Ich schäme mich so.
Ich habe (auf Hinweis der Nachrichtenagentur ddp hin) mir heute die "Bild am Sonntag" gekauft. 1,40 Euro für den ArSchV.
Seite 46 und 47 in der "Bams".
<rot>Neuer Brockhaus</rot> Wie viele U-Boote* sind diesmal drin?
<small>(*zum Spaß gefälschte Angaben)</small>
Boah, tiefer geht's nimmer, das haben die Kollegen in Leipzig nun echt nicht verdient.
Bei Springer hat sich wirklich jemand Mühe gegeben, einen Artikel völlig am Thema vorbeizuschreiben. Nach Springer-Darstellung sitzen in Leipzig 66-71 Leute, die den ganzen Tag nichts anderes versuchen, als Fälschungen an Annette Zwahr vorbeizuschmuggeln. Es ist unglaublich.
Mathias
"Mathias Schindler" skribis:
[Artikel in BamS]
Bei Springer hat sich wirklich jemand Mühe gegeben, einen Artikel völlig am Thema vorbeizuschreiben. Nach Springer-Darstellung sitzen in Leipzig 66-71 Leute, die den ganzen Tag nichts anderes versuchen, als Fälschungen an Annette Zwahr vorbeizuschmuggeln. Es ist unglaublich.
Ich glaube, bei Wikipedia dürfte es noch mehr Leute geben, die Tag für Tag versuchen, Fälschungen einzuschmuggeln ...
Paul
"Paul Ebermann" Paul-Ebermann@gmx.de writes:
Ich glaube, bei Wikipedia dürfte es noch mehr Leute geben, die Tag für Tag versuchen, Fälschungen einzuschmuggeln ...
Der Unterschied ist jedoch, daß man beim Brockhaus offiziell Fehleinträge (U-Boote) unterbringt, da man nur so die Lemma-Liste "schützen" könne. Ob das stimmt, weiß ich nicht.
Karl Eichwalder wrote:
Der Unterschied ist jedoch, daß man beim Brockhaus offiziell Fehleinträge (U-Boote) unterbringt, da man nur so die Lemma-Liste "schützen" könne. Ob das stimmt, weiß ich nicht.
das ist unsinn. die lemma-liste ist eine subjektive auswahl und unterliegt damit dem urheberschutz
mijobe
On Mon, May 09, 2005 at 09:18:43AM +0200, wikipede wrote:
Karl Eichwalder wrote:
Der Unterschied ist jedoch, daß man beim Brockhaus offiziell Fehleinträge (U-Boote) unterbringt, da man nur so die Lemma-Liste "schützen" könne. Ob das stimmt, weiß ich nicht.
das ist unsinn. die lemma-liste ist eine subjektive auswahl und unterliegt damit dem urheberschutz
Ja, aber indem man Fehler einbaut kann man Verletzungen des Urheberrechts besser herausfinden.
ciao, tom
Thomas R. Koll wrote:
Ja, aber indem man Fehler einbaut kann man Verletzungen des Urheberrechts besser herausfinden.
man setzt sich aber auch eventuellen klagen wegen fehlinformation aus. wäre für einen juristen bestimmt eine nette frage, ob man aufgrund solcher informationen seinen vor jahren in gutem glauben gekauften brockhaus zurückgeben kann
mijobe