Unterliegt das selbstgefertigte Abbild eines Produktes einem Copyright? Im speziellen: Muss ich für die Verwendung einer eingescannten Titelseite eines Buches beim Verlag ein Genehmigung einholen?
--- "Die Verfassung eines Staates solle so sein, dass sie die Verfassung des Bürgers nicht ruiniere." (Stanislaw Jerzy Lec)
Unterliegt das selbstgefertigte Abbild eines Produktes einem Copyright? Im speziellen: Muss ich für die Verwendung einer eingescannten Titelseite eines Buches beim Verlag ein Genehmigung einholen?
Ich denke schon, da es ja auch da Designer das Layout, Fotographen oder Zeichner die Bilder erstellt habem und die ein Copyright auf dieses Werk haben, was sie meist an den Verlag abgetretten haben.
Stefab
Stefan Kühn kuehns@uni-trier.de wrote:
Unterliegt das selbstgefertigte Abbild eines Produktes einem Copyright? Im speziellen: Muss ich für die Verwendung einer eingescannten Titelseite eines Buches beim Verlag ein Genehmigung einholen?
Ich denke schon, da es ja auch da Designer das Layout, Fotographen oder Zeichner die Bilder erstellt habem und die ein Copyright auf dieses Werk haben, was sie meist an den Verlag abgetretten haben.
Stefab
Wenn ich das komplette Cover des Buches abbilde, seinen Titel nenne und die ISBN angebe, entspricht das meiner Meinung nach rechtlich einer Kurzrezension, die keiner Genehmigung des Verlages bedarf. Auf der selben rechtlichen Grundlage stellen doch auch Online-Buchhandlungen Titelscans ins Netz.
Damit sollte die Verwendung des Titelcovers eines Buches mit einer Portraitaufnahme wie zum Beispiel bei http://de.wikipedia.org/upload/9/9d/Ulbricht_walter_klein.jpg auf der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Ulbricht rechtlich abgesichert sein.
.Sebastian
--- "Es gibt Menschen, die bringen alle schönen und heroischen Taten fertig, nur eine nicht: sich zu enthalten, den Unglücklichen von ihrem Glück zu erzählen." (Mark Twain)
Hallo Mailingliste,
On Montag, 13. Oktober 2003, you wrote:
SW> Wenn ich das komplette Cover des Buches abbilde, seinen Titel nenne und die SW> ISBN angebe, entspricht das meiner Meinung nach rechtlich einer SW> Kurzrezension, die keiner Genehmigung des Verlages bedarf. Auf der selben SW> rechtlichen Grundlage stellen doch auch Online-Buchhandlungen Titelscans ins SW> Netz.
SW> Damit sollte die Verwendung des Titelcovers eines Buches mit einer SW> Portraitaufnahme wie zum Beispiel bei SW> http://de.wikipedia.org/upload/9/9d/Ulbricht_walter_klein.jpg auf der Seite SW> http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Ulbricht rechtlich abgesichert sein.
Lies dir mal http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Meinungsbild%20Urheberrecht durch.
MfG Daniel
Daniel Herding DHerding@gmx.de wrote:
On Montag, 13. Oktober 2003, you wrote:
Wenn ich das komplette Cover des Buches abbilde, seinen Titel nenne und die ISBN angebe, entspricht das meiner Meinung nach rechtlich einer Kurzrezension, die keiner Genehmigung des Verlages bedarf. Auf der selben rechtlichen Grundlage stellen doch auch Online-Buchhandlungen Titelscans ins Netz.
Damit sollte die Verwendung des Titelcovers eines Buches mit einer Portraitaufnahme wie zum Beispiel bei http://de.wikipedia.org/upload/9/9d/Ulbricht_walter_klein.jpg auf der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Ulbricht rechtlich abgesichert sein.
Lies dir mal http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Meinungsbild%20Urheberrecht durch. Daniel
Ich kann den dort genannten Argumenten folgen und entferne die entsprechenden Bilder wieder. .Sebastian
"Sebastian Wallroth" sebastian@wallroth.de writes:
Unterliegt das selbstgefertigte Abbild eines Produktes einem Copyright?
Wahrscheinlich, aber man kannst es zitieren. Ein Zitat benötigt man zum Beispiel, um eine Meinung zu belegen.
Im speziellen: Muss ich für die Verwendung einer eingescannten Titelseite eines Buches beim Verlag ein Genehmigung einholen?
Das wäre wahrscheinlich ein Großzitat; Großzitate sind eigentlich nur im wissenschaftlichen Kontext erlaubt.
Wenn du fragst, wird der Verlag es (komplette Titelseite) wahrscheinlich erlauben, da es ja kostenlose Werbung ist.