; _ich_ glaube zwar nicht, daß diese tabelle den eindruck erwecken kann, die wp-seite sei ein "offizielles" statement (es steht ja darüber, dass es sich um eine _enzyklopädie_ handelt und nicht etwa um eine homepage einer stadt) - aber in diesem punkt würde ich mich nicht auf die derzeitige rechtsprechung verlassen wollen.
im konkreten fall mußte die stadt warscheinlich die "nutzung" verweigern, weil falsch angefragt wurde. oder die amtsperson war schlicht und ergreifend etwas neben der spur.
Karl Eichwalder wrote:
dafür benötigen wir keine erlaubnis, ein derartiges vorgehen ist durch das recht auf (groß-)zitat abgedeckt.
Das Großzitat nach UrhG ist nur im wissenschaftlichen Kontext zulässig. Wir schaffen zwar Wissen, sind aber in keiner Weise wissenschaftlich legitimiert und werden es auch nie sein. Großzitate sind für uns tabu!
MfG -asb
"Agon S. Buchholz" asb@kefk.net writes:
Das Großzitat nach UrhG ist nur im wissenschaftlichen Kontext zulässig.
wir betreiben hier wissenschaft und diese heißt (praktische) enzyklopädistik.
Karl Eichwalder wrote:
Das Großzitat nach UrhG ist nur im wissenschaftlichen Kontext zulässig.
wir betreiben hier wissenschaft und diese heißt (praktische) enzyklopädistik.
Dein Enthusiasmus in Ehren, ich fürchte nur, dass das UrhG die Messlatte etwas höher legt. Wissenschaft im Sinne eines Gesetzes ist nicht selbstgewählt, sondern öffentlich legimiert. Wir können uns nicht selbst zu Wissenschaftlern erklären, zumal vielen von uns die dafür notwendige formale Qualifikantion fehlt und keine wissenschaftliche Institution das Projekt deckelt.
Der erste wissenschaftliche Grad ist nunmal der Hochschulabschluss, nicht die Matura; Leute ohne Hochschulabschluss sind halt "sonstige Mitarbeiter", keine "wissenschaftlichen". Ebenso wenig kann sich Briefmarkensammelspezialist Müller selbst zum Professor für Mauritiologie und seine Gartenlaube zur Universität ernennen; deshalb braucht auch ein Studi, der in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift publizieren will, das Deckmäntelchen einer wissenschaftlich qualifizierten Person, und das ist mindestens der Magister, das Diplom oder die Promotion. Die durch GG geschützte Wissenschaftsfreiheit ist ein privilegiertes und kostbares Gut und eben deshalb nicht so billig zu haben.
MfG -asb
Agon S. Buchholz wrote:
Karl Eichwalder wrote:
wir betreiben hier wissenschaft und diese heißt (praktische) enzyklopädistik.
Dein Enthusiasmus in Ehren, ich fürchte nur, dass das UrhG die Messlatte etwas höher legt. Wissenschaft im Sinne eines Gesetzes ist nicht selbstgewählt, sondern öffentlich legimiert. Wir können uns nicht selbst zu Wissenschaftlern erklären, zumal vielen von uns die dafür notwendige formale Qualifikantion fehlt und keine wissenschaftliche Institution das Projekt deckelt.
Es kann aber jeder forschen und veröffentlichen. 'Wissenschaftlich' ist eine Vorgehensweise, kein Titel. Formale Titel garantieren nicht für die Richtigkeit der Publikationen, sie sorgen höchstens dafür, dass sie mit weniger Misstrauen gelesen werden. Was schon öfters die Korrektur oder Widerlegung verzögert hat.
In welchem Gesetz ist denn ein Alleinstellungsmerkmal für 'wissenschaftlich' formuliert? Das würde ich gerne mal lesen.
Jörg Friedrich z.B. gilt als Historiker, auch ohne Prof. Dr. etc.
Der erste wissenschaftliche Grad ist nunmal der Hochschulabschluss, nicht die Matura; Leute ohne Hochschulabschluss sind halt "sonstige Mitarbeiter", keine "wissenschaftlichen".
Das sind Stellenbeschreibungen, nicht mehr.
Ebenso wenig kann sich Briefmarkensammelspezialist Müller selbst zum Professor für Mauritiologie und seine Gartenlaube zur Universität ernennen; deshalb braucht auch ein Studi, der in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift publizieren will, das Deckmäntelchen einer wissenschaftlich qualifizierten Person, und das ist mindestens der Magister, das Diplom oder die Promotion. Die durch GG geschützte Wissenschaftsfreiheit ist ein privilegiertes und kostbares Gut und eben deshalb nicht so billig zu haben.
