Hallo,
Am 23. April 2010 16:45 schrieb Thomas Koenig t.koenig@surrey.ac.uk:
Da es sonst niemand zu geben scheint, der aus meiner Sicht besser als Sebastian fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden geeignet waere (ich habe im Vorfeld meherere Leute versucht zu ueberzeugen zum Ersten Vorsitzenden anzutreten) und antreten will, wuerde ich auch gerne mit dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das rechtlich geht?
Nein, das ist nicht mehr möglich. Da ist die Satzung eindeutig: §8 Abs. 2 Satz 2 bestimmt: "Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung eingegangen sein."
Außerdem geht das mE auch ziemlich deutlich aus der Stellungnahme unserer Rechtsanwälte hervor, auch wenn es dabei um die Beistzer ging.
Gruß
Michail