Am Samstag 12 Februar 2005 14:08 schrieb Ulrich Fuchs:
Na, dann besser so wie in Bayern, wo ich die Urheberrechte an den Freistaat abtreten muss, und die einzige Bedingung fuer Weiterverwendung der Arbeit durch den Freistaat ist die Nennung von mir als Autor?
Man kann in Deutschland keine Urheberrechte abtreten.
Eben! Nur Verwertungsrechte!
-- Ivo Köthnig