Professor und Universität sind geschützte Titel oder Bezeichnungen. 'Wissenschaftliches Vorgehen' ist es nicht.
Eine Zeitschrift nutzt die Titel der Autoren vor allem um die Flut der Einsendungen vorzusortieren, bzw auszusortieren.
Wenn ein Bäcker namens Müller das P=NP Problem löst, werden sie das trotzdem wie bei allen anderen überprüfen und bei Bestätigung veröffentlichen.
ciou Jakamara
Jakamara Bruce Jensen wrote:
In welchem Gesetz ist denn ein Alleinstellungsmerkmal für 'wissenschaftlich' formuliert? Das würde ich gerne mal lesen.
In Art. 5 Abs. 3 GG. Hier wird mit Verfassungsrang die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gewährleistet; daraus leiten sich bestimmte Privilegien wie das Recht auf Großzitat im UrhG ab. Was als "Wissenschaft" nach herrschender Meinung zu interpretieren ist, welche Rolle Institutionen dabei spielen und warum man sich nicht selbst als "Wissenschaftler" in dem Sinne eines die Privilegien des Art 5 GG genießenden definieren kann, wird in jedem einschlägigen Kommentar zum GG differenziert erörtert (btw, zu der von Dir erwähnten wissenschaftlichen Methodik gehört im Kern die Nachprüfbarkeit und Reproduzierbarkeit der Ergebnisse, und die wird u.a. gewährleistet durch präzise und nachprüfbare Quellenangaben, die wir nicht haben).
Allein die Aussage aus [[Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist]], Punkt 12: "Wikipedia dient nicht der Theoriefindung, sondern der Theoriedarstellung. In ihr sollten weder neue Theorien, Modelle, Konzepte, Methoden aufgestellt noch neue Begriffe etabliert werden. Ebenso unerwünscht sind nicht nachprüfbare Aussagen. Ziel des Enzyklopädieprojektes ist die Zusammenstellung bekannten Wissens." sollte deutlich machen, das Wikipedia auch kein Forschunsprojekt ist. Methodisch (d.h. didaktisch) sind wir auch kein Lehr- oder Lernprojekt. Nur weil man Wikipedia-Inhalte zum Lernen nutzen kann, macht uns das nicht zu einer Einrichtung der Lehre.
MfG, -asb
Agon S. Buchholz wrote:
Jakamara Bruce Jensen wrote:
In welchem Gesetz ist denn ein Alleinstellungsmerkmal für 'wissenschaftlich' formuliert? Das würde ich gerne mal lesen.
In Art. 5 Abs. 3 GG. Hier wird mit Verfassungsrang die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gewährleistet; [...]
GG (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Ein Problem mit der Verfassung hat Wiki nun wirklich nicht.
[...] daraus leiten sich bestimmte Privilegien wie das Recht auf Großzitat im UrhG ab.
Wo im UrhG steht denn der Begriff Großzitat?
Was als "Wissenschaft" nach herrschender Meinung zu interpretieren ist, welche Rolle Institutionen dabei spielen und warum man sich nicht selbst als "Wissenschaftler" in dem Sinne eines die Privilegien des Art 5 GG genießenden definieren kann, wird in jedem einschlägigen Kommentar zum GG differenziert erörtert
Und wie üblich stehen in drei Kommentaren vier Meinungen. Aber deinen Satz kannst du sicherlich belegen.
Allein die Aussage aus [[Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist]], Punkt 12: "Wikipedia dient nicht der Theoriefindung, sondern der Theoriedarstellung. In ihr sollten weder neue Theorien, Modelle, Konzepte, Methoden aufgestellt noch neue Begriffe etabliert werden.
Und deswegen sollen im Wiki die Regeln des Zitierens nicht gelten? Nur weil das Wiki eine Sammlung von Wissen ist? Ein Drittel aller Doktorarbeiten der Medizin ist nichts anderes als eine Sammlung veröffentlichter Studien zu einem Thema oder Bereich. Soviel zum Mindestanspruch wissenschaftlicher Titel.
ciou Jakamara
Jakamara Bruce Jensen wrote:
[...] daraus leiten sich bestimmte Privilegien wie das Recht auf Großzitat im UrhG ab.
