Hallo!
Nach diversen Schwierigkeiten mit meinem Mail-Zugang kann ich mich leider erst jetzt wieder zu Wort melden...
Ich kann jetzt nur noch sagen dass ich den Brief bzw. das Fax voll unterstütze - solange die Rechtslage (für uns) unklar ist, sollten wir auch weiterhin Genehmigungen für die Nutzung von Wappen erbitten, bevor wir sie veröffentlichen. Auch wenn einige Wikipedianer der Überzeugung sind, es gäbe keine Rechtsgrundlage dafür, die Nutzung eines Gemeindewappens zu untersagen, hat (mir jedenfalls) noch niemand eine entsprechende Bestimmung gezeigt bzw. gezeigt dass sie nicht existiert. Solange wir Genehmigungen einholen, kann uns nichts passieren, und wenn es tatsächlich erlaubt sein sollte, in Enzyklopädien Wappen ohne Genehmigung zu verwenden, schadet eine Anfrage auch nicht... Viele Gemeinden zeigen sich überaus kooperativ und gestatten die Nutzung ihres Wappens; ich persönlich finde es viel "beruhigender", ein Wappen hochzuladen, dessen Veröffentlichung ausdrücklich gestattet ist, als darauf hoffen zu müssen, rechtlich mehr oder weniger abgesichert zu sein.
Das Fax war außerdem ein notwendiger Schritt, nachdem einige Trolle das Planegger GB zum Absturz gebracht hatten, von denen sich alle (hoffe ich doch) distanzieren wollen (auch wenns am Anfang noch ganz lustig war;)); es hilft der Wikipedia viel mehr, durch Diplomatie Probleme zu lösen als diese einfach zu missachten...
Zitat aus einer vorhergehenden Mail:
. Es geht schlicht und einfach nicht an, der Oeffentlichkeit auf einer oeffentlichen Seite das Zitieren zu verbieten (oder auch nur um Ruecksprache zu bitten). macht einen geschlossenen Bereich fuer euch auf, ist vielleicht eh besser ...
Soweit ich das verstanden habe war das ein Missverständnis, iund die Gem. Planegg hat nicht erneut verlangt, Artikel zur Vorkorrektur vorgelegt zu bekommen...
Noch ein großes Dankeschön an alle die verzweifelt versucht haben die Trolle zu beruhigen!!!
Grüße,
rdb
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Hallo,
mal eine dumme frage: wie geht das mit den kategorien? ich versuche gerade anhand des wikipedia dump's schlau zu werden, aber das klappt irgentwie nicht. gibt es da eine extra db table?
Danke und grüsse Andreas
rtwiegand@web.de skribis:
Zitat aus einer vorhergehenden Mail:
. Es geht schlicht und einfach nicht an, der Oeffentlichkeit auf einer oeffentlichen Seite das Zitieren zu verbieten (oder auch nur um Ruecksprache zu bitten). macht einen geschlossenen Bereich fuer euch auf, ist vielleicht eh besser ...
Soweit ich das verstanden habe war das ein Missverständnis, iund die Gem. Planegg hat nicht erneut verlangt, Artikel zur Vorkorrektur vorgelegt zu bekommen...
Soweit ich das verstanden habe, ging es hier darum, dass das Fax auf einer Wiki-Seite veröffentlicht, aber das zitieren daraus verboten wurde.
Paul
On Fri, 17 Sep 2004 08:42:26 +0200 rtwiegand@web.de wrote:
Auch wenn einige Wikipedianer der Überzeugung sind, es gäbe keine Rechtsgrundlage dafür, die Nutzung eines Gemeindewappens zu untersagen, hat (mir jedenfalls) noch niemand eine entsprechende Bestimmung gezeigt bzw. gezeigt dass sie nicht existiert. Solange wir Genehmigungen einholen, kann uns nichts passieren, und wenn es tatsächlich erlaubt sein sollte, in Enzyklopädien Wappen ohne Genehmigung zu verwenden, schadet eine Anfrage auch nicht...
