Bei dem Streit um die Namensnennung um Tron begründet der Wikipedia Anwalt dies mit dem Recht auf Meinungsfreiheit. Wie Tron nun mit richtigen Namen heißt, hat aber doch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Ob man Hacken nun gut oder schlecht, oder Hacken für den guten Zweck gut und den schlechten Zweck schlecht findet, hängt nun mal nicht von dem Namen des Hackers ab. Wikipedia fürchtet nur um die DVD-Ausgabe, wo der Name auch genannt ist. Aus dem Artikel hätte man ihn aber locker streichen können. Darauf zu beharren, dass der Name genannt wird hat Bildzeitungsniveau.
"Um den Streit aber endgültig abzuschließen, will Wikimedia Deutschland die Auseinandersetzung bedauern und "für eine gewisse Zeit" unter Wikipedia.de eine Erklärung bereithalten, die an die "ethisch-moralische Verantwortung der Wikipedia-Community" appelliert." heißt es in einem Heise Artikel.
Die Absichtserklärung von Wikipedia widerspricht dem Handeln. Bereits in einer im Internet veröffentlichten Erklärung, die der DVD Verleger zu dem Fall machte, wurde provokativ der volle Name genannt. Der Tron Artikel ist gesperrt und der volle Namen noch drinn. In dem Artikel wird auf zwei weitere Pressearktikel verwiesen, in denen der Name genannt wurde. Nach dem Motto: Bild hat es ja auch getan.
Bei Namensnennungen geht es um Persönlichkeitsschutz. Wenn jeder jeden Tratsch und jedes Info über jeden ins Netz stellen dürfte, liefe das Netz Gefahr ein riesen "Big Brother" zu werden. Wer sich der Totalüberwachung freiwillig aussetzt, kann das ja gerne machen. Nun könnte man damit argumentieren, dass Tron eine Person der Zeitgeschichte ist und der volle Name daher genannt werden dürfe. Selbst wenn dem so ist, wer hat im Fall von Tron da was von?
Wie oft wird in der Wikipedia z.B. gegen das Urheberrecht verstoßen? Da ließen sich bestimmt Gründe finden, die den DVD verkauft verhindern können. Nur weil Wikipedia als gemeinnützig angesehen wird, hagelt es zum Glück keine Abmahnungen am laufenden Band. Jetzt stellt sich Wikipedia fast schon an wie die Bildzeitung, die alles druckt, was maximal 10.000,-- Euro Bußgeld kostet. Dabei hatten die Eltern von Tron gar nicht den Verkauf der DVD unterbinden wollen. Am besten wäre es wohl gewesen, wenn man den Eltern entgegen gekommen wäre und den Klarnamen herausgenommen hätte ohne dies als juristisches Eingeständnis zu bewerten. Die Eltern hätten sich freilich wohl auch besser zunächst um einen Dialog bemühen sollen, statt direckt mit einer Einstweiligen-Verfügung gegen Wikipedia vor zu gehen.
so long - myn
Hi,
Am 01.02.2006 um 14:44 schrieb myn@gmx.net:
Die Absichtserklärung von Wikipedia widerspricht dem Handeln. Bereits in einer im Internet veröffentlichten Erklärung, die der DVD Verleger zu dem Fall machte, wurde provokativ der volle Name genannt.
Wikimedia DE hat keinen Einfluss auf Directmedia so wie sich Wikimedia DE meiner Meinung nach auch mit dem Einfluss auf den Inhalt der Wikipedia zurückhalten sollte, auch um solche Situationen zu vermeiden.
Man sollte vielleicht von Seiten der Wikimedia DE die Wikipedia-internen Mechanismen wie [[Wikipedia:Fragen zur Wikipedia]] (mit zwei Klicks von überall erreichbar) mal etwas stärker propagieren und die nicht-öffentliche info-de@ dafür etwas weniger.
Bei Namensnennungen geht es um Persönlichkeitsschutz. Wenn jeder jeden Tratsch und jedes Info über jeden ins Netz stellen dürfte, liefe das Netz Gefahr ein riesen "Big Brother" zu werden. Wer sich der Totalüberwachung freiwillig aussetzt, kann das ja gerne machen. Nun könnte man damit argumentieren, dass Tron eine Person der Zeitgeschichte ist und der volle Name daher genannt werden dürfe.
