Hallo,
Gerhard Jahnke, danke für die ausführliche Analyse und die Aufklärung über die Differenz von Urheberrecht und Verwertungsrechten.
@Klaus Graf: Der Artikel [[Wikipedia:Bildrechte]] klärt für diesen konkreten Fall gar nichts, weil er sich weit überwiegend mit eigenen Aufnahmen befasst und dort, wo er fremde Aufnahmen thematisiert, geht er auf Verwertungsrechte nicht ein. Der Artikel [[Bildrechte]] ist eine schöne juristische tour d'horizon durchs Thema, beantwortet den vorliegenden Kasus aber Null-Komma-gar-nicht. [[Recht am eigenen Bild]] gehört zwar - wie die vorigen auch - zum Gesamtkomplex, geht aber auf Nutzungsrechte auch nichtein. Ergo: das von Dir inkriminierte "peinliche Unwissen" ist ein Schmarrn und Du liest Dir bitte noch mal Gerhard Jahnkes Ausführungen durch.
Trotzdem, Gerhard, dann sieht's ja rabenschwarz aus!
Der Wikipedia-Text http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Textvorlagen#Nutzung_eines_Fotos.2FGr... ist, nach dem was Du mir erwidert hast völlig irreführend und unbrauchbar.
Jetzt rufst Du mir natürlich entgegen: "Halt, halt! Der Text ist super und Du denkst ganz falsch. Wende Dich halt mit diesem Text an denjenigen, der die Verwertungsrechte auch weitergeben d a r f!" Und ich rufe Dir entgegen: "Vergiss es! Ich vermute, dass von 10.000 deutschen Wikipedianer nur eine verschwindend geringe Anzahl weiss, dass n u r der Fotograf das Urheberrecht hat, und dass der Politiker, der dem Wikipedianer mit der obigen Erklärung ein hochauflösendes Foto zur ausdrücklichen Veröffentlichung in WP zugesendet hat, das gar nicht dürfte, weil er zwar Nutzungsrechte hat, aber ... siehe Deine eigenen Erläuterungen... Toll, das kapiert ausser Urheberrechtsjuristen niemand.
Das weiss mit Sicherheit noch nicht mal der Politiker oder die Filmschauspielerin, von dem der Wikipedianer das Foto zur ausdrücklichen Veröffentlichung in WP erhalten hat, was die Konfusion noch steigert. Beide zeigen WP einfach "Vögelchen", wenn man sie um eine explizite Erklärung des werten Fotografen nachfragte. Ja, ja, ja, Du hast ja recht: Das heisst ja nix, der Lichtkünstler hat trotzdem das Urheberrecht (auch wenn's ausser Fachjuristen keiner weiss - und die drei zitierten WP-Artikel, Klaus Graf, klären in diesem Zusammenhang rein gar nüscht).
Wer weiss denn schon, dass der arbeitssuchende Diplom-Ingenieur gar kein Urheberrechte und nur sehr begrenzte Verwertungsrechte an seinem eigenen Passfoto hat, dass er auf seine Bewerbungsunterlagen klebt, und welche Jungunternehmerin weiss schon, dass dasselbe für das Porträtfoto gilt, das sie gerade auf 5.000 Flyer hat drucken lassen und das ihre Firmenhomepage ziert?
Willst Du mir wirklich erzählen, dass die alle Urheber- und/oder Verwertungsrechte auf das Allerfeinste abgeklärt haben? Nö, glaub' ich nicht!
Für WP würde ich einen deutlichen Warnhinweis vorschlagen: Niemanden um irgendwelche Fotos von sich selbst zu bitten (es sei denn er kann beweisen, dass er gleichzeitig der Fotograf ist). Juristisch korrekt und ansonsten ein Obrerschmarrn.
Buchbinder Wanninger eben. Realsatire.