Genau das ist eine Haltung, die ich nicht nachvollziehen kann. Gedruckte Lexika, Reisefuehrer usw. haben traditionell ohne Bedenken und ohne Rueckfrage Beitraege zu Gemeinden mit deren Wappen illustriert. Wenn es eine gueltige Rechtsgrundlage fuer Genehmigungen gibt, die solche illustrierenden Verwendungen einschliesst, wuerde ich sie gerne kennen. Es kann doch wohl nicht sein, dass man obrigkeitshoerig die Behauptungen von Gemeinden fuer bare Muenze nimmt. Warum ich anderer Ansicht bin, habe ich mit Argumenten und Nachweisen begruendet, die als solche hier nicht widerlegt wurden.
Klaus Graf
[[....]
Warum ich anderer Ansicht bin, habe ich mit Argumenten und Nachweisen begruendet, die als solche hier nicht widerlegt wurden.
Klaus Graf
Hallo, IMHO kann man, durch das Einholen einer Genehmigung nix kaputt machen. Selbst wenn du Recht hast (was ich persönlich nicht glaube), möchtest du uns verbieten, weiterhin Genehmigungen einzuholen, oder wie?
Mit freundlichen Grüssen DaB.
"DaB."@gmx.de writes:
IMHO kann man, durch das Einholen einer Genehmigung nix kaputt machen.
Doch, z.B. kann man ein falsches Bild von "uns" dadurch erzeugen.
Selbst wenn du Recht hast (was ich persönlich nicht glaube),
Urheberrecht ist keine Glaubenssache.
möchtest du uns verbieten, weiterhin Genehmigungen einzuholen, oder wie?
Verbieten nicht direkt... Aber wie fändest du es wohl, wenn ich beim Verein anfragte, ob ich den Artikel »Planegg« bearbeiten könne? Genau, damit macht man sich lächerlich, außer wenn wir annähmen, wir wären hier in Schilda.
Man kann nur hoffen, daß derartige Anfragen nicht "im Namen der Wikipedia-Bearbeiter" geschehen...
Und nächstens glauben sie dann, man müsse fragen, wenn man das Rathaus "verwenden" will.
On Fri, Sep 17, 2004 at 05:12:24PM +0200, Karl Eichwalder wrote:
Verbieten nicht direkt... Aber wie fändest du es wohl, wenn ich beim Verein anfragte, ob ich den Artikel »Planegg« bearbeiten könne?
Naja du liest halt nicht info@wikipedia.de mit....
On Fri, 17 Sep 2004 16:22:45 +0200 (MEST) "DaB."@gmx.de wrote:
[[....]
Warum ich anderer Ansicht bin, habe ich mit Argumenten und Nachweisen begruendet, die als
solche
hier nicht widerlegt wurden.
Klaus Graf
Hallo, IMHO kann man, durch das Einholen einer Genehmigung nix kaputt machen. Selbst wenn du Recht hast (was ich persönlich nicht glaube), möchtest du uns verbieten, weiterhin Genehmigungen einzuholen, oder wie?
Ob ich Recht habe oder nicht, ist keine Sache von Glauben oder Nichtglauben. Wer meint juristisch triftige oder plausible Gruende gegen meine Ansicht anfuehren zu koennen - bitte sehr. Ich darf im uebrigen darauf hinweisen, dass es kein guter Stil ist, mir irgendwelche Auesserungen zu unterstellen, die ich nicht getan habe. Ich sage hier nur meine Meinung wie jeder andere auch und kann auch nichts verbieten. Ich habe schon des oefteren angeregt, die Frage von einem Fachjuristen klaeren zu lassen.
Wer Genehmigungen einholt, muesste sich doch auch ueberlegen, was der Fall sein soll, wenn diese nicht erteilt wird. Das Wappen trotzdem verwenden? Auf das Wappen schweren Herzens verzichten (die schlechteste Moeglichkeit, denn ich halte die Wappen generell fuer wichtig als lokale Identitaetssymbole)? Die Oeffentlichkeit wieder mobilisieren (kaum sehr sinnvoll)? Sich bei der Kommunalaufsicht beschweren? Klage einreichen?
Im Fall Planegg wird auf der Diskussionsseite zum Wappen der schwarze Peter mir zugeschoben, ich sollte mich um die Praezisierung der Aussage der Gemeinde Planegg bemuehen. Das sehe ich ganz und gar nicht als meine Aufgabe an, sondern ich denke, das sollte diejenigen erledigen, die unbedingt eine Genehmigung der Gemeinde wollten.
