Nachdem ich heute eine Wikipedia auf DVD in CHIP gesehen habe, moechte ich in Erinnerung rufen, dass unzufriedene Nutzer [1] diesem Projekt erheblich schaden koennen, wenn sie sich auf unseren viel zu laxen Umgang mit der GNU FDL berufen. Ausserdem schadet es unserer Rechtsposition bei der Bekaempfung unrechtmaessiger Nutzungen, wenn wir uns selbst nicht an unsere Lizenz halten. Daher sollte eine Arbeitsgruppe DRINGEND die Wikipedia und ihre von uns verantworteten Ableitungen (Reader, CD usw.) nach Massgabe der folgenden Punkte durchforsten.
Es wird im uebrigen um Mitteilung gebeten, ob ungefaehr ein Termin hinsichtlich des Vorliegens des Rechtsgutachtens genannt werden kann.
[1] Siehe etwa http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Beschwerde_gegen_alle... mit Stellungnahme von Bernhard Reiter zur Frage der Loeschung von Artikeln. Dass geloeschte Inhalte intern sichtbar bleiben ist unter Lizenzgesichtspunkten problematisch.
Problematische Punkte
* Urhebernennung bei Textspenden Dritter
Es existiert dazu keine verbindliche Konvention. Am sinnvollsten waehlt man dazu die Diskussionsseite, moeglich waere auch der Artikel selbst (s. Artikel Carové). Es ist ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf der Wikipedia-CD diese Informationen wegfielen.
* Urhebernennung bei Bildern
Es ist ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf der CD nicht die Angaben der Bildbeschreibungsseiten vorhanden sind.
* Urhebernennung bei Uebersetzungen
Es genuegt meines Erachtens nicht, sich mit der Existenz eines Interwikilinks (moeglicherweise eines von vielen) zu begnuegen. Siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Kandidaten_f%C3%BCr_exzellente_Artike... Bei Uebernahme von uebersetzten Artikeln in Wikireader usw. ist sicherzustellen, dass die Urhebernennung und die transparente Kopie (eine maschinenlesbare Kopie in einem Standardformat) gewaehrleistet sind.
* Verfahren bei Zusammenfuegungen
Werden Textteile in andere Artikel eingefuegt, so muss dies ebenfalls Urhebernennung (Versionsgeschichte) und transparente Kopie beruecksichtigen. Dies gilt auch, wenn ein Artikel geloescht und sein Inhalt in einen anderen eingefuegt wird. Bei der Loeschen von Versionen insbesondere wg. URV, das neuerdings moeglich ist, kann es sehr leicht vorkommen, dass Lizenzverstoesse durch die Loeschenden vorgenommen werden. Diese sind aber nicht akzeptabel.
* Transparente Kopie als Link
Waehrend man bei "unseren" Servern argumentieren kann, dass es sich um das gleiche Angebot handelt, stellt sich die Frage, ob man sich bei Offlineprodukten wie Readern oder der CD mit einem Internetlink begnuegen darf.
* Urhebernennungen
Es muss sichergestellt sein, dass man automatisiert bei hunderten Autoren die "five of the principal authors" angeben kann.
Klaus Graf
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Beschwerde_gegen_all e_Admins mit Stellungnahme von Bernhard Reiter zur Frage der Loeschung von Artikeln. Dass geloeschte Inhalte intern sichtbar bleiben ist unter Lizenzgesichtspunkten problematisch.
Nein. Warum? Die Lizenz gibt niemandem ein *Recht* auf Veröffentlichung.
- Urhebernennung bei Textspenden Dritter
Es existiert dazu keine verbindliche Konvention. Am sinnvollsten waehlt man dazu die Diskussionsseite, moeglich
Nein. Am Sinnvollsten wählt man dazu die Zusammenfassungszeile beim Einstellen.
waere auch der Artikel selbst (s. Artikel Carové). Es ist ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf der Wikipedia-CD diese Informationen wegfielen.
