Hallo Heinz,
Tuesday, October 19, 2004, 10:52:06 PM, you wrote:
na ja,
"Ein Werk gilt als gemeinfrei (engl. public domain), wenn es keinem Urheberrecht unterliegt."
Das ist eine ziemlich unsinnige Formulierung, da ein Werk in Deutschland immer dem Urheberrecht unterliegt, das der Urheber zudem auch nicht abtreten kann. Wohl aber kann er sein Werk zur gemeinfreien Verwendung freigeben.
MfG Olaf