* Ralf Hagen rhagen@dingo.saar.de [2004-03-16 20:07]:
Jens Müller schrieb:
Nein, urheberrechtlich gerade nicht. Was willst Du an drei Farbbalken urheberrechtlich schützen?
Erstens: Drei Streifen (ohne Farbe) ist schon geschützt für adidas.
Markenrechtlich, nicht urheberrechtlich.
Gruß, Matthäus Wander.