Aus der Süddeutschen: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/852/33819/
"Biologie-Fakultät mit Porno-Website
Die Internetseite der Münchner Uni ist manipuliert worden. Ein Unbekannter platzierte mehrere Links, die zu Seiten mit Hardcore-Darstellungen führten. Jetzt fahndet die Polizei nach dem Urheber. "
Hier kommt noch nicht heraus, daß es sich um ein Wiki handelt.
SnipSnap verbreitet keine Porno-Websites Datum der Mitteilung: 23.06.2004 Absender: Mirjam Kaplow M.A. Einrichtung: Fraunhofer-Institut für Rechnerarchitektur und Softwaretechnik FIRST Kategorie: überregional Forschungsprojekte nicht-fachbezogen
Verstärkter Missbrauch von Wikitools durch kriminelle Webanbieter: Hintergrundinformationen zum Artikel "Biologie-Fakultät mit Porno Website" der Süddeutschen Zeitung vom 22. Juni 2004
Am 22. Juni 2004 berichtet die Süddeutsche Zeitung über den Missbrauch des SnipSnap-Servers der Ludwig-Maximilians-Universität München, von dem aus Links auf pornografische Seiten führten. Die Links sind wahrscheinlich durch so genannte denial service attacks entstanden, mit denen unseriöse Webanbieter Wikitools wie SnipSnap in den vergangenen Monaten verstärkt überschwemmen, um Verweise auf ihre eigenen Webangebote zu generieren. Diese ermöglichen insbesondere bei Suchmaschinen wie Google ein besseres Ranking. SnipSnap wurde von Fraunhofer FIRST schwerpunktmäßig für die interne Nutzung von Projektgruppen entwickelt. Es kann aber auch für die gemeinsame Verwaltung von Websites genutzt werden kann. Das ursprüngliche Wiki-Prinzip wurde bereits 1995 von Ward Cunningham erfunden. Die Idee: Statt Webseiten immer selbst zu aktualisieren, können Benutzer die Inhalte mitgestalten, indem sie in den Editier-Modus wechseln und die Seite selbst bearbeiten. Das größte deutschsprachige Wiki im Internet ist heute das Lexikon "Wikipedia" mit über 90.000 Artikeln. Ähnlich arbeitet auch SnipSnap, das als Opensource Software im Internet verfügbar ist und von Interessenten für die Erstellung eigener Websites frei genutzt werden kann. Da es zum Grundprinzip von Wikitools gehört, einer möglichst großen Gruppe einen unkomplizierten Zugang bereitzustellen, kann man einen Missbrauch der Technologie durch unseriöse Anbieter leider nicht ausschließen. Bei SnipSnap ist hiervon insbesondere eine Funktion betroffen, mit der die Besucher der jeweiligen Website zurückverfolgt werden. Die zehn häufigsten Besucher werden automatisch auf der entsprechenden Webseite angezeigt und verlinkt. In der Regel wird diese Funktionalität genutzt, um auch externen Nutzern die Akzeptanz der eigenen Seite zu verdeutlichen bzw. die Seite bei Google-Rankings auf die oberen Plätze zu treiben. Gerade dies ist für unseriöse Anbieter interessant.
"In der neuesten Version von SnipSnap können automatisch generierte Linklisten daher komplett abgeschaltet bzw. Sperrlisten für verdächtige Links eingerichtet werden", sagt Matthias Jugel, SnipSnap-Entwickler bei Fraunhofer FIRST. "Da uns das Problem in den vergangenen Monaten verstärkt aufgefallen ist, haben wir mit Hochdruck an einer Erweiterung von SnipSnap gearbeitet", so Jugel weiter. Die Kontrolle von Inhalten der Website liegt natürlich trotz der erweiterten Funktionalität auch weiterhin in der Verantwortung der Betreiber.
Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Pressesprecherin von Fraunhofer FIRST, Mirjam Kaplow Tel.: +49 (0)30 6392-1808, mobil: 0151/12122-758, Fax: +49 (0)30 6392-1805, E-Mail: mirjam.kaplow@first.fraunhofer.de, Internet: http://www.first.fraunhofer.de
Weitere Informationen finden Sie im WWW:
* http://de.wikipedia.org/wiki/Wiki * http://de.wikipedia.org/wiki/Referer * http://www.first.fraunhofer.de
Mathias Schindler schrieb:
Hier kommt noch nicht heraus, daß es sich um ein Wiki handelt.
