In einem Dokument findet sich folgende Formulierung (und nur diese):
"Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet."
Ist das nun GFDL-fähig? Die Quelle kann problemlos vermerkt werden, das erfordert die GFDL ja eh.
Wenn ja, habe ich einige sehr nette Photos und einen guten Text gefunden, den ich gerne in die wikipedia bringen würde (in auszügen):
http://www.bundestag.de/interakt/info_mat/stichwort/stichwort_bundesversamml...
Mathias Schindler wrote:
In einem Dokument findet sich folgende Formulierung (und nur diese):
"Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet."
Ist das nun GFDL-fähig? Die Quelle kann problemlos vermerkt werden, das erfordert die GFDL ja eh.
Hallo, Für mich klingt das nicht so, als sei die nachträgliche Änderung des Dokumentes gestattet, wie es ja die GFDL erlaubt. Also vielleicht eher nein.
Aber ich bin kein Jurist.
Gruß, Joachim