Wo im UrhG steht denn der Begriff Großzitat?
Guckst Du hier: Par. 51 Nr. 1 UrhG. Da geht es um die Zitierfreiheit in einem selbständigen wissenschaftlichen Werk als Großzitat in Abgrenzung zum Kleinzitat (Par. 51 Nr. 2 UrhG)
Etwas detaillierter erörtert unter Begzug auf österr. Recht: http://gewi.kfunigraz.ac.at/~rip/urheber.html
MfG -asb
Agon S. Buchholz wrote:
Jakamara Bruce Jensen wrote:
Wo im UrhG steht denn der Begriff Großzitat?
Guckst Du hier: Par. 51 Nr. 1 UrhG. Da geht es um die Zitierfreiheit in einem selbständigen wissenschaftlichen Werk als Großzitat in Abgrenzung zum Kleinzitat (Par. 51 Nr. 2 UrhG)
Da steht nur Zitat. 'Groß-' und 'Kleinzitat' stammen vermutlich aus dem Richterrecht. Die Begriffe Kleinzitat und Großzitat sollen die Juristen für ihre Streitereien verwenden; wenn man sich an die üblichen Zitierregeln hält kann einem keiner erfolgreich ans Bein pissen.
Wie sonst auch, darf das Zitat nicht den Hauptteil des neuen Werkes ausmachen.
Da die meisten Bilder aber eh nicht der gewünschten Lizenz unterliegen ist der Streit hier eh rein akademisch.
ciou Jakamara
Agon S. Buchholz wrote:
Jakamara Bruce Jensen wrote:
Wo im UrhG steht denn der Begriff Großzitat?
Guckst Du hier: Par. 51 Nr. 1 UrhG. Da geht es um die Zitierfreiheit in einem selbständigen wissenschaftlichen Werk als Großzitat in Abgrenzung zum Kleinzitat (Par. 51 Nr. 2 UrhG)
Da steht nur Zitat. 'Groß-' und 'Kleinzitat' stammen vermutlich aus dem Richterrecht. Die Begriffe Kleinzitat und Großzitat sollen die Juristen für ihre Streitereien verwenden; wenn man sich an die üblichen Zitierregeln
hält
kann einem keiner erfolgreich ans Bein pissen.
Wie sonst auch, darf das Zitat nicht den Hauptteil des neuen Werkes ausmachen.
Da die meisten Bilder aber eh nicht der gewünschten Lizenz unterliegen ist der Streit hier eh rein akademisch.
Die Begriffe Groß-- und Kleinzitat sind in der urhebbrechtlichen Literatur Synonyme für die unterschiedlichen Zitatrechte nach § 51 Nr. 1 und Nr. 2 UrhG. Das Gesetz lautet:
--- schnipp ---
"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, ..."
--- schnapp ---
Nr. 1, bei der ein _ganzes_ anderes Werk (ein ganzes Bild, ein ganzes Gedicht usw.) in ein anderes Werk aufgenommen wird, nennt man Großzitat. Es ist nur zulässig, wenn seine Aufnahme der Erläuterung _seines_ Inhalts dient.
Nr. 2, bei der nur _Teile_ (Stellen) eines Werks (beispielsweise zwei Zeilen aus einer Ballade) angeführt werden, nennt man Kleinzitat. Es ist ohne weiteres zulässig. Auch wenn ich mich nicht mit dem Werk auseinandersetze darf ich einzelne Stellen (etwa in einem anderen Zusammenhang) zitieren.
Gruß Andrsvoss
"Agon S. Buchholz" asb@kefk.net writes:
Wir schaffen zwar Wissen,
das nun gerade nicht oder nicht in erster linie. vielmehr stellen wir "wissen" bzw. fakten wissenschaftlich (nach den regeln der enzyklopädistik) dar. "wissen schaffen" ist eine echt journalistische formulierung bzw. die übliche selbstbeweihräucherung, die im grunde nichts aussagt.
wir betreiben hier weder dichterei noch journalismus, was wir hier tun, ist wissenschaft, von der grundlagenforschung bei geisteswissenschaftichen themen bis zur handbuchartigen darstellung.
oftmals mag es schlechte wissenschaft sein, das will ich nicht bestreiten.
sind aber in keiner Weise wissenschaftlich legitimiert und werden es auch nie sein.
um wissenschaftlich tätig zu sein, braucht es keiner legitimation. man legitimiert sich sozusagen durch sein handeln.
oder andersrum: nicht alles, was ein bestallter professor tut, ist automatisch wissenschaft. allenfalls "im weiteren sinne".
da die meisten wappen älter sind (urheber ist mehr als 70 jahre tot), müssen wir uns sowieso nicht auf das zitatrecht berufen. allerdings dürfen wir das wappen nicht "führen" - oder wie das auch immer heißen mag.