Dann ist ^das Problem nämlich keins mehr.
Es ist ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf der CD nicht die Angaben der Bildbeschreibungsseiten vorhanden sind.
Is ja gut. Haben wir nun oft genug gehört. Was soll man denn nun Deiner Meinung nach tun? Die CD einstampfen?
- Urhebernennung bei Uebersetzungen
Sollte man vielleicht mal wirklich ein Verfahren überlegen. Das bisherige "aus en:" läuft aber unter "Gentleman Agreement" innerhalb der Wikimedia-Autoren. Grundsätzlich mögliches vorgehen: Englischen Text komplett einkopieren, in Zusammenfassungszeile fünf Hauptautoren angeben, speichern, erst dann übersetzen.
Werden Textteile in andere Artikel eingefuegt, so muss dies ebenfalls Urhebernennung (Versionsgeschichte) und transparente Kopie beruecksichtigen.
Ersteres ja, zweiteres nein. Die transparente Kopie ist der zusammengefügte Artikel. Das Original (aus dem ich kopiert habe) muss ich nicht mehr als transparente Kopie vorhalten, nur das neue zusammengeführte Werk.
Dies gilt auch, wenn ein Artikel geloescht und sein Inhalt in einen anderen eingefuegt wird. Bei der Loeschen von Versionen insbesondere wg. URV, das neuerdings moeglich ist, kann es sehr leicht vorkommen, dass Lizenzverstoesse durch die Loeschenden vorgenommen werden.
Kann es nicht. Warum?
- Transparente Kopie als Link
Waehrend man bei "unseren" Servern argumentieren kann, dass es sich um das gleiche Angebot handelt, stellt sich die Frage, ob man sich bei Offlineprodukten wie Readern oder der CD mit einem Internetlink begnuegen darf.
ein Offline-Angebot hat sich an die volle Lizenz zu halten. War schon immer so.
- Urhebernennungen
Es muss sichergestellt sein, dass man automatisiert bei hunderten Autoren die "five of the principal authors" angeben kann.
Technisch machbar, Umsetzung sowohl von der Programmierung wie der benötigten Rechenleistung höchst aufwendig. Fragt sich, warum Wikimedia geld ausgeben soll, damit der Downstream die Autoren automatisiert finden kann. Muss er die halt von Hand raussuchen.
Uli
Hallo Ulrich Fuchs,
am Freitag, 7. Januar 2005 um 11:39 schriebst du:
Es muss sichergestellt sein, dass man automatisiert bei hunderten Autoren die "five of the principal authors" angeben kann.
Technisch machbar, Umsetzung sowohl von der Programmierung wie der benötigten Rechenleistung höchst aufwendig. Fragt sich, warum Wikimedia geld ausgeben soll, damit der Downstream die Autoren automatisiert finden kann. Muss er die halt von Hand raussuchen.
Nein. Das von Hand rauszusuchen ist eine unzumutbare Sträflingsarbeit für jeden Nutzer. Die Versionsgeschichten bestehen bei den meisten Artikeln aus einem Wust von Miniatur- und Nulledits, die nur weißes Rauschen erzeugen und eine vernünftige Arbeit damit fast unmöglich macht. Es ist selbst für einen erfahrenen Wikipedianer oft unmöglich, herauszufinden wer dort überhaupt zu den *Autoren* gezählt werden kann.
Jede substantielle Hinzufügung wird doch im Laufe der Zeit erstickt unter einem Wust von Miniedits. Einer korrigiert einen echten Rechtschreibfehler, ein anderer Besserwisser korrigiert ein ß zum ss, der nächste macht es rückgängig, der nächste fügt eine Kategorie ein, der übernächste korrigiert sie, dann kommt ne Navigationsleiste, dann noch eine, jemand fügt einen absolut sinnlosen Wikilink ein, der nächste glaubt, einen Dreizeiler mit Zwischenüberschriften strukturieren zu müssen, die Botvandalen machen etwas Quelltextkosmetik usw. usf.
