Hallo leute
ich habe die auskunft erhalten das ein Bild praktisch (gleichzeitig) unter 2 Copyrights gestellt werden kann, als GNU und dem normalen.
stimmt das?
steffen (caronna) Grüße aus der Eifel
"S. Heinz" stheinz27@compuserve.de writes:
ich habe die auskunft erhalten das ein Bild praktisch (gleichzeitig) unter 2 Copyrights gestellt werden kann, als GNU und dem normalen.
Solange du der Urheber bist, kannst du für deine Werke (Bildern) selbstverständlich verschiedene Nutzungsrechte einräumen. Fragt sich nur, was "normal" ist ;)
S. Heinz schrieb:
Hallo leute
ich habe die auskunft erhalten das ein Bild praktisch (gleichzeitig) unter 2 Copyrights gestellt werden kann, als GNU und dem normalen.
stimmt das?
steffen (caronna) Grüße aus der Eifel
Nein. Ein Urheber kann in Deutschland seine Urheberschaft an einem Werk nicht aufgeben. Ein Copyright im US-amerikanischen Rechtssinn gibt es hier nicht.
Gesetzt den Fall, Du hast ein Foto gemacht, das Du jetzt der Wikipedia unter der GNU FDL zur Verfügung stellst, so kann ein anderer das unter der GNU lizensierte Foto natürlich entsprechend der Lizenz nur wieder unter der GNU nutzen. Das Betrifft übrigens nur genau die hochgeladene Version und nicht etwa andere Abzüge oder gar die Negative.
Du selbst kannst aber beispielsweise die Nutzungsrechte an diesem Bild zu anderen Bedingungen als der GNU FDL parallel auch einer Zeitschrift verkaufen oder es auf einer Fotocommunity als gemeinfrei hochladen.
Gruß, Andre
Andre Darmochwal sansculotte@despammed.com wrote:
Gesetzt den Fall, Du hast ein Foto gemacht, das Du jetzt der Wikipedia unter der GNU FDL zur Verfügung stellst, so kann ein anderer das unter der GNU lizensierte Foto natürlich entsprechend der Lizenz nur wieder unter der GNU nutzen. Das Betrifft übrigens nur genau die hochgeladene Version und nicht etwa andere Abzüge oder gar die Negative.
Du selbst kannst aber beispielsweise die Nutzungsrechte an diesem Bild zu anderen Bedingungen als der GNU FDL parallel auch einer Zeitschrift verkaufen oder es auf einer Fotocommunity als gemeinfrei hochladen.
danke, genau das brauchte ich als bestätigung
vielleicht sollte mensch das mal so in den copyrighterklärungen deutlich machen
steffen
Grüße aus der Eifel
S. Heinz schrieb:
danke, genau das brauchte ich als bestätigung
vielleicht sollte mensch das mal so in den copyrighterklärungen deutlich machen
keine Ursache. Zu Deiner weiteren Information kannst Du auch mal ein oder zwei Blicke in [[Wikipedia:FAQ_Rechtliches]] und [[Wikipedia:Bildrechte]] werfen, da steht noch mehr zum Thema.
Gruß, Andre
Quoting "S. Heinz" stheinz27@compuserve.de:
Hallo leute
ich habe die auskunft erhalten das ein Bild praktisch (gleichzeitig) unter 2 Copyrights gestellt werden kann, als GNU und dem normalen.
stimmt das?
klar. warum sollte das nicht gehen?
ich habe ein bild gemacht.
ich kopiere es 2 mal.
die erste kopie gebe ich als x-lizenz raus, und die 2. als y lizenz.
Elvis(untot)