So, nun auch von mir mal ne blöde Frage:
Hab doch Bilder von diversen Sachen, wie Pflanzen usw., die aus uralten Nachschlagewerken entstammen und schön freigestellt sind, so dass die vergilbten Seiten nicht mehr zu sehen sind. Diese Bilder druck ich ab und an in meiner Zeitschrift ab. Nun bin ich mir nicht ganz sicher, ob die nachträgliche Bearbeitung der Bilder eine entsprechende Schöpfungshöhe genießt (Freistellen, Aufpolieren, Kontrastieren usw.) - wäre mir letztlich auch egal, denn ich will sie ja eh freigeben.
Ich druck diese Bilder aber nunmal in Zeitschrift, und die Inhalte der Zeitschrift dürfen nicht unter GNU FDL (die Autoren hätten was dagegen).
Passt das zusammen? Können die Bilder auch nach Druck noch unter GNU FDL gestellt werden ohne das betreffende Heft komplett darunter zu stellen? In den Zeitschriften steht jedenfalls noch nicht, dass dies so wäre.
CU/2 Hartwin
Passt das zusammen? Können die Bilder auch nach Druck noch unter GNU FDL gestellt werden ohne das betreffende Heft komplett darunter zu stellen? In den Zeitschriften steht jedenfalls noch nicht, dass dies so wäre.
Hallo Hartwin,
das passt problemlos. Wenn du ein Bild in der Wikipedia publizierst, stellst du nur diese Version des Bildes und vor allem nur das Bild und nicht den Text, der in der Zeitschrift neben dem Bild steht, unter die Lizenz. Deine eigenen Rechte an dem Bild gibts du damit nicht auf.
Gruß, Joachim
Hallo,
am Wed, 16 Jun 2004 12:42:20 +0200 schrieb harko:
Ich druck diese Bilder aber nunmal in Zeitschrift, und die Inhalte der Zeitschrift dürfen nicht unter GNU FDL (die Autoren hätten was dagegen).
Passt das zusammen? Können die Bilder auch nach Druck noch unter GNU FDL gestellt werden ohne das betreffende Heft komplett darunter zu stellen? In den Zeitschriften steht jedenfalls noch nicht, dass dies so wäre.
Wenn Du die verwertungsrechte nicht an die Zeitschrift abgetreten hast, dieser also nur das begrenzte Recht eingeräumt hast, Deine Zeichnungen nicht ausschließlich zu nutzen, kannst Du sie jederzeit anderweitig veröffentlichen, auch unter GNU-DFL. Das betrifft den Rest der Zeitschrit ja nicht.
Hast Du Deine Nutzungsrechte abgetreten, dann darfst Du die Zeichnungen natürlich nicht anderweitig nutzen. Das müsste aber eindeutig so vereinbart sein.
Dies war natürlich nur meine Meinung zu dem allgemeinen Problem und keine Rechtsauskunft, und IANAL, wie immer ;-)
Gruß, Gerhard aka Perrak
Hallo harko,
am Mittwoch, 16. Juni 2004 um 12:42 schriebst du:
Diese Bilder druck ich ab und an in meiner Zeitschrift ab. Nun bin ich mir nicht ganz sicher, ob die nachträgliche Bearbeitung der Bilder eine entsprechende Schöpfungshöhe genießt (Freistellen, Aufpolieren, Kontrastieren usw.) - wäre mir letztlich auch egal, denn ich will sie ja eh freigeben.
Das ist umstritten. Die Partei derer, die das verneint, stützt sich darauf, daß du mit deiner ganzen Arbeit "(Freistellen, Aufpolieren, Kontrastieren usw.)" die eigene Schöpfungshöhe ja gerade nicht erreichen willst, denn du willst ja dem Original so nahe wie möglich kommen.
Die Gegenpartei, dazu gehören - wen wunderts - die Fotografen und ihre Lobby, ist der Meinung, dass technischer Aufwand und KnowHow "Schöpfung" wären.
Passt das zusammen? Können die Bilder auch nach Druck noch unter GNU FDL gestellt werden ohne das betreffende Heft komplett darunter zu stellen?