Das ist die ganz normale Lebensgeschichte eines Artikels, dazu braucht es nicht einmal einen Editwar. Da noch einen substantiellen Autoren herauszufinden, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Eine Software, die hier die $fünf Haupt*autoren* herausfiltert und angibt, wäre IMHO eine wertvolle Hilfe.
Anathema wikipedia@web.de writes:
Nein. Das von Hand rauszusuchen ist eine unzumutbare Sträflingsarbeit für jeden Nutzer.
Ist es eigentlich nicht. Folgendes muß man machen, um auf der sicheren Seite zu sein:
1. Herausfinden, welche Autoren bezogen auf welche Zeiträume "dicke Brocken" (mehr als 10 Zeilen am Stück) beigetragen haben. Dabei sollte man möglichest die sog. Edit-Wars erkennen und ignorieren.
2. Herausfinden, welche Autoren mehr als ca. 10 Beiträge geliefert haben, die mindestens einen Satz (mit 8-10 Wörtern) lang sind.
Die maschinell zu ermittelnden Ergebnisse sind jeden Monat oder jedes halbe Jahr auf einer zum Artikel gehörigen read-only-Seite einzutragen.
Anmerkung: Kleinänderungen und das bloße Einstreuen von einzelnen Fakten sind vom UR nicht besonders geschützt.
On Fri, 7 Jan 2005 11:39:15 +0100 Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de wrote:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Beschwerde_gegen_all
e_Admins mit Stellungnahme von Bernhard Reiter zur Frage
der
Loeschung von Artikeln. Dass geloeschte Inhalte intern sichtbar bleiben ist unter Lizenzgesichtspunkten problematisch.
Nein. Warum? Die Lizenz gibt niemandem ein *Recht* auf Veröffentlichung.
Uli, es aergert mich immer wieder, mit welcher apodiktischen Nonchalance du deine hoechstpersoenlichen Ansichten hier als allgemein gueltig ausgibst.
Im Fall von Textspenden Dritter koennen wir nicht einerseits um solche werben, andererseits aber dann nach Belieben loeschen. Aber das ist eine etwas andere Problematik.
Die interne Zugaenglichkeit geloeschter Beitraege stellt eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung dar, da angesichts der grossen Zahl von Admins, die Zugriff darauf haben, eine persoenliche Verbundenheit nicht mehr gegeben ist und die Nutzung daher "oeffentlich" ist (auch wenn die allgemeine Oeffentlichkeit ausgeschlossen ist), was die strikte Einhaltung der GNU FDL zur Folge haben muss. Ich will das nicht absolut hochspielen, aber ich finde es absolut inakzeptabel, zu leugen, dass hier ein Problem bestehen koennte.
- Urhebernennung bei Textspenden Dritter
Es existiert dazu keine verbindliche Konvention. Am sinnvollsten waehlt man dazu die Diskussionsseite,
moeglich
Nein. Am Sinnvollsten wählt man dazu die Zusammenfassungszeile beim Einstellen.
Das ist eine unbelegte persoenliche Behauptung, die mich so viel interessiert, wie wenn in China ein Sack Reis umfaellt.
waere auch der Artikel selbst (s. Artikel Carové). Es
ist
ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf der Wikipedia-CD diese Informationen wegfielen.
Dann ist ^das Problem nämlich keins mehr.
Verstehe ich nicht.
Es ist ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf
der
CD nicht die Angaben der Bildbeschreibungsseiten
vorhanden
sind.
Is ja gut. Haben wir nun oft genug gehört. Was soll man denn nun Deiner Meinung nach tun? Die CD einstampfen?
Die Weiterverbreitung der CD-Version etwa auf DVD nur lizenzkonform gestatten. So einfach ist das. Ich freue mich angesichts deiner Ignoranz schon auf die erste Schadensersatzklage eines unzufriedenen Bildautors.
