Hi zusammen,
ich habe nochmal eine genaue Frage zu den Lizenzbestimmungen. Da ich im Lexikon der Biere vom Komet-Verlag Zitate aus einigen Wikipedia-Artikeln aus meiner Autorenschaft ohne Quellenangabe gefunden habe, und nun vom Verlag den Auftrag habe, ihm die korrekte Ziterweise zu nennen.
Stimmt folgende Interpetation?
Demzufolge gilt, wenn ich das richtig interpretiere, für die Wikipedia-Zitate im Lexikon der Biere, dass entweder diese vier Punkte erfüllt sein müssen:
· Du musst mindestens die fünf Hauptautoren nennen · Du musst die Lizenz nennen (GNU FDL) · Du musst die Lizenz im (englischen) Volltext zur Verfügung stellen · Das Ergebnis, in das GNU FDL-Inhalte eingeflossen sind, muß ebenfalls unter der GNU FDL veröffentlicht werden.
Das bedeutet, dass folgendes zu prüfen ist:
· Gibt es auf der Seite einen Hinweis, dass der Inhalt unter der GNU Freien Dokumentationslizenz veröffentlicht wird? · Sind die Hauptautoren des Artikels genannt oder ist ein Link zum Artikel in der Wikipedia gesetzt mit dem Hinweis, dass dort die Namen der Autoren zu finden sind? · Wenn es sich um ein Bild aus der Wikipedia handelt, das unter einer Creative Commons-Lizenz steht: Ist der Urheber des Bildes genannt? · Ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen der Wikipedia ist es auch, wenn der Betreiber der Website die Lizenzbestimmungen eigenmächtig einschränkt, etwa mit einem eigenen Copyright-Vermerk.
Sie müssten also pro Zitat fünf Autoren und die GNU FDL nennen, die gesamte englischsprachige Lizenz im Lexikon der Biere wiedergeben, sowie auf ein Copyright des Gesamtwerkes verzichten.
Evtl. kann man dem ausweichen, denn es heißt ja:
[...] dass eine Tageszeitung, die ein nur unter GNU FDL freigegebenes Bild nutzen möchte, sich an den Fotografen wenden muss, um zu vermeiden, dass sie die GNU FDL abdrucken muss. Der Fotograf kann dann das Bild entweder entgeltlich oder unentgeltlich passend lizenzieren, da er als Urheber selbst nicht an die GNU FDL gebunden ist.
Wenn man das hier für Fotos ausgesagte auf Texte überträgt, wäre ich als Autor der zitierten Passagen nicht an die GNU FDL gebunden und dürfte Ihnen die Veröffentlichung erlauben.
Ich wäre für eine schnelle Antwort dankbar.
Gruß, Michael A. Schmiedel
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"Michael A. Schmiedel" skribis:
Hi zusammen,
ich habe nochmal eine genaue Frage zu den Lizenzbestimmungen. Da ich im Lexikon der Biere vom Komet-Verlag Zitate aus einigen Wikipedia-Artikeln aus meiner Autorenschaft ohne Quellenangabe gefunden habe, und nun vom Verlag den Auftrag habe, ihm die korrekte Ziterweise zu nennen. [...] Evtl. kann man dem ausweichen, denn es heißt ja:
" [...] dass eine Tageszeitung, die ein nur unter GNU FDL freigegebenes Bild nutzen möchte, sich an den Fotografen wenden muss, um zu vermeiden, dass sie die GNU FDL abdrucken muss. Der Fotograf kann dann das Bild entweder entgeltlich oder unentgeltlich passend lizenzieren, da er als Urheber selbst nicht an die GNU FDL gebunden ist."
Wenn man das hier für Fotos ausgesagte auf Texte überträgt, wäre ich als Autor der zitierten Passagen nicht an die GNU FDL gebunden und dürfte Ihnen die Veröffentlichung erlauben.
Ja. Du kannst als Autor immer deinen Text neben der Lizensierung nach FDL den Text auch anders lizensieren, die FDL ist keine exklusive Lizenz.
Allerdings musst du bei Wikipedia-Texten aufpassen, da oft mehrere Autoren beigetragen haben - in dem Fall ist die Zustimmung aller Autoren notwendig. (Bei anonymen Beiträgen ist es ziemlich unmöglich, die Zustimmung nachträglich zu erhalten.)
Paul
Hi Wikipedianer,
Michael A. Schmiedel schrieb am 29.11.2005 12:54:
Wenn man das hier für Fotos ausgesagte auf Texte überträgt, wäre ich als Autor der zitierten Passagen nicht an die GNU FDL gebunden und dürfte Ihnen die Veröffentlichung erlauben.
Du hast als Autor jederzeit das Recht einer Mehrfachlizenzierung. Sollte der entsprechende Text ausschliesslich von dir stammen, so steht es dir frei, ihn dem Lexikon der Biere kostenfrei oder gegen ein Honorar von hundert Fantastillionen zur Verfuegung zu stellen.
Tschuess, Tim.
"Michael A. Schmiedel" michael.a.schmiedel@gmx.de writes:
Demzufolge gilt, wenn ich das richtig interpretiere, für die Wikipedia-Zitate im Lexikon der Biere, dass entweder diese vier Punkte erfüllt sein müssen:
Wenn wirklich zitiert wird, gilt das Zitatrecht und da spielt die Lizenz keine Rolle. Wenn jedoch Texte "am Stück" übernommen werden, gilt natürlich auch das Zitatrecht, aber dank der GFDL sind solche Textübernahmen möglich, wenn man sich an die GFDL hält.