Am 27.10.2004 um 19:58 schrieb Daniel Arnold:
Sicher kannst du die Verärgerung desjenigen verstehen, der die sehr guten Grafiken der Sonnenscheibe angefertigt hat, dass seine exzellente Arbeit mit irgendwelchen (in meinen Augen sehr fragwürdigen) Gerichtsbeschlüssen und daraus erwachsenden Folgen bekrittelt wird.
<Persönlichkeitsmodus an> Ich persönlich neige dazu das Urteil im Übrigen als eine klare Fehlentscheidung zu betrachten, die schleunigst revidiert gehört (und würde es persönlich auf eine Auseinandersetzung mit dem Land Sachsen-Anhalt ankommen lassen) und würde daher dafür plädieren, das Problem einfach zu ignorieren. Wenn die was wollen sollen sie sich melden, Copyrightansprüche auf das Bild an sich können sie in dem Fall keine geltend machen, egal ob sie auf die Scheibe eine Form des Urheberrechts haben. Wie kommt eigentlich ein Gericht auf so eine Schnapsidee, ein Jahrtausende altes Relikt als eigene Schöpfung zu betrachten, nebenbei ganz laienmäßig bemerkt? Sieht mir nach Rechtsbeugung aus. <Persönlichkeitsmodus aus>
Ich habe übrigens heute in der Physik meiner Uni ein Plakat der ESO (europäische Südsternwarte, eines der weltgrößten Teleskope das VLT gehört zur ESO) gefunden in dem mit der Himmelsscheibe (und zwar der Originalfotografie!) für die ESO geworben wird. Von dieser renomierten wissenschaftlichen Institution als Blickfang genutzt zu werden stellt für Sachsen-Anhalt sicher eine großartige Werbung dar. (wer darf sich schon rühmen von Spitzenforschen zitiert zu werden?) Das nur am Rande dazu, dass das Urteil für Sachsen-Anhalt, würde es eingehalten, kontraproduktiv wäre.
Ich möchte noch einmal betonen, dass das Landesmuseum sich bisher sehr kooperativ gezeigt hat, was die Klärung der Sache angeht. Das Urteil scheint übrigens auch unter den Mitarbeitern umstritten zu sein. Ich warte wirklich gespannt auf die Stellungnahme des Justitiars und schlage vor, die ESA-Bilder und die Nebra-Illustrationen als Beispiele bei der Vereins-Rechtsberatung mit aufzunehmen.
Wenn ich Neuigkeiten habe, werde ich berichten.
Warum die Einschränkung einer Teilmenge von Bildern auf eine nichtkommerzielle Lizenz nun so etwas furchtbar schlechtes sein soll, hat sich mir übrigens noch nicht in voller Schönheit erschlossen. Ich bitte um Verzeihung, dass ich nicht sämtliche Diskussionen der letzten Jahre in der Wikipedia und in Metawiki konsultiert habe (verstehe aber auch, wenn alte Hasen genervt sind, aber das lässt sich wohl kaum vermeiden).
Gruß, Rainer