- Urhebernennung bei Uebersetzungen
Sollte man vielleicht mal wirklich ein Verfahren überlegen. Das bisherige "aus en:" läuft aber unter "Gentleman Agreement" innerhalb der Wikimedia-Autoren. Grundsätzlich mögliches vorgehen: Englischen Text komplett einkopieren, in Zusammenfassungszeile fünf Hauptautoren angeben, speichern, erst dann übersetzen.
Werden Textteile in andere Artikel eingefuegt, so muss
dies
ebenfalls Urhebernennung (Versionsgeschichte) und transparente Kopie beruecksichtigen.
Ersteres ja, zweiteres nein. Die transparente Kopie ist der zusammengefügte Artikel. Das Original (aus dem ich kopiert habe) muss ich nicht mehr als transparente Kopie vorhalten, nur das neue zusammengeführte Werk.
Eine voellig absurde Missinterpretation der GNU FDL.
Dies gilt auch, wenn ein Artikel geloescht und sein Inhalt in einen anderen eingefuegt wird. Bei der Loeschen von Versionen insbesondere wg. URV, das neuerdings moeglich ist, kann
es
sehr leicht vorkommen, dass Lizenzverstoesse durch die Loeschenden vorgenommen werden.
Kann es nicht. Warum?
Bei soviel "Problembewusstsein" fehlen einem die Worte.
- Transparente Kopie als Link
Waehrend man bei "unseren" Servern argumentieren kann,
dass
es sich um das gleiche Angebot handelt, stellt sich die Frage, ob man sich bei Offlineprodukten wie Readern
oder
der CD mit einem Internetlink begnuegen darf.
ein Offline-Angebot hat sich an die volle Lizenz zu halten. War schon immer so.
- Urhebernennungen
Es muss sichergestellt sein, dass man automatisiert bei hunderten Autoren die "five of the principal authors" angeben kann.
Technisch machbar, Umsetzung sowohl von der Programmierung wie der benötigten Rechenleistung höchst aufwendig. Fragt sich, warum Wikimedia geld ausgeben soll, damit der Downstream die Autoren automatisiert finden kann. Muss er die halt von Hand raussuchen.
Das ist niemandem vernuenftig vermittelbar. Ich denke, mit zunehmender Popularitaet der Wikipedia werden auch die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der GNU FDL ansteigen, weil es fast die schlechtestmoegliche Lizenz fuer Open Content ist. Ich wuensche der Wikipedia wirklich von ganzem Herzen, dass sie mal juristisch auf die Nase faellt, damit die Erstellung einer eingaengigeren GNU-FDL-Version rasch kommt.
KG
Hallo Klaus Graf,
am Freitag, 7. Januar 2005 um 12:49 schriebst du:
Uli, es aergert mich immer wieder, mit welcher apodiktischen Nonchalance du deine hoechstpersoenlichen Ansichten hier als allgemein gueltig ausgibst.
Na ja. Das sagt ja gerade der richtige. ;-)
Nein. Am Sinnvollsten wählt man dazu die Zusammenfassungszeile beim Einstellen.
Das ist eine unbelegte persoenliche Behauptung, die mich so viel interessiert, wie wenn in China ein Sack Reis umfaellt.
Ich halte die Zusammenfassungszeile auch für die geeignetere Stelle zur Kenntlichmachung von Textspenden, Urhebern, whatever, dennn erstens ist die Zuordnung zum eingegebenen Text eindeutig und zweitens ist die Markierung nachträglich nicht mehr editierbar - zumindest nicht ohne direkten Zugriff auf die Datenbank.
Die Weiterverbreitung der CD-Version etwa auf DVD nur lizenzkonform gestatten. So einfach ist das. Ich freue mich angesichts deiner Ignoranz schon auf die erste Schadensersatzklage eines unzufriedenen Bildautors.
