Hallo,
am Thu, 16 Jun 2005 10:50:50 +0200 schrieb Paul:
At 23:47 15.06.2005 +0200, Gerhard aka Perrak wrote:
........... Impressum trotz eindeutiger gesetzlicher Vorschriften weniger reinschreibt, als bei DENIC zu finden ist, gehört eigentlich schon seiner Dummheit wegen bestraft.
Wer Vorschriften erläßt, welche Angaben vorschreiben, die man auch bei DENIC bekommen kann/sollte gehört bestraft. ;-). Wer Ermessensspielräume gegen die Interessen seiner "Kunden", den Bürgern, strapaziert gehört bestraft ;-). Wer Rechtssprechung zum Kohle machen mißbraucht gehört bestraft ;-) ..... Uuuuups, fairer Umgang aller miteinander währe natürlich das Allerbeste....
Wenn Du es auch versuchst, ins Lächerliche zu ziehen: In einem Rechststaat sich an Vorschriften erstmal zu halten, auch wenn man sie nicht befürwortet, halte ich für einen Teil des "fairen Umgangs" miteinander.
Wahrheitsgemäße Angaben bei DENIC vorschreiben währe sicher sinniger oder?
Nein, denn DENIC ist ein privater Verein, keine staatliche Stelle, wenn auch mit hoheitsrechtlichen Aufgaben betraut. Ganz davon abgesehen ging es ja gerade um den unsinnigen Vorschlag, DENIC sollte für Auskünfte Geld verlangen, um Abmahnungen zu erschweren.
Der Anspruch ist doch schlicht: Ohne große Nachforschungsaktionen den Betreiber/Verantwortlichen eines Webauftrittes ermitteln.
Genau das war mein Punkt.
Und eines auch nicht zu unterschätzendes Probleme: es treiben sich nicht nur Gutmenschen im Internet herum, sondern in Größenordnungen auch solche, denen man im realen Leben auch keinerlei persönliche Angaben machen würde.
Dagegen wehrt man sich am besten, indem man keine Website betreibt und sich auch sonst zurückhält. Schreibe ich einen Leserbrief an meine Tageszeitung, veröffentlicht die auch meine Adresse, wenn ich das Risiko nicht eingehen will, verzichte ich eben darauf, einen Leserbrief zu schreiben.
Gedanken, auch( http://wiki.geekspot.de/index.php/Hauptseite ): ...oO(freiwilliges Kennzeichenregister für Websites, einsehbar bei Nachweis berechtigten Interesses ähnlich Grundbuch,.... / alternativ Angabe der realen Daten). uvm.
Klar, könnte man so machen. Mir ist es lieber, ich kann bei DENIC nachschauen, auch ohne ein berechtigtes Interesse zu haben ;-)
So hat halt jeder seine Ansichten... und als ein Hauptproblem bleibt, dass es oft nicht darum geht, das eine fehlende Angabe jemanden wirklich Schaden zugefügt hat / zuzufügen droht bzw. für Interessenkonflikte einvernehmliche Lösungen zu suchen, sondern oft nur um Kohle Kohle Kohle (Abmahnwelle) bzw. durchsetzen geldbewährter Interessen gegen Bürger bzw. kleine und mittlere Unternehmen.
Dass das Abmahnen um des Abmahnen willens sittenwidrig ist, ist schon lange meine Meinung, leider ist diese Absicht erstens schwer nachweisbar und zweitens müsste mal ein höheres Gericht so entscheiden. Aber ich bleibe optimistisch, dass die Abmahner sich irgendwann mal mit jemandem anlegen, der es sich leisten kann und will, das bis zu Ende vor Gericht durchzufechten.
Mit WP hat dies allerdings nur noch sehr bedingt zu tun ;-)
Gruß, Gerhard