Wie der Richter in der Anhörung offenbar ja schon festgestellt hat wird ja nicht jeder Tratsch über Tron geschrieben und für eine Totalüberwachung müssten die Wikipedianer eine weitaus aktivere Rolle übernehmen als das bisherige Faktensammeln. Ich halte diesen Schluss von Informationsfreiheit auf Totalüberwachung für völlig überzogen.
Selbst wenn dem so ist, wer hat im Fall von Tron da was von?
Wahrscheinlich der Journalist der diese ganze Episode in Buchform bringt...
Dabei hatten die Eltern von Tron gar nicht den Verkauf der DVD unterbinden wollen. Am besten wäre es wohl gewesen, wenn man den Eltern entgegen gekommen wäre und den Klarnamen herausgenommen hätte ohne dies als juristisches Eingeständnis zu bewerten.
Das beste wäre gewesen Gras über die Sache wachsen zu lassen. Wenn du den Namen rausnimmst ist es ein juristisches Eingeständnis, es lässt sich nur noch damit rausreden dass die Wikipedianer Trons Nachnamen nicht für relevant genug gehalten hätten.
Die Eltern hätten sich freilich wohl auch besser zunächst um einen Dialog bemühen sollen, statt direckt mit einer Einstweiligen-Verfügung gegen Wikipedia vor zu gehen.
Hatten sie ja, nur sind wir Wikipedianer prinzipientreu.
ciao, tom -- http://www.tomk32.de - just a geek trying to change the world http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:TomK32 http://verlag.tomk32.de/c/wrdigest
auch besser zunächst um einen Dialog bemühen sollen, statt direckt mit einer Einstweiligen-Verfügung gegen Wikipedia vor zu gehen.
Hatten sie ja, nur sind wir Wikipedianer prinzipientreu.
Wer hat im welchen Kreise entschieden, dass der Name genannt wird und dass dies Wikipedia-Prinzipien sind?
Wikimedia DE hat keinen Einfluss auf Directmedia so wie sich Wikimedia DE meiner Meinung nach auch mit dem Einfluss auf den Inhalt der
Wikipedia
zurückhalten sollte, auch um solche Situationen zu vermeiden.
Man sollte vielleicht von Seiten der Wikimedia DE die Wikipedia-internen Mechanismen wie [[Wikipedia:Fragen zur Wikipedia]] (mit zwei Klicks von überall erreichbar) mal etwas stärker propagieren und die nicht-öffentliche info-de@ dafür etwas weniger.
In diesem Fall hat es den Anwalt der Eltern ja gut in die Irre geführt. Eigendlich hätten sie an den im Imperssum genannten Verantwortlichen, Jimmy Wales, wenden müssen. Auch die C-Admins können übrigens haftbar gemacht werden, wenn sie nicht ausschließlich weisungsgebunden arbeiten.
Stefan.Knauf@web.de schrieb:
Mal eine andere Frage: Schadet die Nennung des bürgerlichen Namens von Tron eigentlich wirklich jemandem?
Die Eltern sehen sich geschädigt. Ziffer 8 des Pressecodex sagt: "Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz." http://de.wikipedia.org/wiki/Pressecodex
Durch die Nennung des Namens sind sie eindeutig als Eltern von Tron zu indentifizieren, da sein Klarname kaum verbreitet ist. Auch nach dem Tod eines Menschen bleiben Ehre und Würde des Menschen geschützt. Das BVerfG hat das postmortale Persönlichkeitsrecht in der Mephisto-Entscheidung aus Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet. Die vermögenswirksamen Persönlichkeitsrechte gehen nach dem Tod an die Erben über. Sie solen nach dem Willen oder dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen handeln. http://www.netlaw.de/urteile/bgh_05.htm
Allerdings handelt es sich bei Trons Namen ja nicht um vermögenswirksamen Persönlichkeitsrechte. Vielleicht müssen die Eltern erst Tron T-Shirts verkaufen um die Namensnennung untersagen zu können.
Ich wage zu bezweifeln, dass es irgendein Engagement gegeben hätte, wenn es sich um eine andere Person gehandelt hätte, z.B. einen Rechtsextremisten, der unter Pseudonym
aufgetreten wäre.
Es gibt, wenn auch vereinzelt. Proteste gegen die Unart der linken Szene Rechtsradikale oft alszu leichtfertig öffentlich mit Namen an den Pranger zu stellen.
stheinz27@compuserve.de schrieb:
als laie ein frage: wann fängt das den an, wann darf nach deiner meinung den ein name genannt werden?