Von Ignoranz kann hier keine Rede sein. Wir alle hier wissen um das Problem mit der CD. Auch die Directmedia-Leute wissen es und werden beim nächsten mal sicher darauf achten. Es war eben ein Fehler, der leider passiert ist, aber der im Verhältnis zu den positiven Aspekten der CD nicht soo dramatisch ist und der nur dadurch behoben werden kann, dass die gesamte Auflage eingezogen und eingestampft wird. *das* war es was Uli sagen wollte. Trotzdem sind wie uns wohl *alle* einig, dass so etwas in Zukunft vermieden werden muß.
Dies gilt auch, wenn ein Artikel geloescht und sein Inhalt in einen anderen eingefuegt wird. Bei der Loeschen von Versionen insbesondere wg. URV, das neuerdings moeglich ist, kann es sehr leicht vorkommen, dass Lizenzverstoesse durch die Loeschenden vorgenommen werden.
Kann es nicht. Warum?
Bei soviel "Problembewusstsein" fehlen einem die Worte.
Auch ich sehe das Problem hier nicht. Bitte hilf mir auf die Sprünge!
On Fri, 7 Jan 2005, Klaus Graf wrote:
On Fri, 7 Jan 2005 11:39:15 +0100 Ulrich Fuchs wrote:
Klaus Graf wrote:
- Urhebernennung bei Textspenden Dritter
Es existiert dazu keine verbindliche Konvention. Am sinnvollsten waehlt man dazu die Diskussionsseite,
Nein. Am Sinnvollsten wählt man dazu die Zusammenfassungszeile beim Einstellen.
Das ist eine unbelegte persoenliche Behauptung, die mich so viel interessiert, wie wenn in China ein Sack Reis umfaellt.
nein, das ist keine persönliche Behauptung - es hat den Vorteil, das die Autorennennung direkt im Datensatz der Bearbeitung gespeichert wird - ich hoffe, das habe ich jetzt richtig verstanden, ansonsten bitte ich um Korrektur durch einen Fachmenschen. Wenn das also so stimmt, sollten wir das vielleicht etwas öffentlicher festhalten.
waere auch der Artikel selbst (s. Artikel Carové). Es
ist
ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf der Wikipedia-CD diese Informationen wegfielen.
Dann ist ^das Problem nämlich keins mehr.
Verstehe ich nicht.
Die Informationen fallen dann nicht weg, wenn der Artikel mit seinen gesamten Versionen übernommen wird. Ich denke, in dieser Richtung war das gemeint.
Zu den anderen Punkten bitte ich, ebenso wie von Anathema gefordert - mal um etwas Ausführlichkeit - hinter eueren persönlichen Anspielungen fehlen mir die sachlichen Informationen, die das auch für einen Laien verständlich machen.
Wieso verstößt zum Beispiel jemand, der in einem Artikel etwas löscht, evtl. gegen die Lizenz? Und in welcher Situation? Wieso muß man ein Kopie des Originals vorhalten, wenn man von da kopiert hat? Wann begehe ich beim Löschen einer Version eines Artikels einen Lizenzverstoß?
Ich gönne der Wikipedia rechtliche Probleme ehrlich gesagt nicht wirklich und wäre froh, wenn ihr euren Streit etwas sachgebundener und laienverständlicher ausführen könntet, denn er ist durchaus interessant.
Schorsch (schusch)
On Fri, 7 Jan 2005 14:28:01 +0100 (CET) Schorschi schosch@snafu.de wrote:
On Fri, 7 Jan 2005, Klaus Graf wrote:
On Fri, 7 Jan 2005 11:39:15 +0100 Ulrich Fuchs wrote:
Klaus Graf wrote:
- Urhebernennung bei Textspenden Dritter
Es existiert dazu keine verbindliche Konvention. Am sinnvollsten waehlt man dazu die Diskussionsseite,
Nein. Am Sinnvollsten wählt man dazu die Zusammenfassungszeile beim Einstellen.
