Hi,
gleich noch eine Frage zum Urheberrecht; verschiedene Verlage bieten mehr oder minder preiswerte Sammlungen von "lizenzfrei nutzbaren Fotos für Web- & Screendesign" (Verpackungsaufdruck) an, wobei das angebliche "lizenzfrei" eine Mogelpackung sein dürfte, da solchen Sammlungen mit einem "Lizenzvertrag" ausgeliefert werden und damit nicht wirklich "lizenzfrei" und erst recht nicht gemeinfrei sind ("lizenzfrei" soll wohl lediglich "honorar-" bzw. "vergütungsfrei" bedeuten).
Was mich dann aber stutzig gemacht hat, ist folgender Passus: "Jegliche Bildbearbeitung zur individuellen Gestaltung ist erlaubt, jedoch entstehen dem Lizenznehmer keine neuen Rechte (Lizenzrechte) an diesen veränderten Motiven". Der erste Satzteil klingt nach Sektion 4 der GNU FDL, der Rest ist es dann natürlich nicht mehr.
Unnötig zu erwähnen, dass auch der Rest des Lizenzvertrags für diese angeblich "lizenzfrei nutzbaren Fotos für Web- & Screendesign" m.E. alles andere als GNU-FDL-kompatibel ist (z.B. "hat der Lizenznehmer darauf zu achten, dass ... Produkte ... nicht von Unbefugten herunter geladen oder sonst wie genutzt werden können", was auch immer das für ein Produkt bedeuten soll, das ausdrücklich als Material für Webdesign angeboten wird; natürlich wird bei jedem Abruf einer Webseite eine physikalische Kopie der Daten im Arbeitsspeicher bzw. Browser-Cache angelegt, demnach wäre jeder Seitenabruf ein Verstoß gegen diesen Lizenzvertrag; andernfalls könnte man argumentieren, dass jeder Nutzer einer Website "berechtigt" zum Abruf ist, dann wäre dieser Passus also obsolet).
Nur um die Frage mal geklärt zu haben: Sehe ich es richtig, dass auch solche angeblich "lizenzfrei nutzbaren Fotos" für Commons und Wikipedia absoult tabu sein sollten, sofern der Verlag die Dateien nicht explizit als Public Domain oder unter einer GNU-/CC-kompatiblen Lizenz freigibt?
MfG -asb
PS: [[Bildrechte]] könnte vielleicht noch einen kurzen Passus über Lizenz-, Modell- und Honorarverträge sowie den rechtlichen Status von Bildern von Bildagenturen vertragen, oder zumindest ein paar Verweise auf [[Vertragsrecht]] und [[Vertragsfreiheit]]?
On Fri, 24 Jun 2005 17:02:32 +0200 "Agon S. Buchholz" asb@kefk.net wrote:
Nur um die Frage mal geklärt zu haben: Sehe ich es richtig, dass auch solche angeblich "lizenzfrei nutzbaren Fotos" für Commons und Wikipedia absoult tabu sein sollten, sofern der Verlag die Dateien nicht explizit als Public Domain oder unter einer GNU-/CC-kompatiblen Lizenz freigibt?
Wir muessen natuerlich unterscheiden zwischen geschuetzten Bildern und Public-Domain-Bildern, die wegen Fristablaufs nicht mehr geschuetzt sind. Bei vertraglich vereinbarten Verwendungsbeschraenkungen hinsichtlich von PD-alt-Bildern ist zu fragen, ob diese Vertragsbestimmungen gueltig sind. Aber grundsaetzlich gilt: Finger weg!
PS: [[Bildrechte]] könnte vielleicht noch einen kurzen Passus über Lizenz-, Modell- und Honorarverträge sowie den rechtlichen Status von Bildern von Bildagenturen vertragen, oder zumindest ein paar Verweise auf [[Vertragsrecht]] und [[Vertragsfreiheit]]?
Es kann jeder z.B. einen Entwurf fuer die Ergaenzungen auf der Diskussionsseite des Artikels hinterlassen. Ich sehe aber keine Notwendigkeit dafuer.
Klaus Graf