Hi Wikipedianer,
ich habe einen Artikel verfasst, der einen Ueberblick ueber die mobile Nutzung der Wikipedia mit Handys, PDAs, bzw. Smartphones gibt. Vielleicht ist das ja fuer den ein oder anderen interessant: http://britannia.gotdns.org/wikipedistik/2006/02/20/wikipedia-fuer-unterwegs... (Der Text steht unter CC-BY, falls den einer gebrauchen kann.)
Ich habe zum aufpimpen Bilder aus der Wikipedia/den Wikimedia Commons verwendet. Momentan ist die Lizenzierung sehr wahrscheinlich nicht korrekt.
Die Wikipedia verwendet (GFDL-)Bilder so, dass in Artikeln Thumbnails ohne weitere Informationen zum Bild (bis auf eine beschreibende Bildunterschrift) dargestellt werden. Nach einem Klick auf diesen Thumbnail gelangt man auf eine Bildbeschreibungsseite, die der Lizenz genuege tut.
In meinem Artikel habe ich Thumbnails der verwendeten Bilder, die auf die original Bildbeschreibungsseite verweisen. Zusaetzlich habe ich unter jedem Bild den Urheber, sowie die entsprechende Lizenz notiert. Im Grunde verwende ich die Bilder also aehnlich, wie die Wikipedia.
Ein Unterschied liegt darin, dass der Link auf einen anderen Server zeigt. Diese Begruendung wird meineswissens vergleichbar auf die Forderung angewandt, dass die GFDL bei einem Verweis lokal vorgehalten werden sollte/muss, mit eben der Begruendung, dass der Server auf den verwiesen wird down sein koennte. (Die Einschraenkung, dass es durchaus passieren kann, dass der gecachte Thumbnail eines Bildes in der deutschsprachigen WP dargestellt werden koennte, aber die Bildbeschreibungsseite an die durchgereichte Commons-Bildbeschreibung nicht dran kommt, weil die Commons down sind, vernachlaessigen wir mal...)
Lange Rede, kurzer Sinn: Spricht irgendwas dagegen, wenn ich die Thumbnails jetzt so lasse, wie sie sind, aber lokal auf eine "Bildbeschreibungsseite" mit einer groesseren Version des Bildes verlinke, auf der unser Gentleman-Agreement-Hinweis in der Form "Dieses Bild basiert auf dem Bild *XYZ* aus der freien Enzyklopädie *Wikipedia* und steht unter der *Lizenz*." prangt?
XYZ = Link auf Original-Bildbeschreibungsseite in der WP Wikipedia = Link auf Wikipedia bzw. Wikimedia Commons Lizenz = Jeweiliger Name der Lizenz. Bei GFDL, Verweis auf eine lokale Kopie.
Tschuess, Tim.
Am 10:13 21.02.2006 schrieb Tim:
Hi Wikipedianer,
ich habe einen Artikel verfasst,... (Der Text steht unter CC-BY, falls den einer gebrauchen kann.)
Ich habe zum aufpimpen Bilder aus der Wikipedia/den Wikimedia Commons...(GFDL-)Bilder ... Lange Rede, kurzer Sinn: Spricht irgendwas dagegen, wenn ich die Thumbnails jetzt so lasse, wie sie sind, aber lokal auf eine "Bildbeschreibungsseite" mit einer groesseren Version des Bildes verlinke, auf der unser Gentleman-Agreement-Hinweis in der Form "Dieses Bild basiert auf dem Bild *XYZ* aus der freien Enzyklopädie *Wikipedia* und steht unter der *Lizenz*." prangt?
GFDL (inoffizielle Übersetzung)
"§1. Anwendbarkeit und Definitionen Diese Lizenz findet Anwendung auf jedes Handbuch oder andere Werk, ... die es gestattet das Werk, unter den hier festgelegten Bedingungen, zu nutzen. Der Begriff Dokument wird im folgenden für alle solche Handbücher und Werke verwendet. ............^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ §5. Dokumente kombinieren Sie können mehrere Dokumente, die unter dieser Lizenz freigegeben sind, .... ..............................^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ $9. Abschlussbestimmungen Sie dürfen dieses Dokument nicht kopieren, verändern, unterlizenzieren oder verteilen mit der Ausnahme, dass Sie es ausdrücklich unter dieser Lizenz tun. Jedweder andere Versuch zu kopieren, zu modifizieren, unter zu lizenzieren oder zu verbreiten ist unzulässig und führt automatisch zum Entzug der durch diese Lizenz gewährten Rechte. Dennoch verlieren jene Parteien, die von ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizen erhalten haben, nicht Ihre Rechte, so lange sie sich in völliger Übereinstimmung mit der Lizenz befinden."
In einem Dokument alias bebildertem Artikel alias "schlag micht tot" ... gibt es entweder nur GFDL oder gar nix mit GFDL. Was CC-by bezüglich Kombination sagt kann ich nicht so genau sagen. Ich nehme aber mal an es verhält sich ähnlich.
Das scheint mir das eigentliche Problem zu sein. Ob der Wortlaut der Lizenz auf dem gleichen Sever oder auf einem anderen Server liegt (kann ja auch ein Cluster sein. wer will so etwas beanstanden?) ist dagegen mMn eine blanke Formalie.
Von der Sache her ist es allerdings solange Wurscht, bis es vor Gericht geht. Dazu müßte sich aber erst einmal ein Kläger mit berechtigtem Interesse finden (Urheber, Nutzer, Logo-bzw.Markeninhaber der bereitgestellten Lizenztexte (Unwirksamkeit der Lizenz bzw. vertragswidrige Verwendung) oder sonstig Benachteiligte). Dort wird sich dann auch entscheiden ob Spitzfindigkeiten einen Wert haben oder nicht (Bilder sind ja nur per Thumbnail als Link eingebunden). !!!Absprachen in und mit Teilen der WP-Community und auch mit GNU- oder CC- Vertretern haben da mit ziemlicher Sicherheit keinerlei Wert!!! (ok, GNU und CC schon bezüglich Klagen wegen unerlaubtem Gebrauch ihrer Lizenzen) *g* Von Interesse sind lediglich die Absprachen zwischen Lizenznehmer und -geber (Autor/Urheber <-> Nutzer), der Vertragstext und seine Gültigkeit.
Viel einfacher wäre sicher, sich für die paar Bilder von den Autoren die Freigabe unter CC-by zu holen.
Moins KS