Ich bin mal die Eberswalder Bilder durchgegangen. Und da ist eins dabei, wo
der Erbe des Fotografen nicht gefragt wurde. Pikanterweise ist der Erbe
Notar und hat noch die alten Verträge seines Vaters mit ADN und Zentralbild,
ich kenne ihn seit Jahren. Die Freigabe erfolgte damals "für
Veröffentlichung in Druckwerken aller Art", nicht fürs Internet.
Er wird nichts unternehmen, es ist ihm egal. Aber dieses eine von 100.000
Bildern zeigt, daß das Bundesarchiv nicht sauber recherchiert hat.
Bei einem anderen Bild steht "unbekannter Autor", das Bild wurde 2005 mit
korrektem Urheber hier in der Lokalpresse abgedruckt. Foto-Neumann war in
den 30er Jahren hier ganz groß. Auch in diesem Fall ist es der Erbin egal,
sie ist eine alte Frau (zufällig Schulkameradin meiner Mutter).
Dies sind nur zwei Beispiele, die ich hier bei Eberswalder Bildern gefunden
habe. Es ist nicht nötig, daß an den 2 Bildern was geändert wird, es macht
aber deutlich, daß das Bundesarchiv nicht sauber gearbeitet hat.
Archive haben die Aufgabe, Material zu sammeln. Sie sind keine
Institutionen, die darauf spezialisiert sind, zu veröffentlichen. Hier siehe
Klaus Graf.
Die Bilderspende ist was Großartiges, ohne jede Frage! Und von mir ein
ausdrückliches Danke an alle, die daran beteiligt waren. Aber in Zukunft
bitte etwas mehr Sorgfalt in Sachen Bildrechte!
Wer hier über die nette Spende meckert, wird gern ins Abseits gestellt, ich
finde die Spende toll, habe aber Bedenken. Bei DÜP würden so ziemlich alle
Bilder durchfallen... Aber sie sind ja auf Commons.
Gruß Ralf
Am 21. Dezember 2008 21:15 schrieb ChrisiPK <chrisipk(a)gmail.com>om>:
Man kann
natürlich einen auf Berufsbedenkenträger machen, so wie Du
momentan.
Ich persönlich empfinde die Situation weitaus weniger kritisch; in 75
Jahren
hat sich das Problem sowieso gegessen... und
abgesehen davon ist mit
Sicherheit nicht jeder (nicht genannte) Rechteinhaber ein klagewütiges
*****loch, der um jeden Preis um sein Recht kämpft.
Das Urheberrecht macht uns nunmal zu Berufsbedenkenträgern. Es ist
seit Anbeginn aller Zeit Praxis in den WMF-Projekten, streng darauf zu
achten, dass wir nur sauber lizenziertes freies Material verwenden.
Das ist auch etwas, worauf sich Nachnutzer in der ganzen Welt
verlassen und auch weiterhin verlassen können sollen. Es ist gut
möglich, dass ein Urheber nicht klagt, wenn sein Bild auf WP zu sehen
ist. Möglich auch, dass er es dort gar nicht findet. Da wir aber für
alle Werke die kommerzielle Nachnutzbarkeit fordern, ist es gut
möglich, dass sein Bild einmal im Fernsehen auftaucht. Wenn er es da
sieht und dann rauskommt, dass wir es hier der Öffentlichkeit frei
zugänglich machen, kann es gut sein, dass er uns verklagt. Daher
müssen wir von vorneherein darauf achten, dass die Lizenzierung aller
bei uns gehosteten Dateien sauber ist.
Beim Bundesarchiv-Deal wurde hierauf offenbar kein Wert gelegt. Es
gibt eine Menge Bilder, an denen das Bundesarchiv gar keine Rechte
haben kann, bzw. bei denen es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass das
Bundesarchiv die Rechte daran hat. Ich verlange vom Bundesarchiv auch
gar nicht, hier bis ins Detail für jedes Bild zu recherchieren, dazu
ist dort wohl nicht die Manpower vorhanden. Aber es sollte doch bitte
erlaubt sein, Zweifel an der Lizenzierung der Bilder zu äußern, ohne
direkt vom Verein "Bitte AGF anwenden!" zu hören. Es ist nunmal so,
dass viele Archive behaupten, die Rechte an Bildern in ihrem Besitz zu
haben, auch wenn das oft nicht der Fall ist. Gerade in Fällen, wo die
Nutzunsrechinhaberschaft des Bundesarchivs sehr zweifelhaft erscheint,
sollten wir mutig genug sein, da nochmal nachzuhaken oder das Bild
ggf. auch zu löschen. AGF funktioniert vielleicht in WMF-Projekten,
aber leider nicht vor dem Gesetz, wie von Klaus bereits ausgeführt.
Grüße,
ChrisiPK
2008/12/21 Marco Schuster <marco(a)harddisk.is-a-geek.org>rg>:
> 2008/12/17 Klaus Graf <klausgraf(a)googlemail.com>
>
>> Wir wollen freie Inhalte schaffen und nicht Inhalte,
>> die ein Archiv fuer sich beansprucht und uns gnaedigerweise mitteilt.
>> Nachnutzer ziehen die ***karte, denn es gibt keinen gutglaeubigen
>> Erwerb von Nutzungsrechten, und ob die Kosten der Rechtsverfolgung
>> dann vom Bundesarchiv wiedergeholt werden koennen, ist mehr als
>> zweifelhaft.
>
>
Man kann natürlich einen auf Berufsbedenkenträger
machen, so wie Du
momentan.
Ich persönlich empfinde die Situation weitaus weniger kritisch; in 75
Jahren
hat sich das Problem sowieso gegessen... und
abgesehen davon ist mit
Sicherheit nicht jeder (nicht genannte) Rechteinhaber ein klagewütiges
*****loch, der um jeden Preis um sein Recht kämpft.
>
>
> Marco
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