On Tuesday 13 April 2004 22:49, Andreas Voß wrote:
Sicher nicht. Du verwechselst die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Verbreitung von Pornografie, bei der Weltrechtsprinzip gilt, mit der Verletzung von Patenten, bei denen stets Territorialitätsprinzip gilt. Die von einem Patent gewährten Exklusivrechte kann der Erteilungsstaat denknotwendig nur für sein eigenes Territorium erteilen. Besteht beispielsweise nur ein deutsches Patent, so können alle Benutzungshandlungen außerhalb Deutschlands nicht beanstandet werden.
Nach dieser Argumentation kann ein Neonazi auch nicht dafür belangt werden, wenn er in Kanada eine Webseite ins Netz stellt, die dort legal, hier aber verboten ist. Meines Wissens sind solche Personen aber bei einer Einreise nach Deutschland schon verhaftet und anschließend verurteilt worden.
Wer also garantiert dafür, dass beispielsweise Jimbo bei einer Einreise nach Deutschland nicht zivilrechtlich belangt werden könnte? Mir ist jedenfalls nicht klar, wie du dies ausschließen kannst.
Viele Grüße, Marco