Mathias,
Die SLUB/Fotothek stellt die Bilder bereit und alle dazugehörigen Beschreibungen, die ebenfalls auf Commons angezeigt werden. Wir reden nach gegenwärtigem Stand über 250.000 Bilder.
Ist es sehr naiv, wenn ich frage unter welcher/n URL die Bilder einsehbar sind?
Martin Ebert
Die Bilder sind alle in der Kategorie "Images from the Deutsche Fotothek", siehe http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Images_from_the_Deutsche_Fotothek .
Grüße,
ChrisiPK
Martin Ebert schrieb:
Mathias,
Die SLUB/Fotothek stellt die Bilder bereit und alle dazugehörigen Beschreibungen, die ebenfalls auf Commons angezeigt werden. Wir reden nach gegenwärtigem Stand über 250.000 Bilder.
Ist es sehr naiv, wenn ich frage unter welcher/n URL die Bilder einsehbar sind?
Martin Ebert
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ChrisiPK schrieb:
Die Bilder sind alle in der Kategorie "Images from the Deutsche Fotothek", siehe http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Images_from_the_Deutsche_Fotothek
Bei der vorigen Aktion war ich noch begeistert, dieses Mal habe ich jedoch vielen Stellen Bauchschmerzen. Wo der handwerkliche Teil der Digitalisierung noch unter "naja, geschenkter Gaul" wegkommt (bedenkliche Scanqualität, mit primitiver Skalierung mit moiré verziert, dann destruktiv überschärft.), nur den Fotografen einfach nicht gerecht wird, denn so schlecht waren deren Aufnahmen damals nicht.
Probleme machen mit die Rechte der abgebildeten Personen. Die Bildrechte sind, was RaeB/PR anbelangt, optimisch ausgedrückt "unklar". Ich bin fest davon überzeugt, dass bei der DDR-Straßenfotografie bei der Passanten nicht nur Beiwerk, sondern als Werktätige das Motiv darstellen, keinerlei Model-Release oder ähnliches vorliegt und dieser (heutigen) Verwendung seitens der dargestellten Personen keine auch keine irgendwie konkludente Willensbekundung (oder wie man das heute so schön bei "Fotografien in Discos und auf Volksfesten" umschreibt) angenommen werden kann.
Ich hoffe, dass diese Aspekte im Hintergrund ausreichend abgeklärt worden sind und die dahinterstehenden "Agreements" einfach schlicht nicht öffentlich sind.
- -jha-
Ich hoffe, dass diese Aspekte im Hintergrund ausreichend abgeklärt worden sind und die dahinterstehenden "Agreements" einfach schlicht nicht öffentlich sind.
Allerdings frage ich mich schon, ob es nicht möglich sein müsste, die rechtlichen bzw. vertraglichen Regelungen zu veröffentlichen, auf deren Grundlage die Lizenzgeber meinen, zum Geben der Lizenz berechtigt zu sein - sowohl bei der jetzt in Rede stehenden Kooperation wie auch schon bei der mit dem Bundesarchiv.
Ein "No rights of third parties concerning the image material supplied are standing in the way" ist schon arg dürftig als Begründung, warum die Urheberrechte bspw. eines Herrn Nosko nicht relevant sind. Gab es da einen Vertrag mit der DDR(-Staatsregierung)? Mit wem genau? Wenn ja, hat die DDR oder welche Stelle dort auch immer Rechte auch für unbekannte Nutzungsarten (WWW gab's damals noch nicht) erworben? Wenn ja, hat sie auch das Recht erworben, Unterlizenzen zu vergeben? Sind diese Rechte wirklich an die Deutsche Fotothek übergegangen und nicht an ein Land oder den Bund? etc. etc.
Fragen über Fragen, und alles was wir haben, ist ein "Passt scho" von Mathias und der Fotothek.
Uli Wikiweise - besser zu Wissen!