Meiner Meinung nach orientiert sich das am Recht am eigenen Bild http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Demnach dürfen nur Fotos von Personen des Zeitgeschehens ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Dazu gehören in Schranken auch Bilder z.B. von Opfern einer Geiselnahme. Ob, und wann es auch erlaubt ist deren Namen zu nennen, weiss ich nicht.
Allerdings besagt Ziffer 1 des Pressecodex: "Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse."
Auf die Wahrung der Menschenwürde zielt auch das "Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR)" ab. Es wurde 1954 vom BGH entwickelt und wird auf Art. 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde gestützt. Das BVerfG hat die Bedeutung des APR 1973 herausgestellt.
Aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere durch Berichterstattung in den Medien, kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB oder ein Unterlassungsanspruch beziehungsweise Berichtigungsanspruch (§ 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB ergeben. Bei einer schwerwiegenden Verletzung kann auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld der aus § 823 I BGB i.V.m. Art. 1 I, 2 I GG abgeleitet wird, bestehen. Einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts sind gesetzlich besonders geschützt, beispielsweise die persönliche Ehre in den §§ 185 ff. StGB, der Name (§ 12 BGB das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KunstUrhG oder das Urheberrecht. http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Pers%C3%B6nlichkeitsrecht
Der Schutz des Namens beinhaltet aber anscheinend nicht den Schutz vor der Nennung des Namens.
"Jede Berichterstattung über Personen bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht. Die Rechte der thematisierten Person und das öffentliche Informationsinteresse müssen dabei jeweils im Einzelfall gegeneinander abgewogen und in Einklang gebracht werden. Wenn die Rechte des Betroffenen überwiegen, ist die Äußerung (also die Namensnenung) im Einzelfall unzulässig. Wer sich durch sein Verhalten oder eigene Äußerungen in das Blickfeld der Öffentlichkeit begibt, muss eine kritische Berichterstattung der Medien über sein Auftreten akzeptieren."
http://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssigkeit_von_%C3%84u%C3%9Ferungen_in_d...
Es muss also abgewogen werden, ob die Nennung des Namens gerechtfertigt ist. Im Fall von Tron sehe ich das nicht.
was ist mit dem RAF leuten dürfen die genannt werden?
Ja
wo ist die grenze? bei der schwere der tat? bei der bedeutung der tat?
Wahrscheinlich. Einen Mörder darf man beim Namen nennen, einen Autodieb wohl nicht. Tron war aber weder Möder noch Autodieb sondern höchstes Opfer. Da darf man den Namen sicher nicht nennen, wenn er noch leben würde, da dies unverhältnismäßig in seine Persönlichkeitsrechte eingreifen würde. Da er verstorben ist, können diese Rechte aber nicht im gleichen Maße beeinträchtigt werden. Er sucht ja nun zum Beispiel keinen Job mehr.
Stefan.Knauf@web.de schrieb:
Es sieht für mich persönlich teilweise (nochmal: rein persönliche Sicht der Dinge) so aus, als ob eine Subkultur, die es chic findet, nur unter Pseudonym bekannt zu sein, ein Recht auf Pseudonymität einfordern möchte
Man hat das Recht auf Pseudonym, wenn durch Nennnung des Namens zu sehr in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen würde. Outet sich zum Beispiel jemand unter Psyeudonym als Kleinkrimmineller, dann darf ihm dadurch kein Nachteil enstehen. Das zählt auch zum Vertrauensschutz des Informanten (Ziffer 5 und 6 des Pressecodex). Mal ganz davon abgesehen, dass in der Wikipedia kein Artikel über einen Autodieb zu finden sein wird, es würde auch nicht statthaft sein mit Namensnennung und/oder Bild zu berichten. Wenn ein Pressesprecher des CCC nur unter Pseudonym genannt werden möchte, muss das nach meiner Meinung eingehalten werden, da ihm ja durch das Amt evtl. Nachteile entstehen könnten und es kein öffentliches Interesse gibt seinen Klarnamen zu erfahren.