Gruss, Rüdiger Pfeil
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Mir ist eigentlich unerfindlich, wieso man einen trivialen Sachverhalt so masslos aufbauschen muss. Neben dem Urheber kann auch der Inhaber ausschliesslicher Nutzungsrechte lizenzieren (gaengige Praxis in der Wikipedia). Der Dargestellte hat Rechte am eigenen Bild, aber in der Regel keine ausschliesslichen Nutzungsrechte. Diese liegen meist beim Fotografen. So haben wir das auch immer gehandhabt. Ohne Zustimmung des Fotografen koennen wir keine Personenbilder nehmen, basta.
Klaus Graf
Hallo,
am Fri, 16 Sep 2005 20:21:36 +0200 schrieb Klaus Graf:
Mir ist eigentlich unerfindlich, wieso man einen trivialen Sachverhalt so masslos aufbauschen muss.
Der Sachverhalt ist trivial für denjenigen, der sich wie Du gut auskennt. Für den durchschnittlichen juristischen Laien widerspricht das dem, was er als geltendes Recht annimmt. Ob das gegen den Laien, gegen das geltende Recht oder gegen die Vermittlung desselben spricht überlasse ich dem geneigten Leser zur Übung.
Gruß, Gerhard
Warum kann man nicht den server der wp der für bilder da ist, nach antigua o.ä verlagern, dann hätten wir diese rechtsdikussionen nicht mehr? mag zwar extremer schwachsinn sein, aber das harte urheberrrecht und die noch übleren anwälte hierzulande kotzen mich an.
n8 marco
Hallo, Am Dienstag, den 16.02.1999, 21:37 +0100 schrieb Marco S.:
Warum kann man nicht den server der wp der für bilder da ist, nach antigua o.ä verlagern, dann hätten wir diese rechtsdikussionen nicht mehr? mag zwar extremer schwachsinn sein, aber das harte urheberrrecht und die noch übleren anwälte hierzulande kotzen mich an.
Weil wir dann alle auch dahin umziehen müssten. Es kann nämlich auch (IMHO sogar zuerst) der Hochlader angezeigt/verhaftet/verurteilt werden.
n8 marco
Mit freundlichen Grüssen DaB.
P.S: Deine Uhr geht SEHR stark nach. 16. feb. 1999 ist nicht gerade aktuell.
-----Original Message----- From: wikide-l-bounces@Wikipedia.org [mailto:wikide-l-bounces@Wikipedia.org]On Behalf Of DaB. Sent: Friday, September 16, 2005 9:45 PM To: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia Subject: RE: [Wikide-l] Re: Buchbinder Wanninger
Hallo, Am Dienstag, den 16.02.1999, 21:37 +0100 schrieb Marco S.:
Warum kann man nicht den server der wp der für bilder da ist,
nach antigua
o.ä verlagern, dann hätten wir diese rechtsdikussionen nicht mehr? mag zwar extremer schwachsinn sein, aber das harte urheberrrecht und die noch übleren anwälte hierzulande kotzen mich an.
Weil wir dann alle auch dahin umziehen müssten. Es kann nämlich auch (IMHO sogar zuerst) der Hochlader angezeigt/verhaftet/verurteilt werden.
wahrlich bescheuert das amerikanische/deutsche rwechtssystem in bezug auf sowas...
n8 marco
Mit freundlichen Grüssen DaB.
P.S: Deine Uhr geht SEHR stark nach. 16. feb. 1999 ist nicht gerade aktuell.
*g* habe ich wegen einer software die nach 1999 ihren betrieb einstellte... danke für den hinweis!
marco
ruediger.pfeil@arcor.de schrieb:
verschwindend geringe Anzahl weiss, dass n u r der Fotograf das Urheberrecht hat, und dass der Politiker, der dem Wikipedianer mit der obigen Erklärung ein hochauflösendes Foto zur ausdrücklichen Veröffentlichung in WP zugesendet hat, das gar nicht dürfte, weil er zwar Nutzungsrechte hat, aber ...
vielleicht hat er ja einen selbstauslöser benutzt...:)
moca
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