Was die Illustration zum Artikel Planegg in der Wikipedia betrifft, ist uns das Zeigen des Wappens erlaubt worden. Aber man koennte die Ansicht vertreten, dass das Wappenbild, wie wir es von der Gemeindeseite uebernommen haben, urheberrechtlich geschuetzt ist und dann haben wir ein Problem mit dem eindeutigen Meinungsbild der Wikipedia de in Sachen Bildverwertung (PD/GNU FDL/CC SA). Ich habe mich wiederholt gegen das Meinungsbild ausgesprochen, aber es wird ja hier nach wie vor unterstuetzt, also sollte man nicht mit dem Hinweis auf die unerfreuliche Tatsache, dass der Lizenzstatus sehr vieler Wappen unklar ist, zur Tagesordnung uebergehen. Ich finde die Wappen zu wichtig, als dass ich nun eifernd von Artikel zu Artikel ziehen moechte, um Loeschantraege zu stellen. Es gibt meines Wissens auch keinerlei offizielles Meinungsbild, dass Genehmigungen von Gemeindeverwaltungen eingeholt werden sollen. Die Frage ist somit durchaus umstritten.
Wenn aber Genehmigungen eingeholt werden, dann ueberfordert der Kuddelmuddel aus Urheberrecht, Namensrecht (BGB), oeffentlichem Recht und zusaetzlich als besonderes Wikipedia-Schmankerl GNU-FDL nicht nur uns, sondern auch die wohlmeinendste Kommunalverwaltung.
Diese Schwierigkeiten wuerde man umgehen, wenn man das (ja auch im Heiseforum kritisierte) Anschreiben in eine Mitteilung umformulieren wuerde. (Bitte um allgemeine Unterstützung, Hinweis auf Änderungsmöglichkeiten bla bla bla und dann erst die Wappenfrage) "Wir gehen davon aus, dass die Illustration in der Wikipedia mit einem von uns selbst erstellten Wappen weder Ihre Urheberrechte verletzt noch namens- und kommunalrechtlich einer Genehmigung bedarf. Sollten Sie uns ein urheberrechtlich geschütztes Wappen zur Verfügung stellen, muss dieses unter die GNU-FDL-Lizenz (verständliche Erläuterung derselben bla bla) gestellt werden. Wir informieren Nachnutzer mit unserem Disclaimer (Link) deutlich über Verwendungsbeschränkungen."
Klaus Graf
Klaus Graf schrieb:
On Fri, 17 Sep 2004 16:22:45 +0200 (MEST) "DaB."@gmx.de wrote:
Hallo, IMHO kann man, durch das Einholen einer Genehmigung nix kaputt machen. Selbst wenn du Recht hast (was ich persönlich nicht glaube), möchtest du uns verbieten, weiterhin Genehmigungen einzuholen, oder wie?
Ob ich Recht habe oder nicht, ist keine Sache von Glauben oder Nichtglauben.
Um mich hier auch mal einzumischen: Die Theorie, bei der praktischen Anwendung der Gesetze (und gerade beim Urheberrecht) wäre alles absolut deterministisch und vorhersagbar, halte ich für etwas gewagt.
Wenn es nämlich wirklich so einfach wäre: Warum gibt es dann noch so viele Gerichtsprozesse? Der Verlierer hätte es doch eigentlich schon vorher wissen müssen.
Und gerade bei der Anwendung des Urheberrechts bleibt doch relativ viel Ermessensspielraum, wenn es z.B. darum geht, ob irgendetwas ein eigenes Werk darstellt etc.
Insofern: Wenn der Verein ausreichend Geld oder eine Rechtsschutzversicherung hätte, wäre es sicherlich eine gute Sache, hier mal ein paar Referenzurteile am Besten vom BGH zu erstreiten - aber solange das nicht der Fall ist, würde ich doch eher zurückhaltender sein und besser einmal zu viel nachfragen, als hinterher irgendein Problem zu haben und Spendenaufrufe für die Gerichtskosten starten zu müssen.
Wer meint juristisch triftige oder plausible Gruende gegen meine Ansicht anfuehren zu koennen
- bitte sehr.
Irgendwelche Ansichten spielen vor Gericht keine große Rolle - selbst Entscheidungen des BGH stehen oft genug im Widerspruch zur herrschenden Meinung der Literatur.