Zwei Telephonate später:
Die Sache ist für uns aus zwei Gründen höchst interessant:
a) Wir werden explizit dort genannt. Es ist möglich, daß Journalisten also auch wegen Pornospam zu uns kommen. So etwas hatten wir in Ansätzen auch schon einmal.
b) Im Falle von deutschstämmigen wikipedia-Vandalen wäre es interessant zu erfahren, ob §303a StGB einschlägig sind und wie die Polizei reagiert.
Grüße, Mathias
Ich schreibe gerade alles auf http://www.mathiasschindler.de/text/2004/06/selbstheilungskraefte-wikis-snip... nieder.
Hi Wikipedianer,
Mathias Schindler schrieb am 06/23/2004 06:22 PM: [Pr0n-Spam in Wikis]
b) Im Falle von deutschstämmigen wikipedia-Vandalen wäre es interessant zu erfahren, ob §303a StGB einschlägig sind und wie die Polizei reagiert.
Halte ich fuer unwarscheinlich, bei einem Wiki, bei dem die Intention ist, dass Daten veraendert werden.
Sollte ein Pr0n-Spammer nicht Inhalte loeschen, sondern ausschliesslich seine Links hinzufuegen, dann ganz sicherlich nicht:
| (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, | unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei | Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Er loescht nicht, er unterdrueckt nicht, er macht nicht unbrauchbar und er veraendert nicht.
Tschuess, Tim.
On Wednesday 23 June 2004 18:43, Tim Bartel wrote:
| (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, | unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei | Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Er loescht nicht, er unterdrueckt nicht, er macht nicht unbrauchbar und er veraendert nicht.
Ein Spammer verändert die Dokumente und damit die Daten. Trotzdem ist § 303a IMHO nicht anwendbar, da die Rechtswidrigkeit nicht gegeben ist.
Viele Grüße, Marco
Tim Bartel schrieb:
Mathias Schindler schrieb am 06/23/2004 06:22 PM: [Pr0n-Spam in Wikis]
b) Im Falle von deutschstämmigen wikipedia-Vandalen wäre es interessant zu erfahren, ob §303a StGB einschlägig sind und wie die Polizei reagiert.
Halte ich fuer unwarscheinlich, bei einem Wiki, bei dem die Intention ist, dass Daten veraendert werden.
Aber doch nicht egal in welcher Weise.
Sollte ein Pr0n-Spammer nicht Inhalte loeschen, sondern ausschliesslich seine Links hinzufuegen, dann ganz sicherlich nicht:
| (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, | unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei | Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Er loescht nicht, er unterdrueckt nicht, er macht nicht unbrauchbar und er veraendert nicht.
Ich weiß ja nicht wie Juristen "Verändern" definieren, aber bei mir ist Hinzufügen durchaus eine Form der Veränderung.
Kurt
Hallo Wikipedianer,
Kurt Jansson schrieb am 06/23/2004 07:21 PM: [Pr0n-Spammer]
| (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, | unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei | Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Er loescht nicht, er unterdrueckt nicht, er macht nicht unbrauchbar und er veraendert nicht.
Ich weiß ja nicht wie Juristen "Verändern" definieren, aber bei mir ist Hinzufügen durchaus eine Form der Veränderung.
Natuerlich - da hab ich wohl auf der Leitung gesessen.
Trotzdem hab ich da keine grosse Hoffnung, dass der Paragraph anwendbar waere.
Tschuess, Tim.
Mathias Schindler schrieb:
Übernahme in den Standard:
http://derstandard.at/?id=1705848
Für verdächtige Links gibt es eigene Sperrlisten", erklärt Matthias Jugel, SnipSnap-Entwickler bei Fraunhofer FIRST. "Da uns das Problem in den letzten Monaten verstärkt aufgefallen ist, haben wir mit Hochdruck an einer Verbesserung gearbeitet", so Jugel.