Klaus Graf schrieb:
Diese Urteil hat erhebliches Aufsehen und heftige Kritik seitens Webdesigner und Juristen hervorgerufen, wobei nicht zuletzt diese Leugnung des Lichtbildcharakters Widerspruch ausgeloest hat. Z.B. http://jotbe-fx.de/daily/article/629/
Danke, nach solchen Kommentaren hatte ich gesucht. Demnach wäre eine Computergrafik also unter der Bezeichnung "bildende Kunst" geschützt, wenn sie die notwendige Schöpfungshöhe erreicht und man das Computerprogramm als "weiterentwickelten Pinsel" betrachtet?
Matthias