Karl Eichwalder ke@gnu.franken.de schrieb/wrote:
dafür benötigen wir keine erlaubnis, ein derartiges vorgehen ist durch das recht auf (groß-)zitat abgedeckt.
Richtig, aber: Die GFDL fordert, dass alle Teile unter der GFDL stehen. Das schließt ansonsten zulässige Zitate aus Nicht-GFDL-kompatiblen Werken aus.
Claus
Hallo!
Martin Zeise schrieb:
Ich habe für den [[Waltershausen]]-Artikel mal versucht, mittels eines Anschreibens an die Stadt eine Genehmigung zur Nutzung des Wapens zu erhalten, aber eine eindeutige Absage bekommen (siehe Diskussion zu diesem Artikel). Andere waren bei anderen Städten da offensichtlich schon
Nutzung: Ich darf das Wappen auf meinen Briefkopf packen und an mein Haus in Plakette, sowie mein Firmenlogo danach gestalten. Dieser Antrag ist eindeutig abzulehnen, da Verwechslungsgefahr besteht zu offiziellen Stellen.
Wir wollen das Wappen nicht nutzen, sonders es zitieren. Wenn man wirklich glaubt, da sei eine Genehmigung nötig (ich bezweifle dies), dann halte ich es für mühselig, jede einzelne Gemeinde anzuschreiben. Ich bin eher dafür, eine pauschale Zitiergenehmigung bei einer Stelle auf Landkreis-, besser noch Bundeslands- oder Bundesebene zu beantragen.
Gruß Ralf
Ralf Hagen rhagen@dingo.saar.de writes:
Wir wollen das Wappen nicht nutzen, sonders es zitieren.
Wir wollen es wiedergeben.
Wenn man wirklich glaubt, da sei eine Genehmigung nötig (ich bezweifle dies), dann halte ich es für mühselig, jede einzelne Gemeinde anzuschreiben. Ich bin eher dafür, eine pauschale Zitiergenehmigung bei einer Stelle auf Landkreis-, besser noch Bundeslands- oder Bundesebene zu beantragen.
So eine Stelle gibt es nicht.
Ralf Hagen schrieb:
Wir wollen das Wappen nicht nutzen, sonders es zitieren. Wenn man wirklich glaubt, da sei eine Genehmigung nötig (ich bezweifle dies), dann halte ich es für mühselig, [...]
Hallo,
das Problem ist nicht so sehr, dass wir das Wappen als Zitat zeigen wollen, das dürfen wir, nur ist ein Zitat halt evtl. eine kleine Strichzeichnung des Wappens und nicht das bunte Bild mit 100 Millionen Pixeln.
Stellen wir das Wappen vollständig und womöglich groß dar, ist es kein Zitat, sondern die Sache selbst.
Das Hauptproblem ist aber "GNU FDL", womit wir anderen (mit verhältnismäßig geringfügigen Auflagen) die weitere Verwendung zu praktisch beliebigem Zweck und in beliebiger Form erlauben. Und das geht nicht, wir können nicht die eingeschränkten Erlaubnis, die uns das Gesetz zugesteht, mit dem Zitat in Wikipedia so erweitern.
Wenn wir Wappen zeigen wollen, und ich finde das durchaus interessant, da die Wappen oft einen historischen Bezug zeigen und auch einigen Wiedererkennungswert haben, scheint mir der einzig halbwegs Gangbare Weg der Abbildung als kleine Strichzeichnung, die dann eh zu nichts anderem mehr als zum Zitieren zu gebrauchen ist.
Im übrigen sollten wir beim Thema Wappen nicht vergessen, dass hier das Namensrecht dem Wappeninhaber (oder wie nennt man das?) weitere besondere Verfügungsrechte zugesteht.
Rainer
Rainer Bielefeld wrote:
Im übrigen sollten wir beim Thema Wappen nicht vergessen, dass hier das Namensrecht dem Wappeninhaber (oder wie nennt man das?) weitere besondere Verfügungsrechte zugesteht.
Ja, das ist das eigentliche Problem: Die Urheberrechtsfrage bei Wappen lässt sich in der Regel irgendwie klären (zur Not halt selber machen).
