_huehn-ml@arcor.de_ (mailto:huehn-ml@arcor.de) wrote:
sisal13@aol.com wrote
Nun mag mir doch mal jemand beantworten, wie denn der angeblich in seinen
Rechten Verletzte nachweisen will, dass es sich tatsächlich um seine
Daten
handelt. Schließlich kann doch jeder unter dem Namen Emil Kurz oder Peter
Krull
oder unter jedem anderen vorgeblichen Klarnamen einen Account einrichten.
Wie
also kann also "Emil Kurz" nachweisen, dass er tatsächlich der Nutzer
"Emil
Kurz" ist, der den Account angelegt und die Einträge vorgenommen hat.
Er erklärt es einfach.
Was ist wohl wahrscheinlicher; daß ich mich spaßeshalber beschwere über einen Eintrag, der sich nicht auf mich bezieht und nur zufällig meinen Namen hat, oder daß es vielleicht doch meine Daten sind?
Da zu entscheiden, wer recht hat, ist ja wohl in der Regel sehr simpel.
Thomas
Bloße Wahrscheinlichkeit ist noch kein Beweis. Eigentlich sind auch diese Klarnamen nicht wirklich einer bestimmten Person zuzuordnen.
Aber nun gut. Vielleicht beschwert sich ja auch einmal jemand, unter dessen Klarnamen ein Dritter einen Account eingerichtet hat. Sollte man da nicht Klarnamen als Accounts und deren Offenbarung auf Benutzerseiten verbieten, um für die vielleicht erforderliche Anonymisierung relevanter Benutzerdaten zu sorgen?
Andererseits: Stellt jemand der unter seinem Klarnamen einen Account eröffnet oder den Namen selbst offenbart nicht mutwillig eine Verbindung zu den ansonsten anonymisierten Daten her und muss dann die Konsequenzen selbst tragen? Schließlich gibt er die Daten freiwillig preis?
Gruß Sisal
Sisal13@aol.com wrote:
Ich gebs auf.
Bei sowas
Bloße Wahrscheinlichkeit ist noch kein Beweis. Eigentlich sind auch diese Klarnamen nicht wirklich einer bestimmten Person zuzuordnen.
und sowas
Andererseits: Stellt jemand der unter seinem Klarnamen einen Account eröffnet oder den Namen selbst offenbart nicht mutwillig eine Verbindung zu den ansonsten anonymisierten Daten her und muss dann die Konsequenzen selbst tragen? Schließlich gibt er die Daten freiwillig preis?
sehe ich keine Diskussionsgrundlage für uns.
Thomas
Sisal13@aol.com schrieb:
Andererseits: Stellt jemand der unter seinem Klarnamen einen Account eröffnet oder den Namen selbst offenbart nicht mutwillig eine Verbindung zu den ansonsten anonymisierten Daten her und muss dann die Konsequenzen selbst tragen? Schließlich gibt er die Daten freiwillig preis?
Ja, aber es unterliegt seiner Kontrolle. Wer 2003 einen Account bei Wikipedia eröffnete, hatte es in der Hand, bei Berücksichtigung der existierenden Auswertungstools zu entscheiden, ob er sich mit seinem Klarnamen anmeldet (was auch urheberrechtlich relevant ist) oder nicht. Wenn er diese Entscheidung zugunsten des Klarnamens getroffen hat, kann man 2006 nicht einfach sagen: Auf bestimmten Gründen sind jetzt viel mehr und viel persönlichere Auswertungen auch mit den Daten aus 2003 möglich, die Rückschlüsse auch über das Privatleben erlauben, die 2003 so nicht oder nur mit unverhältnismäßig viel Aufwand möglich waren - das hättest du 2003 doch absehen können, Pech gehabt. Genauso ist übrigens auch der Gedankengang beim BDSG.
Matthias
Matthias Walliczek schrieb:
Wer 2003 einen Account bei Wikipedia eröffnete, hatte es in der Hand, bei Berücksichtigung der existierenden Auswertungstools zu entscheiden, ob er sich mit seinem Klarnamen anmeldet (was auch urheberrechtlich relevant ist) oder nicht.
Nein, umgekehrt! Noch in 2003 war Wikipedia ein Avantgardeprojekt dessen sämtliche Benutzer damit einverstanden waren, dass die Software stets und täglich unter Weiterentwicklung war. Und wenn auch nicht sämtliche, dann zu letzt Uli. Die künftige Funktion konnte sich unmöglich auf die damalige einschränken.
Ich (Benutzer:LA2) war hier (damals deutsche.wikipedia.com) in Mai 2001, Uli in Dezember 2002. Wie der Rote Baron stürzten wir uns ganz bewusst und glücklich in die Gefahr. Wir waren keine passagiere unterwegs nach Mallorca. Ich bin das noch nicht.