Hallo,
Klaus Graf klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de schrieb am Tue, 08 Mar 2005 21:01:24 +0100:
Sehe ich das richtig: Wenn es sehr viele Berechtigte (Mitarbeiter an einem unzulaessigerweise aus der Wikipedia geklauten Artikel) gibt, so scheidet ein Schadensersatzanspruch also de facto aus, zumal der Verletzer sich als anonyme IP anmelden, einen kleinen Beitrag zum Artikel leisten und sich dann einem gemeinsamen Vorgehen gegen sich selber verweigern kann.
Das sehe ich ganz genauso und dies ist für mich auch eine der Hauptneuigkeiten des Gutachtens: Schadensersatzansprüche werden nie durchsetzbar sein, nur Unterlassungserklärungen.
Klaus Graf klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de schrieb am Tue, 08 Mar 2005 21:42:15 +0100:
Das Gutachten (das nach meinem bescheidenen Dafuerhalten mehr als enttaeuschend ist, da es sehr triviale Teile enthaelt, gegenueber denen unsere Artikel zu diesen Punkten samt Diskussionsseiten bereits wie juristische Kommentare anmuten) geht darueber hinweg.
Stimme ich uneingeschränkt zu. Wenn man nur halbwegs ein paar Bildrechte-Seiten der Wikipedia bzw. Urheberrechtsseiten der Wikipedia im Allgemeinen gelesen hat, hat man kaum neues erfahren.
a) wir verzichten auf Wappen usw. b) wir aendern das Meinungsbild (Abstimmung ist in Vorbereitung) c) wir ignorieren das Gutachten, weil es an dieser Stelle falsch ist.
Richtig: das Gutachten hat uns genau in unserem bisherigen Vorgehen bestätigt bzw. geht sogar noch weiter. Wollen wir nur konforme GFDL-Bilder verwenden, muss noch weit mehr gelöscht werden als bisher geschehen. Die GNU FDL ist für Bilder sehr vernichtend :/
MfG Christian Thiele Benutzer:APPER