Ich habe schon des oefteren angeregt, die Frage von einem Fachjuristen klaeren zu lassen.
Wer hindert dich?
Wer Genehmigungen einholt, muesste sich doch auch ueberlegen, was der Fall sein soll, wenn diese nicht erteilt wird. Das Wappen trotzdem verwenden? Auf das Wappen schweren Herzens verzichten (die schlechteste Moeglichkeit, denn ich halte die Wappen generell fuer wichtig als lokale Identitaetssymbole)? Die Oeffentlichkeit wieder mobilisieren (kaum sehr sinnvoll)? Sich bei der Kommunalaufsicht beschweren? Klage einreichen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwickau
Gruss, Matthias - mwka
On Fri, 17 Sep 2004 22:02:04 +0200 Matthias Walliczek Matthias@Walliczek.de wrote:
Wer hindert dich?
Der sachliche Gehalt dieser Antwort war meines Erachtens Null. Es war uns allen unbekannt, dass vieles umstritten ist. Wieso sollte ausgerechnet ICH eine Klaerung herbeifuehren, ich weiss ja Bescheid ...
Klaus Graf
Klaus Graf schrieb:
On Fri, 17 Sep 2004 22:02:04 +0200 Matthias Walliczek Matthias@Walliczek.de wrote:
Wer hindert dich?
Der sachliche Gehalt dieser Antwort war meines Erachtens Null. Es war uns allen unbekannt, dass vieles umstritten ist. Wieso sollte ausgerechnet ICH eine Klaerung herbeifuehren, ich weiss ja Bescheid ...
Der sachliche Gehalt meiner Antwort war, das exakt das eben nicht ausreicht. Auch noch so ambitioniert vorgetragene Einschätzungen von Historikern oder anderen fachfremden Personen halte ich nämlich für eine denkbar schlechte Ausgangsbasis für einen Gerichtsprozess. Besorg dir also ein Gutachten von einem Fachanwalt oder einem anderen Rechtsexperten und wir können weiterreden. Alles andere ist nur Zeitverschwendung für alle Beteiligten.
Gruss, Matthias - mwka
On Sat, 18 Sep 2004 00:27:29 +0200 Matthias Walliczek Matthias@Walliczek.de wrote:
Der sachliche Gehalt meiner Antwort war, das exakt das eben nicht ausreicht. Auch noch so ambitioniert vorgetragene Einschätzungen von Historikern oder anderen fachfremden Personen halte ich nämlich für eine denkbar schlechte Ausgangsbasis für einen Gerichtsprozess. Besorg dir also ein Gutachten von einem Fachanwalt oder einem anderen Rechtsexperten und wir können weiterreden. Alles andere ist nur Zeitverschwendung für alle Beteiligten.
Du verschwendest hier auch meine Zeit. "wir koennen weiterreden" "alle Beteiligten" - ich wusste nicht, dass du fuer die gesamte Liste hier sprichst. Ich habe meine Meinung gesagt und wenn die dir nicht passt, dann ... Pech. Ich denke nicht, dass du befugt bist, ein "Meinungsbild" zu repraesentieren.
Klaus Graf
Fazit: Die Rechtslage ist ungeklärt. Man kann entweder einen Konsens versuchen oder um das Recht streiten.
Meine Meinung: Konsens ist besser.
Zwei alte Juristenanekdoten:
Gehen der Amtsrichter und sein Referendar über die Straße, stürzt ein Mann auf den Amtsrichter zu:
Passant: "Ihr Hund hat gestern meine Hose zerissen, ich werde sie verklagen!"
Richter: "Hier guter Mann haben sie 50 Mark."
Referandar: "Aber Herr Rat, sie haben doch überhaupt keinen Hund."
Richter: "Ach Herr Kollege, vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes in Hand ..." __________________________________________________________________________
Klägervertreter trägt seinen Standpunkt vor.
Richter: "Da haben sie wohl Recht, Herr Kollege."
Beklagtenvertreter erwidert.
Richter: "Da haben sie wohl Recht, Herr Kollege."
Referandar: "Aber Herr Rat, das kann doch nicht sein, es kann doch nur der eine oder der andere Recht haben.
Richter: "Da haben sie wohl Recht, Herr Kollege."
