Hallo,
Ich gebe jetzt doch auch mal meinen Senf ab, obwohl ich dazu schweigen wollte.
Also nochmals zum Mitschreiben: Das Landgericht Magdeburg hat die Himmelsscheibe von Nebra als "nachgelassenes Werk" im Sinne von § 71 UrhG gewertet (siehe Artikel [[editio princeps]]). Rechtsinhaber ist das Land Sachsen-Anhalt. Jeder sollte in der Lage sein, diesen Paragraphen in einem deutschen Urheberrechtsgesetz ausfindig zu machen und zu verstehen.
Und das Landgericht Magdeburg hat auch einen markenrechtlichen Anspruch des Landes Sachsen-Anhalt an der Himmelsscheibe bejaht.
All das kann in der Gerichtsentscheidung nachgelesen werden. Siehe auch: http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040830/0017 11.html
Ich persönlich zweifle nicht an deinem juristischen Fachwissen, aber ich finde deine Diskussionsweise manchmal eben der Sache nicht förderlich.
Tatsache ist, dass gerade im Internet man sich SEHR leicht zu hitzigen oft am Thema vorbeigehenden Diskussionen auf Nebenkriegschauplätzen hinreißen (lassen) kann. Man sollte sich daher extremst mit scharfer Kritik zurückhalten, auch und gerade wenn man genervt ist, wenn man der Meinung ist alles bereits tausendmal explizit erklärt zu haben.
Ich habe bspw. auf einige deiner Antworten in der Diskussion Bildrechte bewusst nicht geantwortet, weil ich von der Wortwahl (nicht von der Sache her) im dem Moment zu verärgert war und mir sehr an einem ehrlichen und fairen Miteinander liegt.
Wie heißt eines der Mottos in der Wikipedia: "Setze guten Willen voraus." Also auch bei persönlich einem zuwider laufenden Dingen davon ausgehen, dass keine böse Absicht oder Faulheit (sich bspw. selber zu informieren) dahintersteckt.
Sicher kannst du die Verärgerung desjenigen verstehen, der die sehr guten Grafiken der Sonnenscheibe angefertigt hat, dass seine exzellente Arbeit mit irgendwelchen (in meinen Augen sehr fragwürdigen) Gerichtsbeschlüssen und daraus erwachsenden Folgen bekrittelt wird.
<Persönlichkeitsmodus an> Ich persönlich neige dazu das Urteil im Übrigen als eine klare Fehlentscheidung zu betrachten, die schleunigst revidiert gehört (und würde es persönlich auf eine Auseinandersetzung mit dem Land Sachsen-Anhalt ankommen lassen) und würde daher dafür plädieren, das Problem einfach zu ignorieren. Wenn die was wollen sollen sie sich melden, Copyrightansprüche auf das Bild an sich können sie in dem Fall keine geltend machen, egal ob sie auf die Scheibe eine Form des Urheberrechts haben. Wie kommt eigentlich ein Gericht auf so eine Schnapsidee, ein Jahrtausende altes Relikt als eigene Schöpfung zu betrachten, nebenbei ganz laienmäßig bemerkt? Sieht mir nach Rechtsbeugung aus. <Persönlichkeitsmodus aus>
Ich habe übrigens heute in der Physik meiner Uni ein Plakat der ESO (europäische Südsternwarte, eines der weltgrößten Teleskope das VLT gehört zur ESO) gefunden in dem mit der Himmelsscheibe (und zwar der Originalfotografie!) für die ESO geworben wird. Von dieser renomierten wissenschaftlichen Institution als Blickfang genutzt zu werden stellt für Sachsen-Anhalt sicher eine großartige Werbung dar. (wer darf sich schon rühmen von Spitzenforschen zitiert zu werden?) Das nur am Rande dazu, dass das Urteil für Sachsen-Anhalt, würde es eingehalten, kontraproduktiv wäre.
Viele Grüße, Daniel Arnold (Arnomane)