Hallo ihrs,
Ich habe auf meta unter http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen/Sammlung jetzt mal die Fragensammlung untergebracht, die unsere Rechtsanwälte aus den Wiki-Seiten extrahiert haben.
Bitte lest euch das durch, ob das so in Ordnung geht. Große Änderungen möchte ich nicht mehr dran machen, es ist eher die Frage, ob wir bestimmte Fragen weglassen können oder was ganz ganz wichtiges vergessen wurde. Hinter jeder Frage steht jedesmal die veranschlagte Stundenzahl, aus der sich der Gesamtpreis errechnet (Die Details möchte ich hier nicht ausbreiten, es liegt jedenfalls im Rahmen des von uns finanzierbaren).
Die nächsten Schritte wären dann, dass wir innerhalb der nächsten zwei Wochen auf der nächsten Vorstandssitzung über die Ausgaben beschließen und das Gutachten in Auftrag geben.
viele Grüße, elian
Elisabeth Bauer schrieb:
Bitte lest euch das durch, ob das so in Ordnung geht. Große Änderungen möchte ich nicht mehr dran machen, es ist eher die Frage, ob wir bestimmte Fragen weglassen können oder was ganz ganz wichtiges vergessen wurde.
Ob wir die Wappenfrage dort auch noch mal explizit ansprechen sollten?
Rainer
Am 01.11.2004 um 20:30 schrieb Rainer Bielefeld:
Elisabeth Bauer schrieb:
Bitte lest euch das durch, ob das so in Ordnung geht. Große Änderungen möchte ich nicht mehr dran machen, es ist eher die Frage, ob wir bestimmte Fragen weglassen können oder was ganz ganz wichtiges vergessen wurde.
Ob wir die Wappenfrage dort auch noch mal explizit ansprechen sollten?
Ich denke die Wappenfrage sollte ein Teil dieser Bildfrage sein:
"Unter welchen Bedingungen können Screenshots von Computerprogrammen, Fotografien von Buchcovern, Abbildungen von Briefmarken, Münzen und Banknoten, einzelnen Donald-DuckFiguren, u.ä. zur Erläuterung und Illustration von Artikeln in Wikipedia verwendet werden? 1"
Ich würde zumindest "Wappen" nochmals ausdrücklich in diese Frage aufnehmen, da auf dieser Liste ewig mit juristischen Halbwissen herumargumentiert wurde und viel wertvolle Zeit dafür verschwendet wurde. Außerdem betrifft es jeden Stadt- / Bundesland- / Land-Artikel in der WP. Eine nicht gerade zu unterschätzende Anzahl von Artikeln.
Grüße Tom
Quoting Thomas Hirschvogel tom@hirschvogel.org:
Ich würde zumindest "Wappen" nochmals ausdrücklich in diese Frage aufnehmen, da auf dieser Liste ewig mit juristischen Halbwissen herumargumentiert wurde und viel wertvolle Zeit dafür verschwendet wurde. Außerdem betrifft es jeden Stadt- / Bundesland- / Land-Artikel in der WP. Eine nicht gerade zu unterschätzende Anzahl von Artikeln.
und familienwappen
Elvis(untot) -- Todays Experiment.... FAILED.
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Am Montag 01 November 2004 18:34 schrieb Elisabeth Bauer:
Die nächsten Schritte wären dann, dass wir innerhalb der nächsten zwei Wochen auf der nächsten Vorstandssitzung über die Ausgaben beschließen und das Gutachten in Auftrag geben.
In wieweit das veröffentlicht wird, sollte aber vorher gut durchdacht werden. Wir müssen anderen ja keine Vorlage für Klagen gegen uns liefern.
--Ivo Köthnig
On Tuesday, November 02, 2004 11:31 AM Ivo Köthnig koethnig@web.de wrote:
Am Montag 01 November 2004 18:34 schrieb Elisabeth Bauer:
Die nächsten Schritte wären dann, dass wir innerhalb der nächsten zwei Wochen auf der nächsten Vorstandssitzung über die Ausgaben beschließen und das Gutachten in Auftrag geben.
In wieweit das veröffentlicht wird, sollte aber vorher gut durchdacht werden. Wir müssen anderen ja keine Vorlage für Klagen gegen uns liefern.
