Man muß es nicht darauf ankommen lassen aber wie sowas vor Gericht ausgehen würde ist doch sehr fraglich. Schöpfungshöhe besitzt solch eine Liste nicht. Und als Datenbankwerk hat sie kein Alleinstellungsmerkmal, weil Bestandteil der Alltagskultur. Solch eine Liste ist nämlich kein Werk. Ich glaube nicht, daß solch eine Liste in irgendeiner Weise schutzfähig ist. Aber vor Gericht bekommt man nicht Recht sondern ein Urteil - und die fallen manchmal seltsam und kontrovers aus, Beispiel Himmelsscheibe vs. Montezuma.
Am 31. Oktober 2008 11:12 schrieb Mathias Schindler < mathias.schindler@gmail.com>:
2008/10/31 Peter Jacobi peter_jacobi@gmx.net:
Ich glaube mich zu erinnern, dass vor längerer Zeit Lemma-Listen kommerzielle Enzyklopdädien zu Vergleichszwecken angelegt, und dann wegen rechtlicher Bedenken wieder gelöscht, wurden. Wie steht es also mit unserer eigenen Lemmaliste? Und wer ist überhaupt deren Urheber?
Wir haben 2004 nach einer Email von Brockhaus eine Lemmaliste des Brockhaus in Text und Bild (oder wars der Brockhaus in einem Band?) aus Wikipedia gelöscht. Während Brockhaus hier die Urheberrechtskarte gezogen hatte, war es aus unserer Sicht eher ein Akt von Höflichkeit, nachdem die eigentliche Idee bereits erledigt war: Zu schauen, wie sehr sich die Lemmalisten überschneiden.
In meinen Augen kommt man mit Urheberrecht weniger weit als mit den Schutzmöglichkeiten von Datenbankwerken.
Mathias
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