Das ist eine unbelegte persoenliche Behauptung, die
mich so
viel interessiert, wie wenn in China ein Sack Reis umfaellt.
nein, das ist keine persönliche Behauptung - es hat den Vorteil, das die Autorennennung direkt im Datensatz der Bearbeitung gespeichert wird - ich hoffe, das habe ich jetzt richtig verstanden, ansonsten bitte ich um Korrektur durch einen Fachmenschen. Wenn das also so stimmt, sollten wir das vielleicht etwas öffentlicher festhalten.
Diese Informationen sind in der CD auch weggefallen. Fuer einen laengeren Urhebervermerk womoeglich mit Quellenangabe - vgl. auch die "invariant sections" - ist in der Zusammenfassungszeile kein Platz. Nutzer nehmen diese Zusammenfassungszeile meines Erachtens weniger haeufig zur Kenntnis als einen Vermerk im Artikel oder auf der Diskussionsseite. Befindet sich ein Urhebervermerk bereits im Artikel oder auf der Diskussionsseite, so muesste nachtraeglich eine Zusammenfassungszeile zu einer juengeren Version mit diesen Angaben fingiert werden. Es kann nicht darum gehen, was fuer uns pragmatisch sinnvoll ist, sondern einzig und allein darum, was von der GNU FDL zwingend geboten ist. Bei allen Auslegungsstreitigkeiten gibt es einige "essentials" und dazu zaehlt die Weitergabe der "copyright notice".
Nur am Rande sei auf die Problematik verwiesen, dass die GNU FDL auch vorschreibt, dass der Titel beibehalten werden muss.
waere auch der Artikel selbst (s. Artikel Carové).
Es
ist
ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf der Wikipedia-CD diese Informationen wegfielen.
Dann ist ^das Problem nämlich keins mehr.
Verstehe ich nicht.
Die Informationen fallen dann nicht weg, wenn der Artikel mit seinen gesamten Versionen übernommen wird. Ich denke, in dieser Richtung war das gemeint.
Zu den anderen Punkten bitte ich, ebenso wie von Anathema gefordert - mal um etwas Ausführlichkeit - hinter eueren persönlichen Anspielungen fehlen mir die sachlichen Informationen, die das auch für einen Laien verständlich machen.
Wieso verstößt zum Beispiel jemand, der in einem Artikel etwas löscht, evtl. gegen die Lizenz? Und in welcher Situation? Wieso muß man ein Kopie des Originals vorhalten, wenn man von da kopiert hat? Wann begehe ich beim Löschen einer Version eines Artikels einen Lizenzverstoß?
Das Problem ist, dass sich verdammt wenig hier mit dieser Lizenz-Sch*** auskennen (auch ich nicht, wie ich des oefteren bekannt habe).
Wenn jemand einen eigenen Beitrag zu einem bestehenden Artikel leistet, ist das eine "modification" nach Sektion 4 GNU FDL. Traegt jemand etwas eigenes bei und zusaetzlich eine URV, wird die URV dann im Text der naechsten Version geloescht, das eigene aber beibehalten, waehrend die URV-Version ganz geloescht wird, so ist das IMHO nicht lizenzkonform.
Mit diesem Thema sollte sich eine Arbeitsgruppe beschaeftigen, zu der auch ein RA gehoeren sollte. Wenn wir einen solchen bezahlen, sollte der im uebrigen auch gefaelligst hier mitlesen und ggf. ohne Verstoss gegen sein Standesrecht im Notfall die groebsten Schnitzer richtigstellen.
