Von: Liesel koehler-liesel73@gmx.de
es geht aber gar nicht um das Urheberrecht, sondern auch darum ob die Lemmaliste als Datenbank unter den Datenbankschutz fällt.
Ralf:
Dort, wo es Copyight gibt, wäre es theoretisch anders, hier in Europa ist es ohne Verwertungsgesellschaft unmöglich.
So oder so: Wir haben hier in Deutschland einen Datenbankschutz, der in den USA nicht in dieser Ausprägung existiert. Dafür gibt's dort das Copyright, welches wesentlich weitgreifender ist als unser Urheberrecht.
Die Rechte an der Datenbank (Lemmalisten, Kategorienbaum) liegen nach meiner Auffassung klar bei der WMF. Eine Freigabe (nach dt.) Recht habe ich dafür noch nicht gesehen. Strenggenommen darf man unter Beachtung der GFDL die Artikel der Wikipedia übernehmen, nicht jedoch die darüberliegende Datenbank.
Ich stimme aber mit Mathias überein, dass nicht davon auszugehen ist, dass die WMF sich je darum kümmern wird: Weder wird sie diese Rechteverletzung zu verfolgen (würde dem Geist der WP völlig widersprechen), noch wird sie für die dt. Nachnutzer eine Extrawurst braten, eine "Freigabe nach xyz" auszustellen (Aufwand der juristischen Prüfung und bringt derm Durchschnittsnachnutzer nichts, außer vielleich noch zusätzliche Verwirrung.)
-jha-