Brockhaus hat nun Wikipedia erfolgreich in seine Wertschöpfungskette integriert: Mit Werbebotschaften.
Eine Suche nach "Wikipedia" bei alexa.com (http://www.alexa.com/search?q=wikipedia) bringt als sponsored link:
Brockhaus Enzyklopädie Die neue Brockhaus Enzyklopädie ist da! Jetzt unverbindlich testen. wer-mehr-weiss-kann-mehr-bewegen.de
Die Seite ist für mich leider nicht darstellbar, mit dem Internet und Lesbarkeit und Barrierefreiheit hat man es in Mannheim offenbar auch 2005 noch nicht so ganz.
Eine Suche nach dem Torschützenkönig der WM 1930, 1934 und 1938 und Fussballer des Jahres 1937 Niels Bohr (das Neutrino unter den Liberos) (http://www.alexa.com/search?q=Niels+Bohr) liefert leider keinen Treffer auf Brockhaus.
Während Wikipedia also einen Spendenaufruf startet, zahlt BIFAB Geld dafür, wenn Menschen nach Wikipedia suchen und von inhaltsarmen Slogans gernervt werden. Ich nehme mal an, daß BIFAB AZ 312 O 324/04 gelesen hat, bevor sie das Ding gestartet haben. Ist ja gut so...
Mathias Schindler schrieb:
Brockhaus hat nun Wikipedia erfolgreich in seine Wertschöpfungskette integriert: Mit Werbebotschaften.
[...]
Die Seite ist für mich leider nicht darstellbar, mit dem Internet und Lesbarkeit und Barrierefreiheit hat man es in Mannheim offenbar auch 2005 noch nicht so ganz. [...]
Inwiefern ist die WP eigentlich barrierefrei? Schriftvergrößerungen und -verkleinerungen bekommt man ja durch Tastenkürzel (Firefox) hin. Aber einen kontrastreichen Bildschirm zu wählen ist z.B. nicht möglich.
Heinz
Mathias Schindler wrote:
Während Wikipedia also einen Spendenaufruf startet, zahlt BIFAB Geld dafür, wenn Menschen nach Wikipedia suchen und von inhaltsarmen Slogans gernervt werden. Ich nehme mal an, daß BIFAB AZ 312 O 324/04 gelesen hat, bevor sie das Ding gestartet haben. Ist ja gut so...
Nachtrag:
"Mathias Schindler" skribis:
Mathias Schindler wrote:
Während Wikipedia also einen Spendenaufruf startet, zahlt BIFAB Geld dafür, wenn Menschen nach Wikipedia suchen und von inhaltsarmen Slogans gernervt werden. Ich nehme mal an, daß BIFAB AZ 312 O 324/04 gelesen hat, bevor sie das Ding gestartet haben. Ist ja gut so...
Das sagt in etwa, dass Google nicht verklagbar ist, nicht aber, dass man (der Markeninhaber?) Brockhaus verklagen kann, wenn ich das richtig sehe.
Nachtrag:
Das ist schon interessanter. Ob nun Leipzig oder Braunschweig Recht bekommen, ist abzuwarten.
Ich denke auch, dass vergleichende Werbung zulässig ist.
Paul