Am 09:09 06.04.2006 schrieben Sie:
On 4/6/06, Oliver Kamper oliver.kamper@gmx.de wrote:
Frage: hat sich hier schonmal jemand Gedanken dazu gemacht, wie die Rechtslage beim Löschen ganzer Beiträge aussieht?
Das komplette Löschen von Artikeln verstößt nicht gegen die GFDL. Es gibt keine Pflicht, Texte zu veröffentlichen. Die Versionsgeschichte von gelöschten Artikeln muss nicht aufgehoben werden.
Sobald eine Holzversion vorliegt sieht es doch noch ein bisschen anders aus. Das kann man aber in der GFDL Nachlesen. Das sind natürlich Pflichten der jeweiligen Herausgeber von Druckversionen. Wie weit sich da die Wikimedia Foundation & Co, aus welchen Gründen auch immer, verpflichtet sieht, steht noch mal auf einem ganz anderem Blatt. Mit Blickrichtung auf Beförderung freier Inhalte wäre das Vorhalten der entsprechenden transparenten Versionen ein ähnliches Entgegenkommen wie das Agreement bezüglich Namensnennung.
Moins KS