Klaus Graf
Klaus Graf wrote:
Wenn jemand einen eigenen Beitrag zu einem bestehenden Artikel leistet, ist das eine "modification" nach Sektion 4 GNU FDL. Traegt jemand etwas eigenes bei und zusaetzlich eine URV, wird die URV dann im Text der naechsten Version geloescht, das eigene aber beibehalten, waehrend die URV-Version ganz geloescht wird, so ist das IMHO nicht lizenzkonform.
klar, wenn ich wegen URV 3 Versionen löschen muss, wobei zwei von Autoren stammen, die mit der URV nichts zu tun haben, aber zufällig danach gemacht wurden und diese im Artikeltext enthalten, verstosse ich zwangsläufig entweder gegen die GFDL oder gegen das Urheberrecht. Da ich aber bei ersterer eherauf Verständnis stossen werde, richte ich mich lieber nach letzterem.
mijobe
wikipede wikipede@online.de writes:
Klaus Graf wrote:
Wenn jemand einen eigenen Beitrag zu einem bestehenden Artikel leistet, ist das eine "modification" nach Sektion 4 GNU FDL. Traegt jemand etwas eigenes bei und zusaetzlich eine URV, wird die URV dann im Text der naechsten Version geloescht, das eigene aber beibehalten, waehrend die URV-Version ganz geloescht wird, so ist das IMHO nicht lizenzkonform.
klar, wenn ich wegen URV 3 Versionen löschen muss, wobei zwei von Autoren stammen, die mit der URV nichts zu tun haben, aber zufällig danach gemacht wurden und diese im Artikeltext enthalten, verstosse ich zwangsläufig entweder gegen die GFDL oder gegen das Urheberrecht. Da ich aber bei ersterer eherauf Verständnis stossen werde, richte ich mich lieber nach letzterem.
Du drückst dich kompliziert aus. Klaus Graf hat jedenfalls recht. Alle auf einer URV beruhenden Werke sind ihrerseits eine URV und müssen so schnell wie möglich entfernt werden. Im Zweifelsfall ist dabei eher mehr zu entfernen als zu wenig.
Hallo Klaus Graf,
am Freitag, 7. Januar 2005 um 15:28 schriebst du:
Wenn jemand einen eigenen Beitrag zu einem bestehenden Artikel leistet, ist das eine "modification" nach Sektion 4 GNU FDL. Traegt jemand etwas eigenes bei und zusaetzlich eine URV, wird die URV dann im Text der naechsten Version geloescht, das eigene aber beibehalten, waehrend die URV-Version ganz geloescht wird, so ist das IMHO nicht lizenzkonform.
Du meinst, weil durch die Löschung der URV-Version nicht mehr erkennbar ist, wer der Autor des "eigenen" Textteils ist? Was schlägst du also zur Lösung des Problems vor?
Dass URV-Versionen nicht gelöscht werden dürfen? Oder dass der Löscher verpflichtet ist, das "eigene" akribisch herauszupfriemeln und auf der Disk.-Seite oder in der Zusammenfassungszeile zu kennzeichnen? Oder was ganz anderes?
Die interne Zugaenglichkeit geloeschter Beitraege stellt eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung dar, da angesichts der grossen Zahl von Admins, die Zugriff darauf haben, eine persoenliche Verbundenheit nicht mehr gegeben ist und die Nutzung daher "oeffentlich" ist (auch wenn die allgemeine Oeffentlichkeit ausgeschlossen ist), was die strikte Einhaltung der GNU FDL zur Folge haben muss. Ich will das nicht absolut hochspielen, aber ich finde es absolut inakzeptabel, zu leugen, dass hier ein Problem bestehen koennte.
Ok, einigen wir uns auf "koennte". Ich denke, es ist aber recht unwahrscheinlich, dass hier was passiert. Dass Artikel beim Löschen erstmal in eine Art Papierkorb wandern, um Löschfehler korrigierbar zu machen, ist eine technische Möglichkeit der WP-Software (Übrigens wurden / werden (?) auch diese gelöschten Versionen irgendwann endgültig(!) gelöscht, stehen also auch nicht mehr den Admins zur Verfügung.). Ich sehe einfach keinen Grund, sich mit dem Thema zu beschäftigen, es gibt weitaus dringlicheres (bspw. das Copy-und-Paste von anderen GNU-FDL-Quellen etc.)