Ich sehe wie oben schon gesagt auch kein öffentliches Interesse den Klarnamen von Tron zu nennen.
so long - nym
Am Mittwoch, den 01.02.2006, 14:44 +0100 schrieb myn@gmx.net:
Nun meine zwei Cents zu dem ganzen Chaos als Unbeteiligter:
Ich finde daran mehrere Sachen erstaunlich:
* AMM & co, die in der Vergangenheit so vehement für Informationsfreiheit und gegen „Zensur“ eingetreten sind, drehen sich um 180 Grad, wenn es für sie unbequem wird und einen der ihren betrifft. Das geht sogar soweit, freies Wissen als Gefahr darzustellen! Ich wage zu bezweifeln, dass es irgendein Engagement gegeben hätte, wenn es sich um eine andere Person gehandelt hätte, z.B. einen Rechtsextremisten, der unter Pseudonym aufgetreten wäre. Für mich persönlich ein klassischer Fall von Doppelmoral. * AMM ist Pressesprecher(!) vom CCC und wenn ihm nicht klar war, was da passieren könnte/würde, so ist der Mann völlig fehl am Platz. * Gerade diejenigen, die dafür sorgen (u. A. mit Mordtheorien), dass die Eltern von Boris F. nicht zur Ruhe kommen, schieben die Eltern vor. Das finde ich einer der widerlichsten Aspekte der ganzen Affäre.
Es sieht für mich persönlich teilweise (nochmal: rein persönliche Sicht der Dinge) so aus, als ob eine Subkultur, die es chic findet, nur unter Pseudonym bekannt zu sein, ein Recht auf Pseudonymität einfordern möchte - auf Kosten der Eltern, der Wikipedia und Teile des CCCs (ja, AMM ist nicht der CCC, dennoch wird das so gesehen). Wäre ich Vorstand des CCCs (oder ein Mitglied), so würde ich alle Hebel in Bewegung setzen um AMM abzusetzen - der Imageschaden und Glaubwürdigkeitsverlust des CCCs ist mittlerweile enorm.
Auch auf Seiten der Wikipedia sind Fehler gemacht worden, das hätte man weit eleganter handhaben können (und ebenso widerliche finde ich teilweise die Angriffe gegen die Eltern und teilweises Verstecken gegen Prinzipien), aber das Kind ist im Brunnen gefallen und da müssen wir nun durch.
Gruß, Mark
Mark Nowiasz schrieb:
Am Mittwoch, den 01.02.2006, 14:44 +0100 schrieb myn@gmx.net:
Nun meine zwei Cents zu dem ganzen Chaos als Unbeteiligter:
Ich finde daran mehrere Sachen erstaunlich:
* AMM & co, die in der Vergangenheit so vehement für Informationsfreiheit und gegen „Zensur“ eingetreten sind, drehen sich um 180 Grad, wenn es für sie unbequem wird und einen der ihren betrifft. Das geht sogar soweit, freies Wissen als Gefahr darzustellen! Ich wage zu bezweifeln, dass es irgendein Engagement gegeben hätte, wenn es sich um eine andere Person gehandelt hätte, z.B. einen Rechtsextremisten, der unter Pseudonym aufgetreten wäre. Für mich persönlich ein klassischer Fall von Doppelmoral.
Die man leider immer häufiger sieht...nicht nur im Netz.
* AMM ist Pressesprecher(!) vom CCC und wenn ihm nicht klar war, was da passieren könnte/würde, so ist der Mann völlig fehl am Platz.
Er hat mMn sehr voreilig gehandelt.
* Gerade diejenigen, die dafür sorgen (u. A. mit Mordtheorien), dass die Eltern von Boris F. nicht zur Ruhe kommen, schieben die Eltern vor. Das finde ich einer der widerlichsten Aspekte der ganzen Affäre.
Der Anwalt, z.B. Und die diversen Theorien finde ich (ehrlich gesagt) unter aller Sau.
Es sieht für mich persönlich teilweise (nochmal: rein persönliche Sicht der Dinge) so aus, als ob eine Subkultur, die es chic findet, nur unter Pseudonym bekannt zu sein, ein Recht auf Pseudonymität einfordern möchte
- auf Kosten der Eltern, der Wikipedia und Teile des CCCs (ja, AMM ist
nicht der CCC, dennoch wird das so gesehen). Wäre ich Vorstand des CCCs (oder ein Mitglied), so würde ich alle Hebel in Bewegung setzen um AMM abzusetzen - der Imageschaden und Glaubwürdigkeitsverlust des CCCs ist mittlerweile enorm.
Und ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's weiter ungeniert. Armer CCC.
