Hallöli
Das können wir gerne mit dem Stichwort URV versehen, der Lösch_grund_ sollte aber für uns ein anderer sein. Vielleicht ein gutes Beispiel ist VVN (derzeit als URV auf den Löschkandidaten). Das ist ein 100% von der Website dieser linken Organisation kopierter Text. Klar können wir ihn als mögliche URV löschen - ich wäre aber eher dafür, ihn als unzulässige Selbstdarstellung einer politischen Organisation zu löschen oder umzuschreiben.
Irgendwie scheint's ja niemandem aufzufallen, deswegen muss ich das jetzt wohl schreiben. Urheberrechtsverletzungen in alten Versionen bleiben URV. Einfach überarbeiten ist überhaupt nicht akzeptabel. Nicht, weil der aktuelle Artikel dann darauf basiert, sondern weil die alte Version (mit der URV) bestehen bleibt.
Grüßle, Florian