Die Antworten werden sicher nicht ohne vorherige Prüfung der Konsequenzen für einzelne Autoren bzw. Wikimedia veröffentlicht. Ebenso klar ist aber hoffentlich auch, dass wir uns alle an geltendes Recht halten wollen und insofern nicht grundsätzlich etwas gegen eine Veröffentlichung spricht - im Zweifel eben erst nachdem eventuell durch die Antworten zu Tage geförderte Rechtsverstöße kurzfristig abgestellt wurden.
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://opengeodb.de http://wikipedia.de :: http://wikimedia.de
In wieweit das veröffentlicht wird, sollte aber vorher gut durchdacht werden. Wir müssen anderen ja keine Vorlage für Klagen gegen uns liefern.
Die Antworten werden sicher nicht ohne vorherige Prüfung der Konsequenzen für einzelne Autoren bzw. Wikimedia veröffentlicht. Ebenso klar ist aber hoffentlich auch, dass wir uns alle an geltendes Recht halten wollen und insofern nicht grundsätzlich etwas gegen eine Veröffentlichung spricht - im Zweifel eben erst nachdem eventuell durch die Antworten zu Tage geförderte Rechtsverstöße kurzfristig abgestellt wurden.
Naja! Irgendwie habe ich geahnt, dass die Bemerkung überflüssig ist :-). Aber vorsichtig ist der Elefant in der Mutter der Porzelankiste (oder so ähnlich).
--Ivo Köthnig
"Wie ist mit der Namensnennung im Rahmen der GNU-FDL umzugehen, wenn Artikel anonym erstellt wurden?"
Diese Frage sollte noch ergänzt werden um die Frage, ob IPs als anonym betrachtet werden können. Und vor allem, ob wir da irgendwie drauf hinweisen müssen, um das so auslegen zu können.
Generell sollte bei den Fragen stärker darauf geachtet werden, was wir technisch tatsälich machen (in dem Fall also IPs speichern), wie wir das dann auslegen (in dem Fall also als anonyme Bearbeitung) und ob diese Auslegung überhaupt zulässig ist, bzw. unter welchen Voraussetzungen.
Letztlich stört sich ein Kläger ja an einer technischen Umsetzung und kaum daran, wie wir etwas auslegen (dann müsste er ja schon fast unserer Auffassung folgen und würde garnicht klagen.)
"In welchen Fällen dürfen freme Photos in Wikipedia genutzt werden?" ^^typo! :-)
Ich darf die Seite ja scheinbar nicht ändern!
--Ivo Köthing
Ivo Köthnig koethnig@web.de writes:
Diese Frage sollte noch ergänzt werden um die Frage, ob IPs als anonym betrachtet werden können. Und vor allem, ob wir da irgendwie drauf hinweisen müssen, um das so auslegen zu können.
Ich würde mal vermuten, daß man IPs nur eine gewisse Zeit lang speichern darf. Ich bin aber kein Datenschutzexperte...
On Mon, 01 Nov 2004 18:34:29 +0100 Elisabeth Bauer elian@djini.de wrote:
Hallo ihrs,
Ich habe auf meta unter
http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen/Sammlung
jetzt mal die Fragensammlung untergebracht, die unsere Rechtsanwälte aus den Wiki-Seiten extrahiert haben.
Ich kann nicht erkennen, dass meine stundenlange Muehe mit dem Strukturieren der Rechtsfragen irgendeinen Nutzen gestiftet hat, denn die Liste der Rechtsfragen lässt keinerlei Gespür für die rechtliche Problematik und die dort konkret aufgezeigten Faelle erkennen. Ich bereue jede Minute, die ich dafuer investiert habe. Man vergleiche etwa http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen mit obiger Adresse. Dagegen finden sich in der "amtlichen Sammlung" des Vereins Fragen, die ich als Lachnummer einschaetze.
"Sind Wikipedia-Artikel, die anonym erstellt wurden, überhaupt urheberrechtlich geschützt?"