Andrsvoss
Am 17.09.2004 um 22:34 Uhr schrieb Klaus Graf:
[Urheberrechtsfrage bzgl. Wappen] Wieso sollte ausgerechnet ICH eine Klaerung herbeifuehren, ich weiss ja Bescheid ...
Um das Ganze endlich mal zu einem Ende zu führen:
Unter http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen werden schon seit einiger Zeit Urheberrechtsfragen gesammelt, die dann an einen hoffentlich kompetenten Fachanwalt überreicht werden.
Bisher konnten die Fragen _nicht_ übergeben werden, da die Wikimedia Deutschland schlicht und einfach kein Konto hatte. Folglich existierte auch kein Geld für den Anwalt. Also: weiter Fragen sammeln bis Geld existiert und/oder die Sache vorerst ruhen lassen;
Mich wundert es, dass a) man nicht früher auf [meta.] verwiesen hat - liegt wohl daran, dass diese Subdomain von 80% aller Wikipedianer ignoriert wird; da wird dann wahrscheinlich auch kein [meta.de.] helfen; wozu existiert [meta.] überhaupt? Wäre die Urheberrechtsseite auf [de.] nicht besser aufgehoben?
b) der Verein sich nicht zu dem Thema geäussert hat? Immerhin obliegt es ihm, diesen und weitere rechtliche Sachverhalte zu klären. Die Präambel besagt ja schon "Ziel von Wikimedia Deutschland (...) ist es, Antworten auf die Frage zu finden, wie das Wissen endgültig befreit [wird] (...)". Außerdem: "[Zweck des Vereins ist] die Klärung wissenschaftlicher, sozialer, kultureller und rechtlicher Fragen (...)" (§4, Abs.4)
Es existiert nicht einmal eine rechtsgültige deutsche Fassung der GFDL. Dies bedeutet, dass die Grundlage unter der hier alle Texte, Bilder, etc veröffentlicht werden nicht juristisch wasserdicht ist. Letztendlich muss man sich die Frage stellen, ob das Zustimmen zur GFDL nichtig ist, denn der rechtskräftige Text ist nur im englischen nachzulesen und somit nicht jedem einfach zugänglich. Weiter stellt sich die Frage ob solche Lizenzabkommen vor deutschen Gerichten anerkannt und in vollem Umfang auch durchgesetzt werden. Im Anschluss daran können oder sollten die anderen Rechtsfragen geklärt werden. Die anderen Tagesordnungspunkte von... 2 Wikimedia-Präsenz auf Messen und Konferenzen 3 Werbung 4 Bekanntmachung durch Mitglieder 5 Preise und Förderprogramme ... erscheinen in diesem Kontext als relativ unwichtig, wenn ein so "überlebenswichtiges" Thema für die Wikipedia nicht eindeutig geklärt ist. Angenehm in diesem Kontext wäre ein höchstrichterliches Urteil, wovon wir aber noch für die nächsten Monate/Jahre träumen dürfen.
Grüße Tom
Thomas Hirschvogel schrieb:
Also: weiter Fragen sammeln bis Geld existiert und/oder die Sache vorerst ruhen lassen;
Weiter Fragen sammeln. Geld kann jetzt überwiesen werden an Wikimedia Deutschland Kto'nr.: 3287300 BLZ: 10020500 Bank für Sozialwirtschaft
Leider können wir für jetzt eingezahlte Beträge keine Spendenquittungen ausstellen, wir warten noch auf den Bescheid des Finanzamtes. Erst für danach eingegangene Beträge dürfen wir entsprechende Quittungen ausstellen.
Mich wundert es, dass a) man nicht früher auf [meta.] verwiesen hat -
Ich habe in den letzten Tagen zweimal auf diese Seite verwiesen, allerdings im Thread "Bildrechte: US Government hierzulande nicht PD": 414706C4.5090005@gmx.net 4140F49F.2040707@gmx.net Die Seite ist leider nicht in einem Zustand, in dem man sie einem Anwalt vorlegen könnte. Leider findet sich niemand, der dort mal Ordnung reinbringen will oder kann.
Wäre die Urheberrechtsseite auf [de.] nicht besser aufgehoben?
Ich habe nichts gegen einen Transfer einzuwenden.
b) der Verein sich nicht zu dem Thema geäussert hat?