Ja, das sollte funktionieren.
In den Zeitschriften steht jedenfalls noch nicht, dass dies so wäre.
Müßte es dann aber.
Am Donnerstag, 17. Juni 2004 09:18, schrieb Anathema:
Hallo harko,
Huhu,
Bilder eine entsprechende Schöpfungshöhe genießt (Freistellen, Aufpolieren, Kontrastieren usw.) - wäre mir letztlich auch egal, denn ich will sie ja eh freigeben.
Kontrastieren usw.)" die eigene Schöpfungshöhe ja gerade nicht erreichen willst, denn du willst ja dem Original so nahe wie möglich kommen.
OK, ist in dem Falle ja eigentlich egal, die Bilder die ich da verwende, sind sowieso gemeinfrei weil schon verdammt alt. Könnte aber sein, dass ich eigene Fotografien verwenden möchte, die dann vielleicht aber bei Gelegenheit später unter GNU FDL stellen mag.
Passt das zusammen? Können die Bilder auch nach Druck noch unter GNU FDL gestellt werden ohne das betreffende Heft komplett darunter zu stellen?
Ja, das sollte funktionieren.
In den Zeitschriften steht jedenfalls noch nicht, dass dies so wäre.
Müßte es dann aber.
Das Problem ist hierbei ein zeitliches. Ich verwende die Bilder *erst* in der Zeitschrift und stelle sie *danach* unter GNU FDL (weil es ja entweder meine oder eben eh gemeinfreie sind, die ich veränderte). Zum Zeitpunkt der Zeitschriftenerstellung sind sie also nicht unter GNU FDL und die Zeitschriften werde ich nicht nachträglich ändern (Papier ist zwar geduldig aber so richtig ist die Sache mit dem entfernen von Offsetfarbe noch nicht gelöst).
Wat nu?
CU/2 Hartwin
Am 17.06.2004 um 19:46 schrieb harko:
Das Problem ist hierbei ein zeitliches. Ich verwende die Bilder *erst* in der Zeitschrift und stelle sie *danach* unter GNU FDL (weil es ja entweder meine oder eben eh gemeinfreie sind, die ich veränderte). Zum Zeitpunkt der Zeitschriftenerstellung sind sie also nicht unter GNU FDL und die Zeitschriften werde ich nicht nachträglich ändern (Papier ist zwar geduldig aber so richtig ist die Sache mit dem entfernen von Offsetfarbe noch nicht gelöst).
Wat nu?
Das ist belanglos, solange Du der Zeitschrift kein uneingeschränktes Nutzungsrecht gewährst. Wenn Du für ein Bild einer Zeitschrift eine Abdruckgenehmigung erteilst, bedeutet das die Erlaubnis zu einer einmaligen Wiedergabe, falls nicht anderes vereinbart ist. Es steht Dir also frei, Deine Bilder auch später nach Deinem Belieben zu verwenden. Und um es zu vervollständigen (wir hatten das ja schon öfter): Unter die GNU-Lizenz stellst Du nur die konkreten Bilddateien, die Du bei Wikipedia hochlädst, nicht das Bild als solches.
Rainer
Am Donnerstag, 17. Juni 2004 20:59, schrieb Rainer Zenz:
Am 17.06.2004 um 19:46 schrieb harko:
Das Problem ist hierbei ein zeitliches. Ich verwende die Bilder *erst* in der Zeitschrift und stelle sie *danach* unter GNU FDL
Wat nu?
einmaligen Wiedergabe, falls nicht anderes vereinbart ist. Es steht Dir also frei, Deine Bilder auch später nach Deinem Belieben zu verwenden. Und um es zu vervollständigen (wir hatten das ja schon öfter): Unter die GNU-Lizenz stellst Du nur die konkreten Bilddateien, die Du bei Wikipedia hochlädst, nicht das Bild als solches.
OK, also ist alles gut, kann ich also so langsam anfangen die entsprechenden Artikel mit Bildern zu versehen :-)
Danke für die Mühen.
Rainer
CU/2 Hartwin