Wenn man mir 500 Euro zahlt, koennte ich, falls ich eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz besaesse, antworten: Der urheberrechtliche Schutz entsteht, falls die noetige Schoepfungshoehe erreicht wird, automatisch und bedarf keiner formalen Voraussetzungen wie Registrierung oder hier Nennung des Urhebers. Das deutsche Recht geht in § 66 UrhG von der Existenz anonymer und pseudonymer Werke aus. usw.
"Welche Rechte Dritter können durch Reproduktion gemeinfreier Texte und Bilder entstehen?" Was sollen das fuer Rechte sein? So ist diese Frage in jeder Hinsicht unpraezise.
"Wann sind Texte oder Bilder gemeinfrei? [public domain, Ablauf der Schutzfrist]" Fuer so etwas braucht man auch keinen Anwalt, das kann man in allgemeiner Form jedem guten Kommentar nachlesen (oder etwa in [[Bildrechte]] mit Diskussionsseite). Gleiches gilt fuer die Grundsatzfrage: "Wie sind Photos urheberrechtlich geschützt?"
"Sind Zitaten- und Aphorismensammlungen zulässig, wenn die Texte urheberrechtlich geschützten Werken entnommen werden?" Die Rechtslage ist aufgrund der Rspr. des BGH (Handbuch moderner Zitate) absolut eindeutig und die Antwort kann nur NEIN lauten. Man vergleiche dagegen die differenziertere Fragestellung aus der Strukturierung: "Das Schwesterprojekt Wikiquote (http://de.wikiquote.org/) nimmt Zitate noch lebender Personen und solche Zitate auf, deren Urheber noch nicht 70 Jahre tot sind, die also möglicherweise einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Wie kann angesichts der Ende 2003 Zitate- und Aphorismensammlungen erschütterten Abmahnpraxis von Rechtsnachfolgern (insbesondere von de:Erich Kästner) und Rechtsanwälten eine möglichst risikolose Weiterführung des Projekts garantiert werden?"
Ich halte die vorliegende Fragesammlung also fuer weithin unbrauchbar, werde aber kuenftig jeden Versuch unterlassen, konstruktiv auf dem Feld mit dem Verein zusammenzuarbeiten.
Klaus Graf
Klaus Graf schrieb:
Ich kann nicht erkennen, dass meine stundenlange Muehe mit dem Strukturieren der Rechtsfragen irgendeinen Nutzen gestiftet hat, denn die Liste der Rechtsfragen lässt keinerlei Gespür für die rechtliche Problematik und die dort konkret aufgezeigten Faelle erkennen. Ich bereue jede Minute, die ich dafuer investiert habe.
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Fuer so etwas braucht man auch keinen Anwalt, das kann man in allgemeiner Form jedem guten Kommentar nachlesen (oder etwa in [[Bildrechte]] mit Diskussionsseite).
Der Verein wird sicherlich bei den nächsten anstehenden Rechtsfragen sie direkt in Erwägung ziehen - ihre Beiträge sind meist fachlich versiert. Dass sie völlig subjektiv gefärbt und in einem rotzigen Ton verfasst sind dürfte nicht stören, wenn wir einfach "Rechtliches Gutachten" dazu schreiben.
Ich halte die vorliegende Fragesammlung also fuer weithin unbrauchbar, werde aber kuenftig jeden Versuch unterlassen, konstruktiv auf dem Feld mit dem Verein zusammenzuarbeiten.
Ich hoffe, die Betonung liegt nicht auf '''konstruktiv zusammen'''-arbeiten. Könnte man manchmal annehmen.
Mit flamingen Grüßen Jakob Voß
Klaus Graf wrote:
Ich halte die vorliegende Fragesammlung also fuer weithin unbrauchbar, werde aber kuenftig jeden Versuch unterlassen, konstruktiv auf dem Feld mit dem Verein zusammenzuarbeiten.
Dass die Fragensammlung nicht deinen Erwartungen entspricht, halte ich für bedauerlich, allerdings machen deine Ausfälle auf der Mailingliste es einem nicht gerade leicht, mit dir zusammenzuarbeiten.
Für konstruktive Kritik bin ich dankbar - schließlich soll die Fragensammlung allen zu Gute kommen. Aber mit dem, was du hier abziehst, kann ich nichts anfangen. Das bringt uns keinen Schritt weiter.
viele Grüße, elian