Der Verein wird die gesammelten Fragen einem kompetenten Anwalt vorlegen, sobald sie diese in einem _vorlegbaren_ Zustand befinden. Also nochmal der Aufruf: Wer von dieser Materie etwas versteht, möge sich doch dieses Wochenende etwas Zeit nehmen und die Fragen ergänzen, redigieren und strukturieren, manches kann vielleicht sogar entfernt werden.
Es existiert nicht einmal eine rechtsgültige deutsche Fassung der GFDL. Dies bedeutet, dass die Grundlage unter der hier alle Texte, Bilder, etc veröffentlicht werden nicht juristisch wasserdicht ist. Letztendlich muss man sich die Frage stellen, ob das Zustimmen zur GFDL nichtig ist, denn der rechtskräftige Text ist nur im englischen nachzulesen und somit nicht jedem einfach zugänglich. Weiter stellt sich die Frage ob solche Lizenzabkommen vor deutschen Gerichten anerkannt und in vollem Umfang auch durchgesetzt werden. Im Anschluss daran können oder sollten die anderen Rechtsfragen geklärt werden.
Ja, das ist alles richtig und wichtig, wie auch die seitenlangen Ausführungen anderer Personen auf dieser Liste. Leider liest jedoch augenscheinlich kein Jurist mit Spezialisierung auf das Urheber-, bzw. Vertragsrecht auf dieser Liste mit, weshalb uns das hier nicht viel weiterhilft.
Für alle Interessierten hier nochmal die URL: http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen
Eigene Überlegungen und Einschätzungen bitte ich auf die dortige Diskussionesseite zu setzen, damit sie auch der Nachwelt erhalten bleiben, und nicht in den Untiefen des Mailinglistenarchivs verschwinden.
Kurt
Hallo Kurt,
Saturday, September 18, 2004, 12:31:05 PM, you wrote:
Thomas Hirschvogel schrieb:
Also: weiter Fragen sammeln bis Geld existiert und/oder die Sache vorerst ruhen lassen;
Weiter Fragen sammeln. Geld kann jetzt überwiesen werden an Wikimedia Deutschland Kto'nr.: 3287300 BLZ: 10020500 Bank für Sozialwirtschaft
Leider können wir für jetzt eingezahlte Beträge keine Spendenquittungen ausstellen, wir warten noch auf den Bescheid des Finanzamtes. Erst für danach eingegangene Beträge dürfen wir entsprechende Quittungen ausstellen.
Eigentlich sollten die Chancen dann auch nicht so schlecht stehen, dass sich ein Anwalt findet, der sein Honorar für die Beantwortung der Fragen anschließend wieder dem Verein spendet, oder?
MfG Olaf
Hallo Joerg-Olaf,
Eigentlich sollten die Chancen dann auch nicht so schlecht stehen, dass sich ein Anwalt findet, der sein Honorar für die Beantwortung der Fragen anschließend wieder dem Verein spendet, oder?
Darauf darf man hoffen. Haupthemmnis ist derzeit tatsächlich werder das Geld, noch einen geeigneten Juristen zu finden, sondern der Zustand der Seite mit den offenen Fragen.
Hatte ich den Link schon geposted? Zur Sicherheit: http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen ;-)
Kurt
Thomas Hirschvogel tom@hirschvogel.org writes:
Es existiert nicht einmal eine rechtsgültige deutsche Fassung der GFDL. Dies bedeutet, dass die Grundlage unter der hier alle Texte, Bilder, etc veröffentlicht werden nicht juristisch wasserdicht ist. Letztendlich muss man sich die Frage stellen, ob das Zustimmen zur GFDL nichtig ist, denn der rechtskräftige Text ist nur im englischen nachzulesen und somit nicht jedem einfach zugänglich.
Ja, und? Wer's nicht lesen kann, muß es sich halt übersetzen lassen.
Sonst muß man halt davon ausgehen, KEINE Rechte außer den gesetzlichen zu haben.
Quoting Matthias Walliczek Matthias@Walliczek.de:
Insofern: Wenn der Verein ausreichend Geld oder eine Rechtsschutzversicherung hätte, wäre es sicherlich eine gute Sache, hier
copyrightrfragen sind bei rechtsschutzversicherungne generell ausgenommen.
(afair)
Elvis(untot) -- Todays Experiment.... FAILED.