Marco
myn@gmx.net schrieb:
Bei dem Streit um die Namensnennung um Tron begründet der Wikipedia Anwalt dies mit dem Recht auf Meinungsfreiheit. Wie Tron nun mit richtigen Namen heißt, hat aber doch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. (...)
als laie ein frage: wann fängt das den an, wann darf nach deiner meinung den ein name genannt werden? was ist mit dem RAF leuten dürfen die genannt werden? wo ist die grenze? bei der schwere der tat? bei der bedeutung der tat?
steffen
S. Heinz schrieb:
myn@gmx.net schrieb:
Bei dem Streit um die Namensnennung um Tron begründet der Wikipedia Anwalt dies mit dem Recht auf Meinungsfreiheit. Wie Tron nun mit richtigen Namen heißt, hat aber doch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. (...)
als laie ein frage: wann fängt das den an, wann darf nach deiner meinung den ein name genannt werden? was ist mit dem RAF leuten dürfen die genannt werden? wo ist die grenze? bei der schwere der tat? bei der bedeutung der tat?
steffen
apropo tat
was tat der tron eigentlich ?
heinz
Am 01.02.06 schrieb Heinz h-j.luecking@t-online.de:
apropo tat
was tat der tron eigentlich ?
Schon mal einen Blick auf http://de.wikipedia.org/wiki/Tron_%28Hacker%29 geworfen?
heinz
Michael
WikiDE-l mailing list WikiDE-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
-- An eternity is very, very long, especially towards the end
Michael Bimmler schrieb:
Am 01.02.06 schrieb Heinz h-j.luecking@t-online.de:
apropo tat
was tat der tron eigentlich ?
Schon mal einen Blick auf http://de.wikipedia.org/wiki/Tron_%28Hacker%29 geworfen?
heinz
Michael
Hab ich mal gemacht. Der Tron hat ja eigentlich nichts besonderes gemacht. Der war doch nur ein Informatikstudent. Kommen jetzt alle Informatiker in die Wikipedia? Kann man den Bastelbausatz für dieses Kryptofon eigentlich irgentwo bestellen, bei elektro-reinert o.ä. ? Ich bastel in meiner freizeit gern mal so an elektrogeräten rum.
liebe grüße, heinz
Hab ich mal gemacht. Der Tron hat ja eigentlich nichts besonderes gemacht. Der war doch nur ein Informatikstudent. Kommen jetzt alle Informatiker in die Wikipedia? Kann man den Bastelbausatz für dieses Kryptofon eigentlich irgentwo bestellen, bei elektro-reinert o.ä. ? Ich bastel in meiner freizeit gern mal so an elektrogeräten rum.
Genau das ist noch so ein fragwürdiger Punkt. Das einzig spektakuläre an Tron ist sein Tod. Dann wurden ein paar schicke Verschwörungstheorien um diesen herumgebastelt, so dass sein Lebenswerk irgendwie wichtiger erscheint. Dafür das Tron so bekannt ist, und damit letztlich gerade noch so zu einer Person der Zeitgeschichte geworden ist, sind imho vor allem die Verantwortlich, die das Thema nicht ruhen lassen und dazu gehören paradoxerweise auch die, die seine Namensnennung nicht wollen.
-- Ivo Köthnig
Am 21:08 01.02.2006 schrieb Heinz:
Michael Bimmler schrieb:
Am 01.02.06 schrieb Heinz h-j.luecking@t-online.de:
apropo tat was tat der tron eigentlich ?
Schon mal einen Blick auf http://de.wikipedia.org/wiki/Tron_%28Hacker%29 geworfen?
heinz
Michael
Kann man den Bastelbausatz für dieses Kryptofon eigentlich irgentwo bestellen, bei elektro-reinert o.ä. ? Ich bastel in meiner freizeit gern mal so an elektrogeräten rum.
Wenn du mir Eagle-Daten besorgst, die sich legal öffnen lassen, können wir zumindest über die Boards reden ;-) Die Daten die ich mir von ftp:\ftp.ccc.de\cryptron\ (link entschärft) runtergeladen haben bringen Error-Code 298, was auf die Verwendung einer geknackten Eagle-Version hindeutet. ???
Moins KS
apropo tat
was tat der tron eigentlich ?
Dafür gibt meines Wissens einen Artikel in der Wikipedia, der das recht gut -und vor allem von einem neutralen Standpunkt aus- erläutert.
(Wenn ich gefragt würde, hätte ich gesagt: Der war so verstört, sich bei dem erfolglosen(!) Versuch der nicht genehmigten Demontage öffentlichen Fernsprechers von der Polizei schnappen zu lassen. Ja wirklich, gleich zwei extreme Peinlichkeiten auf einmal. Er hätte jemanden fragen sollen, der sich mit soetwas auskennt...)
-jha-