Nur das Namensrecht, das die jeweiligen Gebietskörperschaften an ihrem Wappen geltend machen können, scheint nicht so einfach überwindbar. Ich würde gerne mal eine definitive Antwort auf die Frage haben, ob man die Gebietskörperschaften nun um Erlaubnis zur Abbildung ihres Wappens fragen muß oder nicht. Irgendwie scheint da jeder seine eigene Auffassung zu haben ...
Noch etwas: Mit dem Abbilden von Hoheitszeichen ist es auch so eine Sache. Es gibt doch (strafbewehrte) Gesetze, die z. B. eine Verunstaltung von Hoheitszeichen verbieten. Könnte es da einen Konflikt mit der FDL geben in Hinsicht auf freie Modifizierbarkeit?
Grüße Jan (a.k.a. Jaybee)
Noch etwas: Mit dem Abbilden von Hoheitszeichen ist es auch so eine Sache. Es gibt doch (strafbewehrte) Gesetze, die z. B. eine Verunstaltung von Hoheitszeichen verbieten. Könnte es da einen Konflikt mit der FDL geben in Hinsicht auf freie Modifizierbarkeit?
Die GNU FDL deckt nur das Urheberrecht ab. Alles andere (Verunstaltung von Hoheitszeichen, Benutzung etc) wird nicht durch die Lizenz gedeckt und kann auch garnicht gedeckt werden. Die GNU FDL soll den Anwender nur von Urheberrechtlichen Problemen befreien, alles andere ist und bleibt sein Bier. Beispiel: Wir malen eine Stinkefinger-Bild und stellen es unter GNU FDL in die Wikipedia. Kein Problem. Jemand druckt Aufkleber davon (und da auch irgendwie die Lizenz drauf): auch kein Problem. Jemand klebt so einen Aufkleber auf ein Polizeiauto: Mächtiger Ärger, und da kann man sich nun wirklich nicht darauf berufen, die GNU Lizenz hätte die beliebige Weiterverbreitung erlaubt. So etwas zu erlauben ist nicht aufgabe der Lizent. Um auf die Wappen zurückzukommen: Wenn sie vom Urheberrecht her sauber sind, sind sie für die WP sauber.
Uli
On Thursday, March 18, 2004 5:08 PM Jan Beckendorf jan@beckendorf.de wrote:
Im übrigen sollten wir beim Thema Wappen nicht vergessen, dass hier das Namensrecht dem Wappeninhaber (oder wie nennt man das?) weitere besondere Verfügungsrechte zugesteht.
Ja, das ist das eigentliche Problem: Die Urheberrechtsfrage bei Wappen lässt sich in der Regel irgendwie klären (zur Not halt selber machen).
IANAL, aber wenn Du das Wappen nachzeichnest (oder was soll ich unter "zur Not halt selber machen" verstehen?), umgehst Du damit in aller Regel nicht das Urheberrecht. Solange ein urheberrechtlich geschütztes Wappen erkennbar ist, stellt auch eine solche Reproduktion eine Urheberrechtsverletzung dar.
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de
IANAL, aber wenn Du das Wappen nachzeichnest (oder was soll ich unter "zur Not halt selber machen" verstehen?), umgehst Du damit in aller Regel nicht das Urheberrecht. Solange ein urheberrechtlich geschütztes Wappen erkennbar ist, stellt auch eine solche Reproduktion eine Urheberrechtsverletzung dar.
Jein, Wappen sind ein Sonderfall. Heraldisch (das was zählen würde) sind die über die Blasonierung definiert, und die ist unabhängig von der konkreten Ausgestaltung. Du kannst es also nachmalen, Hauptsache die Farben und Formen stimmen. Welche Form jetzt bspw. das Schwert im Essener Wappen hat, ist unerheblich, solange es gelb auf blau ist und eben ein Schwert. Damit kannst Du ein neues Wappen schaffen, das dann zwar nicht so ausschaut, wie das auf den Briefköpfen der Stadt, aber trotzdem das Stadtwappen *ist*.
Uli
Martin Zeise mail@martin-zeise.de schrieb/wrote:
"The images in the web photo album of the City of Tampere may freely be used in web publications and printed matter dealing with Tampere. ? The City of Tampere must be stated as the source of the photos." Das entspricht doch m.E. GNU-FDL oder sieht das jemand anders?
Nein, wegen der Beschränkung auf "publications... dealing with Tampere".
Claus