---------------------------------------------------------------- This message was sent using IMP, the Internet Messaging Program.
Matthias Walliczek Matthias@Walliczek.de writes:
Insofern: Wenn der Verein ausreichend Geld oder eine Rechtsschutzversicherung
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Für gewerbliche Schutzrechte? Muhaha!
Quoting Klaus Graf klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de:
kann. Gedruckte Lexika, Reisefuehrer usw. haben traditionell ohne Bedenken und ohne Rueckfrage Beitraege zu Gemeinden mit deren Wappen illustriert. Wenn es eine
hast du dies schriftlich von irgendeinem verlag?
Elvis(untot) -- Todays Experiment.... FAILED.
---------------------------------------------------------------- This message was sent using IMP, the Internet Messaging Program.
On Fri, 17 Sep 2004, Klaus Graf wrote:
kann. Gedruckte Lexika, Reisefuehrer usw. haben traditionell ohne Bedenken und ohne Rueckfrage Beitraege zu Gemeinden mit deren Wappen illustriert. Wenn es eine
interessante Behauptung, geschrieben wie eine Tatsachenfeststellung, bisher leider noch ohne Beleg ...
Schorsch (schusch)
On Fri, 17 Sep 2004 23:50:41 +0200 (CEST) Schorschi schosch@snafu.de wrote:
On Fri, 17 Sep 2004, Klaus Graf wrote:
kann. Gedruckte Lexika, Reisefuehrer usw. haben traditionell ohne Bedenken und ohne Rueckfrage
Beitraege zu
Gemeinden mit deren Wappen illustriert. Wenn es eine
interessante Behauptung, geschrieben wie eine Tatsachenfeststellung, bisher leider noch ohne Beleg ...
Netter Versuch. Ich vertraue meiner Lebenserfahrung und setze gern eine Flasche Sekt fuer den einwandfreien Nachweis als Preis aus, dass vor - sagen wir - 1970 ein Lexikon eine Genehmigung bei einer Gemeinde eingeholt hat, deren Wappen in illustrierender Weise einem Ortsartikel beizugeben.
Aber gesetzt den Fall, man hat schon im Mittelalter um Erlaubnis gebeten - bringt uns das in der SACHE weiter?
Klaus Graf
On Sat, 18 Sep 2004, Klaus Graf wrote:
Schorschi schosch@snafu.de wrote:
On Fri, 17 Sep 2004, Klaus Graf wrote:
kann. Gedruckte Lexika, Reisefuehrer usw. haben traditionell ohne Bedenken und ohne Rueckfrage
Beitraege zu
Gemeinden mit deren Wappen illustriert. Wenn es eine
interessante Behauptung, geschrieben wie eine Tatsachenfeststellung, bisher leider noch ohne Beleg ...
Netter Versuch.
deine ständigen unterschwelligen Andeutungen nerven ein wenig mit besserwisserischem Oberton ...
Ich vertraue meiner Lebenserfahrung und setze gern eine Flasche Sekt
ist ja schön - nur das diese Frage nicht neu ist, sondern schon vor Monaten gestellt wurde und sie bisher keiner beantworten konnte (oder wollte) ... also, was hilft uns deine Behauptung und dein Wetteinsatz jetzt - ist jemand motiviert? Mag nicht mal jemand die Brockhaus-Connection nutzen und dort mal nachhaken?
(eine Flasche Sekt ist übrigens qualitativ seeeehrr dehnbar :-)
Aber gesetzt den Fall, man hat schon im Mittelalter um Erlaubnis gebeten - bringt uns das in der SACHE weiter?
Nun, immerhin wüßten wir dann, dass es einfach üblich ist ...
Und ansonsten hab ich auf der Mailingliste schon lange nix mehr gesehen, was uns wirklich weitergebracht hätte, außer das Vertreten gegensätzlicher Standpunkte in Bezug auf die illustrative Nutzung und potentielle Konflikte (oder eben auch nicht) mit der GFDL, und ... und ... und ... deswegen bin ich (als Laie) auch schon lange zu dem Thema ruhig.
Der nächste Schritt wäre die Überarbeitung der von Jakob oder Kurt (?) angesprochenen Seite in der Wikipedia, damit endlich mal eine juristische Beratung eingeholt werden könnte.
Schorsch (schusch)