[Thema Urheber in Zusammenfassungszeile /Versionsgeschichte]
Das ist eine unbelegte persoenliche Behauptung, die mich so viel interessiert, wie wenn in China ein Sack Reis umfaellt.
Dann ist ^das Problem nämlich keins mehr.
Verstehe ich nicht.
Weil dann die Urheberinformation in einem dezidierten Datenbanksatz steht und nicht irgendwo in einem seitenlangen Diskussionstext, den man nicht auf solche Informationen abfragen kann. Weil diese Information dann bpsw. mitgenommen wird, wenn Artikel zusammengeführt werden. Weil die Zusammenfassungszeile aus dem Grund auch explizit als "Zusammenfassung/Quelle" beschriftet ist. Der Downstream braucht dann bloß die komplette Versionshistorie einschließlich den Kommentarzeilen zu übernehmen und ist auf der sicheren Seite. Für gedrucktes nicht sehr praktikabel, aber zumindest für CDRoms etc. in Ordnung.
Die Weiterverbreitung der CD-Version etwa auf DVD nur lizenzkonform gestatten. So einfach ist das. Ich freue mich angesichts deiner Ignoranz schon auf die erste Schadensersatzklage eines unzufriedenen Bildautors.
Nun, da ist der Verlag ja wohl dran? Das Problem ist doch erkannt, es bringt m.E. nichts, in jeder Mail anzusprechen, dass man da bei der CD nicht aufgepasst hat (Da sind wir uns uns ja wohl alle einig). Ich gehe einfach davon aus, dass auf der DVD die GNU FDL bei den Bildern beachtet werden wird.
Ersteres ja, zweiteres nein. Die transparente Kopie ist der zusammengefügte Artikel. Das Original (aus dem ich kopiert habe) muss ich nicht mehr als transparente Kopie vorhalten, nur das neue zusammengeführte Werk.
Eine voellig absurde Missinterpretation der GNU FDL.
So? Klär mich auf. Wo steht in der Lizenz, dass, wenn ich einen abgeleiteten text veröffentliche, ich auch den Originaltext als transparent copy vorhalen muss?
Bei soviel "Problembewusstsein" fehlen einem die Worte.
Bei soviel juristischer Panikmache auch. ;-) Natürlich könnte alles mögliche passieren. Ganz ehrlich: Die Gefahr, dass Wikipedia ein Problem mit Microsoft kriegen, weil wieder mal wer was aus der Encarta gecopypastet hat, was über Monate keine Sau gemerkt hat, ist sehr viel problematischer.
rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der GNU FDL ansteigen, weil es fast die schlechtestmoegliche Lizenz fuer Open Content ist.
Da sind wir uns doch alle einig. Waren wir uns auf dieser Liste schon immer. Die Lizenz ist für ein Wiki äußerst unpraktikabel, oder erfordert erheblichen technischen Aufwand in der Wiki-Software und starke Disziplin bei den Teilnehmern, wenn man sie voll einhalten will. Es hilft aber nunmal nichts. Die einzige Chance, die es gibt, ist, die Lizenz einstweilen mit halbwegs gesundem Menschenverstand anzuwenden und darauf zu hoffen, dass Wales und Stallman eine neue Version zusammenkriegen, die praktikabler ist (ob die (bzw. der Umstieg auf sie) dann mit deutschem Recht konform ist, ist noch ne andere Sache).
Uli
Hallo Ulrich Fuchs,
am Freitag, 7. Januar 2005 um 15:40 schriebst du:
Übrigens wurden / werden (?) auch diese gelöschten Versionen irgendwann endgültig(!) gelöscht, stehen also auch nicht mehr den Admins zur Verfügung.
So hört man. Aber ist das tatsächlich schon einmal geschehen?