Am Montag, 10. November 2003 21:01 schrieb kaufmann@email.de:
Meines Wissens braucht man für eine Vereinsgründung eine Satzung und 7 Personen. Notare sind notwendig, wenn es um einen Hauskauf oder um das Protokoll der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft geht.
Der Antrag auf Eintragung beim Vereinsregister muss von den Vorstandmitgliedern unterschrieben werden. Diese Unterschriften müssen bei einem Notar beglaubigt werden. Der Notar leitet den Antrag dann weiter an das Vereinsregister. So war das zumindest bei allen Vereinen die ich bisher mitgegründet habe.
Ich hoffe es lag nicht daran, dass Du jedesmal behauptet hast, man müsse das so machen. :-)
Gruß Coma