On Sun, 5 Dec 2004 16:38:12 +0100 Michael Gruhl m_gruhl@web.de wrote:
Weil die GNU-Lizenz es erlaubt, die Bilder weiterzuverwenden, abzuƤndern etc.
Wie ueblich wird nicht verstanden, was die GNU FDL Lizenz leistet. Diese Lizenz und andere Open-Content-Lizenzen wie CC betreffen ausschliesslich die in das konkrete Bild eingeflossene geistige Leistung, soweit sie durch die Urheberrechtsgesetzgebung geschuetzt ist (einschliesslich der Leistungsschutzrechte des de UrhG).
Sie betreffen NICHT andere gesetzliche Schutzrechte wie das Markenrecht.
Soweit ein Produktlogo urheberrechtlich geschuetzt ist, bedarf die Vervielfaeltigung der Genehmigung des Rechtsinhabers, es sei denn es greift eine gesetzliche Schranke (Zitatrecht). Nach gueltigem Meinungsbild duerfen solche Bilder in der Wikipedia nicht verwendet werden, wobei man allerdings unterschiedlicher Ansicht sein kann, ob dies auch Faelle betrifft, bei denen man Bildlizenz und BildINHALTslizenz trennen kann.
Wird ein geschuetztes Logo im Stadtbild fotografiert (der Mercedesstern ist kein gutes Beispiel, weil sicher kein urheberrechtlicher Schutz besteht und dieser wohl auch schon abgelaufen waere), so kann zwar dieses Foto unter GNU FDL gestellt werden, aber dies betrifft nicht den Bildinhalt, das Logo.
Bei einer markenrechtlich relevanten Verwendung eines Logos (etwa im geschaeftlichen Verkehr) haftet der Verwender gegenueber dem Markenrechtsinhaber mit oder ohne GNU FDL.
Gleiches gilt auch fuer Wappen: Wird ein selbst erstelltes Wappen etwa einer Stadt unter GNU FDL gestellt, so kann ein Dritter in Uebereinstimmung mit der GNU FDL dieses Wappen im Briefkopf fuehren und gewerblich verwenden - aber aufgrund des Namensrechts oder des hoheitlichen Wappenrechts kann die Stadt dann gegen diesen Dritten vorgehen - die Wikipedia haftet dann meines Erachtens nicht, es sei denn man konstruiert aus dem Freiheitsgrundsatz der Wikipedia einen rechtlich bindenden Verstrauensschutz Dritter, die - wie die meisten hier - nicht in der Lage sind, zwischen Markenrecht (bzw. anderen Schutzrechten) und Urheberrecht zu unterscheiden.
Geschmacksmusterrechtlich gesehen darf uebrigens auch kein Dritter unsere ICE-Bilder auf kommerziell vertriebene Postkarten drucken, selbst wenn ihn dazu die GNU FDL berechtigte: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:InterCityExpress
Klaus Graf
Klaus Graf
Klaus Graf