Karl Eichwalder wrote:
Das Großzitat nach UrhG ist nur im wissenschaftlichen Kontext zulässig.
wir betreiben hier wissenschaft und diese heißt (praktische) enzyklopädistik.
Dein Enthusiasmus in Ehren, ich fürchte nur, dass das UrhG die Messlatte etwas höher legt. Wissenschaft im Sinne eines Gesetzes ist nicht selbstgewählt, sondern öffentlich legimiert. Wir können uns nicht selbst zu Wissenschaftlern erklären, zumal vielen von uns die dafür notwendige formale Qualifikantion fehlt und keine wissenschaftliche Institution das Projekt deckelt.
Der erste wissenschaftliche Grad ist nunmal der Hochschulabschluss, nicht die Matura; Leute ohne Hochschulabschluss sind halt "sonstige Mitarbeiter", keine "wissenschaftlichen". Ebenso wenig kann sich Briefmarkensammelspezialist Müller selbst zum Professor für Mauritiologie und seine Gartenlaube zur Universität ernennen; deshalb braucht auch ein Studi, der in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift publizieren will, das Deckmäntelchen einer wissenschaftlich qualifizierten Person, und das ist mindestens der Magister, das Diplom oder die Promotion. Die durch GG geschützte Wissenschaftsfreiheit ist ein privilegiertes und kostbares Gut und eben deshalb nicht so billig zu haben.
MfG -asb