"Alex Regh" Alex.Here@gmx.net schrieb im Newsbeitrag news:25n4909qjcpco0s39c0pvrh17srffvnjqm@4ax.com... Hallo!
: Die Gemeinützigkeit ist nicht gleich der Berechtigung zur Ausstellung
von
: Spendenquittungen, der sogenannte Spendenbescheinigungskompetenz.
_Zusätzlich_ zur Gemeinnützigkeit muß das Finanzamt _anerkennen_, daß der Verein "als besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke verfolgt"
In der IT-Landschaft werden auf Wirtschaftsförderungsebene wesentlich kleiner geartete ähnliche Projekte mit hundertausenden von Euro gefördert. Z.B. diverse E-Learning-Projekte (siehe Internet). Ich denke, es wird kein Problem sein, vom Finanzamt diesbezüglich als Verein anerkannt zu werden, der "besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke verfolgt". Angesichts der nun 80.0000 Artikel sollte weiterhin kein Problem diesbezüglich bestehen.
Die Anerkennung als Verein , der "besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke verfolgt", sollte als Problem also nicht so hoch gespielt werden.
Heinz