On Tuesday, November 04, 2003 12:04 AM Elisabeth Bauer elian@djini.de wrote:
Arne Klempert wrote:
Die _schnellste_ Lösung ist ein _nicht_ gemeinnütziger und _nicht_ eingetragener Verein. Den können wir nämlich ohne bürokratische Hürden gründen. Und für das aktuelle Problem dürfte das völlig ausreichend sein.
Nochmal für die Langsamen ;-) Was bringt uns genau ein Verein für das aktuelle Problem? Ist das lediglich dazu, dass wir eine Vertretung haben?
"Ich bin der Vorsitzende von XY" wirkt einfach besser als "Ich bin einer von vielen, der bei dem Projekt XY mitarbeitet, und die anderen haben gesagt, ich soll mich mal drum kümmern."
Rechtlich notwendig scheint das allerdings nicht. Denn Bodo hat ja dargelegt, dass durch "konkludentes Handeln der Sysops/Admins" ohnehin bereits eine BGB-Gesellschaft entstanden ist.
Ich fände es nur besser (auch gegenüber denen, die im Namen der Gesellschaft handeln), wenn dies in irgendeiner Form schriftlich fixiert wird. Eine kurzfristige Lösung dafür wäre die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins, der letztlich nur eine konkretere Form der bisherigen BGB-Gesellschaft wäre.
Das sollte uns aber nicht daran hindern, parallel mit den Vorbereitungen für die Gründung eines eingetragenen und gemeinnützigen Vereins zu beginnen.
Aber selbst der e.V. dürfte uns bei Problemen mit dem Namen nicht wirklich weiterhelfen. Denn die Namensrechte liegen dann immernoch allein bei Jimbo bzw. Wikimedia. Mittelfristiges Ziel sollte deshalb sein, dass der Verein entsprechende (Nutzungs-/Vertretungs-)Rechte eingeräumt bekommt.
Das mit dem e.V. (wegen der Haftungsbeschränkung) und der Gemeinnützigkeit (wegen Absetzbarkeit von Spenden) könnte man dann in Ruhe nachholen.
Wenn das geht, ja klar.
Namensvorschlag: "Interessengemeinschaft Wikipedia.de"
Ich bin gegen das .de im Namen. Warum nicht "Deutsche Wikipedia-Gesellschaft" oder "Wikipedia Deutschland"?
"Deutsche Wikipedia-Gesellschaft" klingt gut. Aber grenzen wir damit nicht die deutschsprachigen Mitglieder außerhalb von D aus?
BTW: Kann ein Österreicher oder Schweizer überhaupt Mitglied in einem deutschen e.V. sein? Wenn in A und CH ähnliche Vereine gegründet werden, wer ist dann für die deutschsprachige Wikipedia "zuständig"?
Für eine abschließende Klärung brauchen wir wohl professionelle Unterstützung durch einen Anwalt, der im internationalen Vereins- und Stiftungsrecht bewandert ist :-(
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de