...sind Brockhaus und Wikipedia bei der ehrenwerten Aufgabe, Recht und Gesetz auf den Globus zu streuen.
Entscheidung des Bundespatentgerichtes (ja, genau das, das "neulich" schonmal [[de:Explorer]] referenzierte):
32 W (pat) 322/03 vom 19.01.2005
Jemand wollte eine Wortmarke "Newcastle" anmelden.
Das Gericht lässt sich dann wie folgt aus:
"Das Allgemeininteresse an der Freihaltung der geographischen Bezeichnung Newcastle entfällt nicht deshalb, weil es in Großbritannien und anderen englischsprachigen Staaten eine Mehrzahl von Städten dieses Namens gibt (neben der bereits von der Markenstelle genannten, ebenfalls bedeutenden Hafenstadt im australischen Bundesstaat New South Wales je eine weitere Stadt in England namens „Newcastle-under-Lyme“, in Nordirland und in der südafrikanischen Provinz Kwa Zulu/Natal, vgl Brockhaus Enzyklopädie, Bd 15, 20. Aufl, S 580; außerdem gibt es Orte dieses Namens in Kanada, den USA und Westindien, vgl wikipedia Enzyklopädie, http://de.wikipedia.org). Ob einige dieser Städte, soweit sie etwa über Seehäfen verfügen, ebenfalls für „Tee“ als Herkunftsorte in Betracht kämen – was das Allgemeininteresse an der Freihaltung der Bezeichnung Newcastle eher verstärken würde ‑, kann dahinstehen"