At 10:16 11.06.04 +0200, Joachim Schulz wrote:
Katharina Bleuer wrote:
Auf dem [[Portal Schweiz]] haben wir einen Abschnitt "Artikel ohne Bezug zur Schweiz" (d.h. wo nur Deutschland drinsteht, aber auch Schweiz drin sein sollte). Die Liste ist aber niemals vollständig.
Die Frage ist: Sollten wir uns in solchen Artikeln auf die deutschprachigen Länder beschränken oder ist es nicht viel mehr notwendig mit dem Versuch einer globalen Definition zu beginnen und dann Österreich, Schweiz und BRD als Beispiele bringen (am besten auch Länder mit deutschen Minderheiten: Frankreich, Dänemark, Tschechische Republik,...). Häufig ist auch eine Darstellung von UNO und EU Richtlinien sinnvoll.
100% ACK.
Das Problem wird sein, dass kaum jemand den Überblick für soetwas hat. Ich kenn Mutterschutz in Deutschland und Schweden, aber da ich keine öserreichischen oder schweizer Eltern kenne, weiß ich darüber halt (noch) nichts.
Am Wichtigsten scheint mir zu sein, dass man die allgemeinen Definitionen ergänzt. Bei rechtlichen Fragen findet man die z.B. oft bei den internationalen Organisationen. Es ist dann sehr spannend zu untersuchen, wie ein- und dieselbe Norm oder Direktive in den verschiedenen nationalen Legislationen implementiert wird.
Grüessli
Kat