Hallo Leute! Unabhängig von Euren Qualitäts- und Elitediskussionen ist ja vor kurzem ein anderes Problem wieder mal aktuell geworden: die Steuer. Konkret gibt es ein Urteil, das die finanzielle Unterstützung einer ausländischen Körperschaft im Inland nicht steuerbegünstigt ist, da deren Begünstigungsvorraussetzungen (schönes Wort) nicht nachprüfbar sind. Frage: wie wollt bzw. könnt IHr (Verein) drauf reagieren? Beispiel eigene Hardware (wie Paris-Cluster)? Ich weiß das über das Thema schon gesprochen wurde - ging aber unter.
Hans-Jürgen Strumpf
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Hans-Jürgen Strumpf schrieb:
Hallo Leute! Unabhängig von Euren Qualitäts- und Elitediskussionen ist ja vor
kurzem ein anderes Problem wieder mal aktuell geworden: die Steuer. Konkret gibt es ein Urteil, das die finanzielle Unterstützung einer ausländischen Körperschaft im Inland nicht steuerbegünstigt ist, da deren Begünstigungsvorraussetzungen (schönes Wort) nicht nachprüfbar sind.
Frage: wie wollt bzw. könnt IHr (Verein) drauf reagieren? Beispiel
eigene Hardware (wie Paris-Cluster)?
Ich weiß das über das Thema schon gesprochen wurde - ging aber unter.
Hallo Hans-Jürgen,
das ist eine ziemlich komplexe Materie mit der Unterstützung von ausländischen Körperschaften und es hängt hier sehr davon ab, auf welche Art das genau vonstatten geht. Wie schon vor einiger Zeit dargestellt, gibt es hier keine eindeutigen, sondern zum Teil widersprüchliche Vorgaben der Finanzverwaltung und die endgültige Beurteilung ist von vielen kleinen Details abhängig. Man muß sich quasi immer den Einzelfall angucken.
Einfach weitergereicht kann das Geld nicht werden, weil dann - wie Du schon schriebst - die Begünstigungsvoraussetzungen nicht nachprüfbar sind. Der Verein setzt sich schon länger mit dieser Problematik auseinander und im Benehmen mit dem zuständigen Finanzamt und unserem Steuerberater hat sich folgende Variante als die wohl geeignetste herauskristallisiert: der Verein reicht Spendengelder nicht einfach an die Foundation weiter, sondern schließt zuvor einen Vertrag mit einem Handlungsbevollmächtigten, der sich darin dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Gelder nach Maßgabe des Vereins und im Sinne der (in Deutschland steuerbegünstigten) Ziele des Vereins, sowie der deutschen Gesetze verwendet werden.
Schafft der Verein eigene Hardware mit Spendenmitteln an, umgeht man dadurch diese mit der Weitergabe von Mitteln verbundenen Probleme, dafür muß sich der Verein dann um eigene Technik kümmern und die technische Verwaltung der bisher weitgehend in Florida gebündelten Wikimedia-Projekte wird erschwert. Außerdem steigt das Risiko, daß der Verein als Anbieter oder Mitstörer für die auf den Servern angebotenen Inhalte haften muß. Ein derartiger deutscher oder europäischer Cluster auch von der Architektur her mit der Foundation gut abgestimmt werden, technische Verantwortlichkeiten und Wartungsfragen sind zu klären, und vorliegende Angebote für Hosting- und Technikspenden müssen geprüft werden.
Für den Verein sind nach gegenwärtiger Lage beide Varianten (Mittelverwendung im Ausland unter genau definierten Bedingungen und eigene Hardware) attraktiv. Bei der Frage, wie der Verein Spendengelder in die Technik der Wikimedia-Projekte stecken kann, sind die grundsätzlichen Fragen der Machbarkeit und rechtlichen Implikationen weitgehend geklärt. Momentan werden Lösungen für die konkrete Umsetzung gesucht und abgestimmt. Sobald es hierzu mehr zu berichten gibt, werden wir darüber informieren.
Viele Grüße,
André Darmochwal Wikimedia Deutschland e.V.